Eheähnliche Gemeinschaft
Rechte, Pflichten und Absicherung für Paare ohne Trauschein
Eine sogenannte eheähnliche Gemeinschaft ist für viele Paare die ideale Form der Beziehung. Dieses partnerschaftliche Miteinander bietet viel Freiheit, verlangt aber auch bewusste Entscheidungen, damit Du und Dein:e Partner:in in finanzieller Hinsicht eine faire Regelung findet. Dieser Ratgeber begleitet Euch durch die wichtigsten Punkte, damit Ihr Euer Zusammenleben gut informiert und selbstbestimmt gestalten könnt.
Das ist eine eheähnliche Gemeinschaft
Eine eheähnliche Gemeinschaft (auch eheähnliche Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft genannt) beschreibt zwei Menschen, die ihren Alltag und ihr Zuhause dauerhaft miteinander teilen, füreinander Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig auch finanziell den Rücken stärken. Von außen betrachtet erscheint diese Beziehung ähnlich verbindlich wie eine Ehe, nur ohne staatliche Trauung. Für eine eheähnliche Partnerschaft sind folgende Gegebenheiten entscheidend:
- eine enge persönliche sowie emotionale Bindung
- eine auf Dauer angelegte Beziehung
- dauerhaft gemeinsamer Wohnraum
- gemeinsame Entscheidungen im Haushalt (z. B. gemeinsames Bankkonto)
- die Bereitschaft, Verantwortung zu teilen – zum Beispiel beim Einkommen, bei Ausgaben im Haushalt (z. B. gemeinsame Regelungen bei Miete oder Wohneigentum), gemeinsamen Investitionen (z. B. beim Autokauf) oder beim Vermögensaufbau.
Einordnung bei Behörden: Der bürokratische Blick auf eheähnliche Gemeinschaften
Sobald es um Sozialleistungen, Unterhalt oder um Regelungen im Sozialrecht geht, steht diese Form der Partnerschaft aber auch im Fokus von Behörden. Im Gegensatz zur Ehe entsteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht durch einen Vertrag und einen durch das Familienrecht klar geregelten Rahmen, sondern durch das tatsächliche Zusammenleben.
Steuerlich ergeben sich keine Auswirkungen:
- In einer eheähnlichen Gemeinschaft existiert keine Möglichkeit für eine gemeinsame steuerliche Veranlagung.
- Rein aus steuerlicher Sicht gelten beide Partner:innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft als alleinstehend. Beide Partner:innen behalten ihre ursprüngliche Steuerklasse (meist Steuerklasse 1).
- Anders als verheiratete Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften könnt ihr nicht zwischen den Steuerklassen-Kombinationen (aus 3 und 5, 4 und 4 oder 4 und 4 mit Faktor) wählen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft lässt sich nicht offiziell eintragen, da das Recht für unverheiratete Paare keine eigene Registrierung kennt. Dennoch schafft Ihr klare Strukturen, indem Ihr wichtige Regelungen schriftlich fixiert. Insbesondere die gemeinsamen Finanzen stellen einen grundlegenden Aspekt dar. Hierzu zählen etwa gegenseitige Vollmachten für Bankgeschäfte, Vorlage von Dokumenten, Unterschriften etc. Dadurch stellt Ihr sicher, dass Du und Dein:e Partner:in im Alltag gut abgesichert seid.
Auch mit solchen Vereinbarungen könnt ihr euch nicht in allen Punkten mit Ehepaaren gleichstellen. Bestimmte Rechte – zum Beispiel im Steuerrecht oder beim Erbrecht – bleiben ausschließlich verheirateten Paaren vorbehalten. Klärt besondere Ausnahmen immer direkt mit der jeweiligen Behörde.
