Steuern sparen: leichter als gedacht
Mehr Geld vom Staat dank unserer Steuertipps für Arbeitnehmer:innen
Deutsche Arbeitnehmer:innen erhielten 2020 eine Steuerersparnis von durchschnittlich 1.063 Euro. Trotz dieser relativ hohen Zahl verzichten viele aus Unsicherheit oder Bequemlichkeit darauf, dieses Geld einzufordern. Wie gelingt es Dir, ebenfalls Steuern Steuern zu sparen? In den meisten Fällen hast Du schon viel erreicht, wenn Du überhaupt eine Steuererklärung abgibst. Wir wollen Dich deshalb dazu ermutigen, die notwendigen Formulare auszufüllen, um von den Vorzügen einer Steuererklärung zu profitieren. Hab keine Angst vor dem Fiskus, sondern nutze geschickt die verschiedenen Sparmöglichkeiten aus.
Welche Beschäftigten müssen eine Steuererklärung abgeben?
Viele Arbeitnehmer:innen können freiwillig eine Steuererklärung abgeben, andere sind wiederum dazu verpflichtet. Zu welcher Gruppe gehörst Du?
Trifft eine der folgenden Bedingung auf Dich zu, musst Du jährlich eine Steuererklärung abgeben:
- Lohnersatzleistung, die innerhalb eines Jahres über 410 Euro liegt, wie:
- Übergangsgeld
- Insolvenzgeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kurzarbeitergeld
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld I
- Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen, wenn ein:e Partner:in in Steuerklasse V oder III Arbeitslohn erhalten hat. Genaueres dazu findest Du in unserem Beitrag zu Finanzen in der Ehe.
- Steuerklasse VI → wenn Du mehr als einen Arbeitgeber hast
- Nebeneinkünfte durch andere Einnahmen über 410 Euro im Jahr. Dazu zählen zum Beispiel:
- Einnahmen aus Miete
- Selbständige Arbeit
- Ausländische Einkünfte, wie Erträge aus ausländischen Investmentfonds oder Einnahmen aus der Landwirtschaft, wenn die bewirtschaftete Fläche im Ausland liegt
- Aufforderung vom Finanzamt: Wenn Du eine schriftliche Aufforderung bekommst, musst Du eine Steuererklärung abgeben. Dies passiert zum Beispiel, wenn erstens das Amt eine Kontrollmitteilung von der Rentenversicherung erhält wegen Einkünften aus Kapitalvermögen, zweitens wenn Du eine Erbschaft oder Schenkung erhalten hast oder wenn drittens ein Kontenabruf aufzeigt, dass Du Sozialleistungen empfangen hast, die sich steuerlich auswirken können.
- Beim zusätzlichen Arbeiten als Rentner:in bzw. mit weiteren Einkünften anderer Art während der Rente (die maximale Höhe richtet sich hier nach dem Jahr des Renteneintritts). Wenn Deine Rente schon allein den Grundfreibetrag von 12.096 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 24.192 Euro übersteigt, musst Du ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
- Nach dem Beantragen von Freibeträgen beim Finanzamt (für Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) oder nach außerordentlichen Einkünften (Abfindung, Vergütung, etc.) bist Du zur Abgabe im Folgejahr verpflichtet
- Wenn Dein Wohnsitz im Ausland, Deine unbeschränkte Steuerpflicht aber in Deutschland ist
Bei der Lohnsteuer nicht an Hilfsmitteln sparen
Du hast noch nie eine Steuererklärung abgegeben? Oder bist Dir unsicher, auf was Du achten musst? Dann sind unsere allgemeinen Tipps, die Du im Folgenden findest, sicher hilfreich.
Das gesammelte Hintergrundwissen allein reicht manchmal jedoch nicht aus. Es gibt viele Ausnahmefälle und individuelle Regelungen.
Daher sparst Du trotz mancher Kosten am meisten Steuern, wenn Du auf professionelle Unterstützung zurückgreifst, wie:
- Lohnsteuerhilfevereine
- Steuerberater:innen
- Spezielle Steuer-Programme
Nichtsdestotrotz verstehst Du mit unseren Steuertipps für Arbeitnehmer:innen bereits einfache Grundlagen, mit denen Du schnell und kostenfrei Steuern sparen kannst.
Werbungskosten – die größte Chance auf Steuerrückzahlungen
Der größte Spielraum bei der Steuererklärung besteht bei den Werbungskosten. Hier hast Du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten, eine Menge Steuern zu sparen. Dabei gelten als Werbungskosten alle Ausgaben, die mit Deiner Arbeit in Verbindung stehen.
Die Steuergesetzgebung sieht seit 1. Januar 2023 eine grundlegende Pauschale von 1.230 Euro im Jahr für entstehende Werbungskosten von Arbeitnehmer:innen vor. Angeben darfst Du entstandene Kosten in der sogenannten Anlage N.
Jeder Betrag, der über 1.230 Euro reicht, wirkt sich positiv auf Deine Steuerrückzahlung aus!
