Namensänderung nach Hochzeit

Checkliste für Deine Namensänderung

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Lesedauer: 9 Minuten

Egal wie groß Du heiratest – ein paar Aufgaben gehen damit immer einher, wie etwa das Einholen wichtiger Unterlagen, die für die Anmeldung der Eheschließung nötig sind. Bei einer Namensänderung nach Hochzeit musst Du auch nach der Trauung einiges organisieren. Welchen Stellen musst Du Deine Namensänderung mitteilen? Und welche Fristen gelten hierbei? Eine Checkliste sowie die wichtigsten Informationen erhältst Du in unserem Beitrag.

Welche Namensführung ist in der Ehe möglich?

Nach Eurer Eheschließung habt Ihr verschiedene Möglichkeiten für Eure Namensführung:

  1. Person A nimmt den Namen von Person B an.
  2. Person A nimmt einen Doppelnamen an, bestehend aus ihrem eigenen Namen und dem Namen von Person B. Die Reihenfolge ist dabei egal.
  3. Beide Personen behalten ihren Namen in ihrer aktuellen Form.
Wichtig:

Falls Ihr Euch bis zum Tag der Eheschließung nicht für einen Namen entschieden habt und eine Person diesen nachträglich ändern möchte, ist eine Namenserklärung beim Standesamt erforderlich. Dafür gibt es keine Frist, jedoch sind damit Gebühren verbunden, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
Diese Namenserklärung ist auch erforderlich, wenn Ihr im Ausland geheiratet habt.

Nach einer Scheidung kannst Du auch Deinen Geburtsnamen und den Namen aus einer vorherigen Ehe wieder annehmen. Diese Erklärung ist jedoch unwiderruflich.

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Wie sieht es bei Kindern mit der Namensänderung aus?

Wenn von einer Person Kinder in die neue Ehe gebracht werden und einen neuen Familiennamen erhalten sollen, hängt die zukünftige Namensführung des Kindes von verschiedenen Faktoren ab.
Hierbei ist vor allem das Alter des Kindes entscheidend. Unter fünf Jahren ist die Zustimmung des Kindes nämlich nicht erforderlich für eine Namensänderung. Bei älteren Kindern dagegen schon.
Unter Umständen kann es auch nötig sein, dass das andere Elternteil aus der früheren Ehe der Namensänderung zustimmt. Das ist davon abhängig, wie das Sorgerecht für das Kind geregelt ist.

Wichtig:

Die Namensänderung eines Kindes muss nach der Eheschließung innerhalb von drei Monaten angemeldet werden.

Checkliste: Namensänderung nach Deiner Hochzeit

Über Deine Namensänderung nach Deiner Hochzeit musst Du verschiedene Stellen informieren, damit wichtige Dokumente aktualisiert werden können. Wichtig ist die Mitteilung bzw. Namensänderung vor allem bei:

Info:

Da Dein Führerschein kein offizielles Ausweisdokument ist, besteht hier keine Pflicht zur Namensänderung. Es ist dennoch empfehlenswert, dass Du den Namen auf Deinem Führerschein änderst. So kannst Du Verwirrung bei eventuellen Verkehrskontrollen vorbeugen.

Auch das Finanzamt musst Du nicht zwingend gesondert informieren, da dies die zuständige Meldebehörde übernimmt. Wenn du allerdings gerade auf Deinen Steuerbescheid oder andere Unterlagen wartest, empfiehlt es sich, die Namensänderung selbst dem Finanzamt mitzuteilen.

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Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Stellen, die Du möglicherweise über eine Namensänderung informieren solltest, wenn Du deren Services in Anspruch nimmst. Dazu gehören beispielsweise:

  • E-Mail-Adresse
  • Verträge
    • Strom
    • Telefon- und Internet
    • Handy
  • Online-Dienstleister
    • Bezahldienstleister
    • Lieferdienste
    • Online-Shops
    • Streamingdienste
  • Mitgliedschaften
    • Fitnessstudio
    • Vereine
Tipp:

Natürlich solltest Du Deinen Namen auch an Deinem Briefkasten und Deiner Klingel ändern, damit Briefe und Pakete weiterhin richtig zugestellt werden können. Daher solltest Du Mitteilungen, auch wenn es keine Frist gibt, möglichst zeitnah erledigen.

Vorschau der Checkliste: Namensänderung nach Hochzeit

Manche Stellen benötigen einen Nachweis über Deine Namensänderung. Das kann beispielsweise eine beglaubigte Heiratsurkunde oder eine Kopie Deines neuen Personalausweises sein. Da eine Beglaubigung jedoch mit Kosten einhergeht, solltest du Dich vorab bei der jeweiligen Stelle informieren, welcher Nachweis erforderlich ist.

Wie musst Du die jeweiligen Stellen informieren?

Beim Einwohnermeldeamt beantragst Du Deinen Personalausweis und Reisepass und dort wird auch Deine Lohnsteuerkarte und der Eintrag im Melderegister geändert. Dort solltest Du persönlich über Deine Namensänderung informieren. Das Gleiche gilt für die Kfz-Zulassungsstelle, auf der die Fahrzeugpapiere und optional der Führerschein aktualisiert werden. Diese Änderungen nimmst Du am besten innerhalb der ersten Wochen vor.