Vorteile und Nachteile einer eheähnlichen Gemeinschaft
Für Dich und Deine:n Partner:in bedeutet das: Ihr entscheidet, ob für Euch die festen gesetzlichen Regelungen der Ehe oder die freie Gestaltung Eurer gemeinsamen Lebenspartnerschaft sinnvoller sind. Eine eheähnliche Gemeinschaft bietet dabei verschiedene Vorteile wie zum Beispiel …
… Individuelle Vereinbarungen im Alltag
Du gestaltest Deine Lebenspartnerschaft frei von formalen Vorgaben und entscheidest selbst, welche Vereinbarungen passen. Diese Flexibilität ermöglicht individuelle Lösungen, etwa im Haushalt oder in finanziellen Fragen. Dadurch entsteht oft ein Gefühl von Selbstbestimmung im gemeinsamen Leben.
… Strategische finanzielle Planung
Da es in einer eheähnlichen Gemeinschaft keine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer gibt, erledigt Ihr Eure steuerlichen Pflichten getrennt bzw. individuell. Ihr könnt Eure finanzielle Organisation so gestalten, wie es für Euch sinnvoll ist. Dabei bleibt Ihr unabhängig von festgelegten Steuerklassen-Kombinationen, die verheirateten Paaren zur Verfügung stehen (Ehepaare müssen diese allerdings auch nicht verpflichtend nutzen). Allerdings solltet Ihr beachten, dass bei sozialrechtlichen Fragen – etwa im Zusammenhang mit einer möglichen Bedarfsgemeinschaft – Euer Zusammenleben Auswirkungen auf die Bewertung Eurer finanziellen Situation haben kann.
… Freiere Gestaltung bei Vermögen und Erbrecht
Durch klare Vereinbarungen entsteht ein sicherer, fairer und transparenter Rahmen dafür, wie Ihr mit Vermögen, Eigentum oder späteren Erbfragen umgehen wollt. Ihr könnt zum Beispiel festhalten, wem zusammen getätigte Anschaffungen gehören, wie gemeinsam ersparte Beträge verwaltet werden oder was im Todesfall mit gemeinsam genutzten Gegenständen passiert – auch wenn das Gesetz keinen automatischen Anspruch vorsieht.
Auf der anderen Seite hat die eheähnliche Gemeinschaft auch Nachteile wie unter anderem …
… Kein automatischer Anspruch im Erbrecht
Ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht kein gesetzlicher Anspruch auf das Vermögen Deiner besseren Hälfte. Ohne Vertrag oder Testament bleiben viele Personen im Erbfall unbedacht. Daher entsteht oft zusätzlicher Aufwand, um klare Regelungen zu treffen. Zudem ist auch der Erbschaftssteuerfreibetrag im Falle einer Ehe niedriger.
… Fehlender Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung
Ein Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt besteht in einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht automatisch. Bei verheirateten Paaren gilt: Wenn eine:r der ehemaligen Eheleute die Kinder betreut, erkrankt ist oder keine Arbeit hat, kann diese:m ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zustehen. In einer eheähnlichen Gemeinschaft entfällt dieser Schutz komplett, da gesetzliche Unterhaltsregelungen hier nicht greifen.
Nach einer Trennung bist Du daher grundsätzlich allein verantwortlich für Deine Finanzen. Das kann besonders dann herausfordernd sein, wenn Eure Einkommen stark auseinanderliegen oder wenn eine Person während der Beziehung beruflich zurückgesteckt hat. Für mehr Sicherheit braucht es eigene vertragliche Vereinbarungen, die den fehlenden gesetzlichen Rahmen ausgleichen.
… Nachteile bei Steuern
Wegen der fehlenden Möglichkeit zur gemeinsamen Veranlagung entfallen bestimmte steuerliche Vorteile. Dadurch bleiben manche finanziellen Entlastungen, die für Ehepaare gelten, außen vor. Viele Paare empfinden diesen Punkt als wichtigen Nachteil bei der Entscheidung für eine unverheiratete Form des Zusammenlebens.
