Nachlass regeln

Vorzeitig Erbschaftsfragen klären & das eigene Testament verfassen

Avatar für Online-Redaktion
Lesedauer: 7 Minuten

Unbekannte Erb:innen bzw. ausgefallene Testamentsverkündigungen bilden Stoffe vieler Filme. Doch so weit weg von der Realität sind solche Geschichten gar nicht. Denn viele Menschen scheuen sich davor, über den eigenen Tod hinauszudenken. Damit stellen sie ihre Hinterbliebenen manchmal vor einige Probleme. Schütze Deine Nächsten vor etwaigen Überraschungen und Streitigkeiten, indem Du persönlich festsetzt, wie Dein Erbe aufgeteilt werden soll.Wir helfen Dir, frühzeitig Deinen Nachlass zu regeln, um Dich gegen ungeplante Schicksalsschläge abzusichern.

Wie regelst Du Deinen Nachlass

Wenn Du aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder auch erst im hohen Alter stirbst, erben Deine Verwandten automatisch Deinen Nachlass.

Dabei handelt es sich um all Deinen Besitz, den Du im Todesfall vererben kannst:

  • Geld
  • Wertgegenstände
  • Immobilien
  • Alle Verbindlichkeiten (auch Schulden und Kredite)

Je nach Situation kann es ratsam sein, Unterstützung von außen zu beziehen. Wir bei der PSD Bank Nürnberg beraten Dich gerne persönlich. Dabei erarbeiten wir gemeinsam mit Dir Deine persönliche Vorsorgestrategie zum Thema Erben und Vererben.

Tipp:

Beim Nachlassgericht erhältst Du keinerlei Auskünfte! Dieses ist hauptsächlich für die Testamentseröffnung zuständig, wenn es das Dokument im Vorfeld verwahrt hat.

Privates oder öffentliches notariell beglaubigtes Testament

Um Dich um Deinen Nachlass zu kümmern, kannst Du Dein Testament entweder selbst oder mithilfe eines/einer Notar:in anfertigen.

Wenn Du ein Testament bzw. einen Erbvertrag vom/von der Notar:in beglaubigen lässt, ist dies mit Kosten verbunden. Unabhängig vom Vermögen zahlst Du dafür 75 Euro sowie für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zusätzlich ca. 15 Euro. Die restlichen Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. So zahlst Du bei einem Wert von 10.000 Euro beispielsweise zusätzlich 75 Euro, bei 50.000 Euro hingegen schon 165 Euro.

Allerdings kannst Du Dir dann hundertprozentig sicher sein, dass es rechtsgültig ist. Veränderungen erfordern jedoch einen weiteren Verwaltungs-, Kosten- sowie Zeitaufwand.

Die andere Alternative ist hingegen vollkommen kostenfrei.

Du verfasst ein privates Testament, das Du jederzeit niederschreiben kannst. Zusätzlich kannst Du immer wieder Änderungen ohne Zeitverluste vornehmen.

In beiden Fällen ist immer nur das aktuellste Testament gültig.

 

Sich der gesetzlichen Erbfolge bewusst sein

Bevor Du Dein Testament schreibst bzw. Ihren Nachlass eigenständig regelst, solltest Du Dich über die gesetzliche Erbfolge erkundigen.

Diese hat der Staat wie folgt festgelegt:

  1. Erben der ersten Ordnung (in gerader Linie verwandt): Kinder (auch adoptierte oder außereheliche Kinder, zu denen kein Kontakt besteht) und Enkel
  2. Erben der zweiten Ordnung: Eltern und Geschwister
  3. Erben der dritten Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel
  4. Entferntere Familienmitglieder
  5. Fiskus

In dieser Reihenfolge haben Deine Verwandten automatisch Anspruch, ohne dass Du dies selbst festlegen musst.

Verstirbt ein:e Erbberechtigte:r, rücken seine/ihre Nachkommen direkt nach. Erst danach geht der Nachlass an die nächste Ordnung über.

Wichtig:

Ausnahme: Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen gehören keiner der genannten Ordnungen an. Bei einer Gütertrennung erhalten diese ein Viertel des Nachlasses. Bei einer Zugewinngemeinschaft sogar die Hälfte.

Wann ist ein Testament nicht notwendig?

Es gibt wenige Ausnahmen, in denen Du Dein Erbe mithilfe eines Testaments nicht regeln musst:

  • Du hast nur eine:n einzige:n Verwandte:n, dem/der Du alles vererben möchtest, beispielsweise Deinem/Deiner Ehepartner:in.
  • Du besitzt keinerlei Gegenstände oder Vermögen, welche Du vererben könntest.