Tipp:

Eine genaue Frist, bis wann Du Deinen Ausweis ändern musst, gibt es nicht. Laut Personalausweisgesetz musst Du Änderungen aber „unverzüglich“ mitteilen. Zudem verlieren Ausweisdokumente bei einer Namensänderung, zum Beispiel nach Hochzeit, ihre Gültigkeit. Das kann zum Beispiel bei den Flitterwochen problematisch werden.

Die Bearbeitungsdauer des neuen Personalausweises beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen und die des Reisepasses drei bis vier Wochen. In einigen Fällen kannst Du den Ausweis früher beantragen und erhältst ihn bei der standesamtlichen Hochzeit. Frag hier am besten bei Deinem Einwohneramt nach, welche Möglichkeiten Du hast.

Deine Bank und andere Vertragspartner wie Versicherungen kannst Du häufig auf elektronischem Wege informieren, wie etwa durch ein Kundenportal oder via Mail.

Tipp:

Bei der PSD Bank Nürnberg kannst Du Deinen Namen ganz einfach in Deinem Online-Banking  ändern. Klick Dich dazu durch „Weitere Services“ zu „Name ändern“ und lade eine Kopie Deiner Eheurkunde hoch. Nach ein bis zwei Wochen erhältst Du dann Deine girocard und ggf. Deine Kreditkarte mit Deinem neuen Namen.

Welche Kosten sind mit einer Namensänderung verbunden?

Direkt nach der Hochzeit erhaltet Ihr die Heiratsurkunde inklusive Bescheinigung der Namensklärung. Diese kostet je nach Bundesland zwischen 10 und 20 Euro (Stand Januar 2024), das zweite Exemplar kostet im Normalfall weniger. Weitere Kosten solltest Du für folgende Änderungen einkalkulieren:

  • Beantragung eines neuen Personalausweises (je nach Alter): 22,80 oder 37 Euro
  • Beantragung eines neuen Reisepasses (bei 32 Seiten, je nach Alter): 37,50 oder 70 Euro
  • Änderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung I und II: 10 bis 20 Euro; Die genauen Kosten können je nach Bundesland und je nach konkretem Einzelfall variieren. Wenn Du noch alte Fahrzeugpapiere hast, musst Du sie bei dieser Gelegenheit umtauschen. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen.

Was ändert sich steuerlich für Ehepaare?

Verändert sich Euer Familienstand, kommt häufig eine neue Lohnsteuerklasse infrage. Die Behörden melden den geänderten Familienstand mit der Eheschließung an die Finanzverwaltung. Dann wird Euch automatisch die Steuerklassen-Kombination 4/4 zugeteilt, bei der jede:r zunächst die Steuern individuell je nach eigenem Verdienst zahlt. Tätig werden müsst Ihr nur, wenn Ihr in eine andere Steuerklasse wechseln möchtet.
Nach der Hochzeit sind folgende Kombinationen an Steuerklassen möglich:

  • Steuerklasse 4 und 4
  • Steuerklasse 3 und 5
  • Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor

Die Summe der Kombination muss immer Acht ergeben. Ehepaare dürfen die Steuerklasse jedes Jahr wechseln. Wenn Ihr beide ungefähr das gleiche verdient, ist die Steuerkombination 4/4 und bei leicht unterschiedlichem Einkommen 4/4 mit Faktor sinnvoll. Beim Faktorverfahren wird Eure Lohnsteuer nach dem Anteil berechnet, den Ihr jeweils zum Einkommen beitragt. Dadurch verteilt sich Eure Steuerlast gerechter. Außerdem ist Euer Lohnsteuerabzug genauer und Ihr vermeidet größere Nachzahlungen.

Tipp:

Eine Hochzeit kann sich steuerlich lohnen, wenn Eure Gehälter sehr unterschiedlich sind oder wenn Ihr hohe Kapitaleinkünfte habt und Kapitalertragsteuer sparen möchtet. Dann empfehlen sich die Steuerklassen 3 und 5. Die Person mit dem höheren Gehalt sollte dann am besten die Steuerklasse 3 wählen.

Aber Ihr solltet auch andere Faktoren bei der Wahl Eurer Steuerklasse berücksichtigen, wie beispielsweise eine bevorstehende Elternzeit. Denn die Höhe des Elterngelds hängt von der Höhe des Netto-Einkommens ab. Ein höheres Netto-Einkommen durch Steuerklasse 3 kann sich also positiv auf das Elterngeld auswirken, sofern Du nicht auch mit einer anderen Steuerklasse das Elterngeld-Maximum erhalten würdest.

Was ändert sich bei Versicherungen?

Eine Namensänderung musst Du auch bei Deinen Versicherungen angeben, insbesondere bei der Krankenversicherung. Wenn Ihr beide vorher gesetzlich versichert wart und seid, ändert sich nach der Hochzeit nichts. Ihr bleibt beide bei Eurer bestehenden Krankenversicherung.
In manchen Fällen kann jedoch ein Wechsel sinnvoll sein. Wenn eine:r von Euch ein Einkommen von maximal 450 Euro monatlich hat, ist es möglich, dass diese Person die kostenfreie Familienversicherung des/der anderen beansprucht. Hierfür muss meist nur ein Formular ausgefüllt werden und eine Kopie der Heiratsurkunde wird gefordert.