… Einschränkungen bei Sozialleistungen
Auch ohne Trauung berücksichtigt das Sozialrecht Eure Lebensgemeinschaft. Je nach Leistung kann das Auswirkungen auf die Höhe der Unterstützung haben, weil Behörden von gemeinsamer wirtschaftlicher Verantwortung füreinander ausgehen. Typische Bereiche, in denen das relevant werden kann, sind zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II / Bürgergeld (SGB II):
Als Bedarfsgemeinschaft werden Einkommen und Vermögen beider Partner:innen berücksichtigt – dadurch kann sich der Anspruch reduzieren. - Wohngeld:
Bei gemeinsamem Haushalt wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder in die Berechnung einbezogen, was zu geringeren Leistungen führen kann. - Sozialhilfe (SGB XII):
Auch hier kann die Annahme einer Einsatzgemeinschaft dazu führen, dass ein Teil des Bedarfs durch Partner:innen-Einkommen gedeckt werden muss. Gleichzeitig entsteht für den/die Partner:in die Pflicht, gegenüber Behörden Auskunft über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu geben.
Doch nicht nur bei finanziellen Themen wie Erbschaft, Sozialleistungen oder Unterhalt haben eheähnliche Gemeinschaften nicht die gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare. Beispielsweise bestehen aus juristischer Sicht bei einem Unfall mit folgender Krankenhauseinlieferung und Not-Operation Unterschiede zwischen unverheirateten Partner:innen und Eheleuten.
Partner:innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft haben nicht automatisch den gleichen Status wie Ehepartner:innen oder direkte Familienangehörige, wenn es um medizinische Notfälle, Einsichtsrechte oder Entscheidungen geht. Ohne Vollmacht dürfen Partner:innen im Ernstfall weder Informationen erhalten noch Entscheidungen treffen.
Krankenhäuser dürfen nur engen Angehörigen Auskünfte geben, wenn eine Person bewusstlos oder nicht ansprechbar ist. Dazu zählen in der Regel:
- Ehepartner:innen
- eingetragene Lebenspartner:innen
- Eltern
- Kinder
Nicht dazu zählen:
- unverheiratete Partner:innen
- Partner:innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder ggf. eine Schweigepflichtentbindung können hier hilfreich sein.
Grundsätzlich bietet eine Ehe mehr finanzielle Vorteile. In der Ehe profitierst Du meist steuerlich stärker, da eine gemeinsame Veranlagung und eine günstigere Steuerklassenverteilung entlasten können (besonders bei ungleichen Einkommen). In einer eheähnlichen Gemeinschaft entfällt dieser Vorteil bei den Steuern – dafür bist Du flexibler und kannst die optimale Finanzstrategie für euer individuelles Zusammenleben finden.
11 Dinge, die Du in einer eheähnlichen Gemeinschaft bedenken solltest
Du hast jetzt schon einen guten Überblick, doch im Alltag tauchen oft weitere Fragen auf, die für Deine Entscheidung wichtig sind. Eine eheähnliche Gemeinschaft lebt stark von Eurer eigenen Gestaltung, weshalb sich ein bewusster Blick auf rechtliche und finanzielle Details lohnt. Auf Basis der folgenden Tipps können Dein:e Partner:in und Du typische Unsicherheiten früh klären und Euer gemeinsames Leben stabil aufbauen.
1. Denkt an klare Vereinbarungen!
Klärt Punkte zu Vermögen, Haushalt, Unterhalt, Wohnung und finanzieller Verantwortung schriftlich, damit Ihr bei Konflikten Orientierung habt.
2. Informiert Euch über Eure Rechte!
Auch ohne Trauung entsteht Anerkennung als feste Lebenspartnerschaft. Diese Rechtfertigung ergibt sich vor allem durch gemeinsame, nachweisbare Verpflichtungen. Am naheliegendsten sind hier zum Beispiel ein gemeinsamer Mietvertrag sowie ein gemeinsames Haushaltskonto. Doch viele Ansprüche greifen nicht automatisch, deshalb hilft ein bewusster Überblick über Regelungen im Recht und Sozialrecht. Für Ausnahmen wie Erbrecht, Unterhalt oder ähnlichem ist es ratsam, Eure Vereinbarungen schriftlich festzulegen oder gegenseitige Vollmachten, Einwilligungen oder dergleichen zu erteilen.
3. Sichert Euch rechtlich ab!
Schafft durch Vollmachten und ein Testament einen handfesten Rechtsrahmen, damit im Notfall oder im Todesfall keine wichtigen Entscheidungen an fremde Personen gehen.