 

Wann solltest Du Deinen Nachlass regeln?

Damit ein Testament in Deutschland gültig ist, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen. Im Nachhinein können Erb:innen zwar versuchen, die geistige Gesundheit anzuzweifeln. Doch solche Anfechtungen sind wenig erfolgversprechend.

Auch wenn wir es nicht gerne hören, ein Unfall oder eine Krankheit kann einen Menschen jederzeit unvorhergesehen aus dem Leben scheiden lassen. Daher ist es nie zu früh, seinen Nachlass zu regeln.

Besonders mit Kindern solltest Du alle Möglichkeiten frühzeitig in Betracht ziehen. Sicher Deine Angehörigen ab und sorgen damit besonders bei minderjährigen Nachkommen für einen reibungslosen Ablauf im Fall der Fälle. Dasselbe gilt für Deine:n Partner:in, wenn Du noch unverheiratet bist.

Deinen Nachlass regelst Du am besten nicht nur anhand eines Testaments, sondern auch mit weiteren Vorsorgen, wie beispielsweise einer Lebensversicherung. Denn diese fällt nicht in Deinen gesetzlichen Nachlass, wenn Du darin eine:n Begünstigte:n angegeben hast. So muss sich beispielsweise der/die Ehepartner:in die Summe aus der Lebensversicherung nicht mit anderen Erb:innen teilen.

Rechtzeitig vorsorgen

Du möchtest mehr über Deine Möglichkeiten rund um Deine persönliche Vorsorge erfahren? Dann findest Du hier einen Überblick.

Zu Deinen Vorteilen >

Wann sollte man ein Testament machen?

Ohne direkte Kosten ist ein privates Testament die einfachste und schnellste Lösung, um Deinen Nachlass zu regeln. Empfehlenswert ist ein solches Dokument besonders, wenn Du:

  • Mehrere Verwandte hast: Selbst wenn Du der gesetzlichen Erbfolge zustimmst, ist es für alle einfacher, wenn Du die Regelungen genau benennst.
  • Frei verfügen möchtest, wer oder wie viel jemand erben soll.
  • Jemanden vom Erbe ausschließen möchtest.
  • An juristische Personen vererben möchtest (wie Vereine, Organisationen etc.).
  • Personen etwas vererben möchtest, mit denen Du nicht verwandt bist.
  • Mit Deinem/Deiner Partner:in nicht verheiratet bist. Diese:r geht ansonsten leer aus und hat auch keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.

 

Was darfst Du in Deinem Testament festlegen?

Du hast Dich sich dafür entschieden, Deinen Nachlass in einem Testament zu regeln? In Deinem letzten Willen darfst Du Folgendes frei bestimmen:

  • Du hast die Möglichkeit, Dein Erbe exakt auf bestimmte Personen bzw. Vereine aufzuteilen. Tiere darfst Du jedoch nicht als Erb:innen benennen.
  • Einer oder mehreren Personen kannst Du das Erbe explizit verweigern.
Wichtig:

Bei Erben der ersten Ordnung greift allerdings das Gesetz vor: Kindern bzw. Enkelkindern (sowie deren direkten Nachkommen) steht immer die Hälfte ihres gesetzlichen Pflichtteils zu. Es sei denn, sie haben die zu beerbende Person umgebracht.

Als Erblasser:in darfst Du die Erbeinsetzung an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie etwa dem:

  • Erreichen eines bestimmten Alters
  • Abschluss des aktuellen Studiums

→ Die Auflage darf dabei nicht sittenwidrig Ansonsten ist das Testament ungültig. Bei solchen Klauseln solltest Du Dich daher unbedingt beraten lassen.

Negativ-Beispiel: Du magst den Mann Deiner Tochter nicht und verlangen im Testament, dass sie sich von diesem scheiden lässt, damit sie Deine wertvolle Münzsammlung erben darf. Das ist nicht möglich.

 

Nachlass regeln mit unserer Checkliste

Wenn Du Dich für ein privates Testament entscheidest, musst Du folgende Vorgaben einhalten:

  • Testament komplett handschriftlich verfassen
  • Mit Vor- und Nachnamen unterschreiben
  • Datum und Ort vermerken
  • Seiten nummerieren, falls das Testament mehr als eine Seite hat
  • Inhalte klar und deutlich formulieren
  • Gewünschte Erb:innen namentlich erwähnen
  • Beispiel: „Mein Sohn, Hans Müller, erbt alleine mein Haus mit der Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterort.“
  • Du musst beim Verfassen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Erzähle einer vertrauten Person von dem Testament und, wo es zu finden ist