4. Behaltet Sozialleistungen im Blick!
Das Sozialrecht berücksichtigt euer Zusammenleben bei der Berechnung. Deshalb lohnt sich ein Überblick über mögliche Auswirkungen auf Ansprüche und Zahlungen.
5. Schafft Transparenz bei Geldfragen!
Sprecht offen über Einkommen, gemeinsame Ausgaben und Sparziele, damit Euer finanzielles Leben fair und nachvollziehbar bleibt.
6. Denkt über langfristige Ziele nach!
Überlegt gemeinsam, wie Ihr Zukunftspläne zu Wohnung, Vermögen, Kindern oder Absicherung gestalten möchtet. Plant wichtige Entscheidungen mit Blick aufs gesamte Jahr (und darüber hinaus) und überlegt, welche finanziellen Schritte notwendig werden.
7. Achtet auf steuerliche Besonderheiten!
Da keine Möglichkeit für eine gemeinsame steuerliche Veranlagung existiert, lohnt sich ein Blick auf individuelle Freibeträge, Werbungskosten und Möglichkeiten, Ausgaben geschickt aufzuteilen.
8. Profitiert von gemeinsamen Versicherungen
Für viele gemeinsame Versicherungsverträge – etwa Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung – müsst Ihr nicht verheiratet sein. Oft genügt bereits, dass Ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft können daher von vergünstigten Partner-Tarifen profitieren und so ebenfalls Sparmöglichkeiten nutzen.
9. Klärt das Sorgerecht frühzeitig!
Bei unverheirateten Eltern entsteht gemeinsames Sorgerecht nur durch eine Sorgeerklärung. Schafft daher am besten rechtzeitig klare Strukturen rund um Entscheidungen für Euer Kind und Euren Familienalltag.
10. Regelt Eure Wohnungssituation klar!
Haltet schriftlich fest, wem die Wohnung gehört, wer welchen Anteil der Kosten trägt und wie Ihr im Trennungsfall vorgeht, um Unsicherheiten und Streitfälle zu vermeiden. Auch bei größeren gemeinsamen Anschaffungen solltet Ihr festlegen, wer diese behält, falls Ihr Euch entschließt, getrennte Wege zu gehen.
11. Überlegt, ob Ihr ein gemeinsames Konto wünscht!
Ein gemeinsames Girokonto schafft Übersicht und erleichtert Ausgaben für Wohnung, Leben und Vermögen. Getrennte Konten bieten dagegen mehr individuelle Freiheit. Viele Paare nutzen eine Kombination aus beiden Formen, so dass gemeinsame Kosten transparent laufen und persönliche Ausgaben individuell bleiben. Gut zu wissen: Bei der Trennung aus einer eheähnlichen Gemeinschaft gehört das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto grundsätzlich beiden Personen.
Ehe muss nicht sein – klare Vereinbarungen schon
Um gemeinsam glücklich zusammen zu leben, müsst Ihr nicht zwingend eine Ehe eingehen. Ihr könnt auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft eure Beziehung leben und Euch gegenseitig emotional und finanziell den Rücken stärken. Ihr solltet allerdings schon im Hinterkopf behalten, dass es sinnvoll ist, eure eheähnliche Gemeinschaft auch in gewisser Weise nachweisbar zu gestalten.
Wenn Ihr zusammenlebt, solltet Ihr auch beide den Miet- oder Kaufvertrag für Eure eigenen vier Wände unterschreiben. Zieht ein:e Partner:in in die Wohnung des/der anderen, lässt sich die weitere Person einfach im Mietvertrag ergänzen. Zudem ist ein gemeinsames Haushaltskonto für alltägliche Einkäufe, gemeinsame Anschaffungen oder Urlaube nicht nur praktisch, sondern auch hilfreich, Euer eheähnliches Zusammenleben zu untermauern.
Beide Maßnahmen erfordern keinen großen Aufwand. Wollt Ihr in anderen Zusammenhängen freie Hand und eine gemeinsame Entscheidungsbefugnis, solltet Ihr das zumindest halbwegs formell in einem schriftlichen Dokument mit beiden Unterschriften festhalten.