Ausgaben, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, kannst Du steuerlich absetzen und damit Steuern sparen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten aus den Bereichen:
- Arbeitsweg
- Bewirtungskosten
- Autounfall auf dem Arbeitsweg
- Steuerberatung
- Homeoffice, sofern Du mindestens 26 Tage von zu Hause aus gearbeitet hast (Ausstattung von Arbeitsplatz)
- Kontoführung
- Fort- und Weiterbildung sowie Lerngemeinschaften
- Beiträge zu Berufsverbänden/Gewerkschaften
- Berufskrankheiten
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Arbeitskleidung
- Dienstreisen
- Doppelte Haushaltsführung
- Fachliteratur
- Fachkongresse
- Telekommunikationskosten
- Kosten für Umzüge aufgrund des Berufs
- Berufsbezogener Anteil von Versicherungen (z. B. Rechtsschutz, Haftpflicht, Unfall)
Nicht alle Arten der Werbungskosten betreffen jeden Menschen. Doch bestimmte Ausgaben können beinahe alle Angestellten geltend machen.
Der Arbeitsweg
Wer täglich zur Arbeit fährt bzw. geht, kann für die ersten 20 Kilometer des Weges jeden einfach zurückgelegten Kilometer mit 30 Cent am Tag steuerlich (ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent) absetzen.Ohne Belege begrenzt das Finanzamt den Betrag maximal auf 4.500 Euro.
Als Fortbewegungsmittel gelten dabei unabhängig der tatsächlich entstehenden Kosten:
- Kfz
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrräder
- die eigenen Füße
Wenn Deine tatsächlichen Kosten mit dem ÖPNV oder Auto höher liegen und Du diese belegen kannst, kannst Du auch diese steuerlich absetzen.
Mit entsprechenden Belegen erkennt das Finanzamt auch höhere Beträge an. Vor allem, wenn Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus sehr weit vom Arbeitsort entfernt liegt.
Mit entsprechenden Belegen erkennt das Finanzamt auch einen höheren Kilometersatz an, der sich aus den tatsächlichen Kfz-Kosten errechnet. Vor allem ist das lohnend, wenn Du sehr weit vom Arbeitsort entfernt wohnst.
Zudem erkennt das Amt bei fünf Arbeitstagen in der Woche 220 bis 230 Tage für Fahrten zum Arbeitsplatz im Jahr an. Bei sechs Arbeitstagen sind es dagegen 260 bis 280 Tage für Fahrten.
Wie kommt der Staat auf diese Summe? Das Jahr hat normalerweise 365 Tage, davon zieht die Berechnung folgende Tage ab, an denen Du nicht arbeitest:
- Wochenenden
- Etwaige Feiertage (je nach Bundesland unterschiedlich)
- Urlaubstage
- Krankheitstage
Beim Arbeitsweg zählt nicht die kürzeste Strecke! Du darfst den Weg wählen, welcher am schnellsten und damit für Dich zeitsparender ist, selbst wenn dies einer weiteren Entfernung entspricht. Das ist ein nicht zu unterschätzender legaler Steuertrick für Arbeitnehmer:innen.
Dadurch kannst Du allein für den Weg zur Arbeit über die gesamte Pauschale der Werbungskosten kommen. Wie sich das selbst bei keinen weiteren Werbungskosten rentiert, erkennst Du am besten an einem Beispiel:
Nehmen wir an, dass Du fünf Tage die Woche arbeitest. Bei einer Entfernung von 20 Kilometern kommst Du in einem Jahr bereits auf 1.320 Euro (für 220 Tage).
Damit sparst Du in Deiner Lohnsteuer schon eine kleine Summe durch eine einfache Eintragung. Der Aufwand hält sich dank heutiger Routenplaner außerdem sehr gering.
Arbeitsmittel
Wenn Du mehr Steuern sparen möchtest, solltest Du nicht nur an große Ausgaben denken. Denn auch wenn Du nicht jedes Jahr einen neuen Laptop oder einen neuen Drucker kaufst, gibt es viele kleine Anschaffungen, die Du täglich brauchst. Dazu gehört alles, was Du für Deine Arbeit einsetzt und selbst bezahlt hast:
- Bürobedarf
- Schreibmaterial
- Aktentasche
- Taschenrechner
- Papierkorb
- Drucker
- Fachbücher
- Laptop/Computer
- Mouse
- Tastatur
- Büromöbel
- Schreibtischlampe
- Werkzeuge
- Berufskleidung
Wenn Du beispielsweise als Polizist:in oder Pfleger:in arbeitest, kannst Du zusätzlich die jährlichen Reinigungskosten für Deine Berufsbekleidung angeben.
Einen Gegenstand, den Du bis zu 90 Prozent beruflich verwendest, kannst Du bis zu einem Betrag von 952 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) komplett absetzen. Kaufbelege reichen dafür vollkommen aus.
Bei Arbeitsmitteln unter 110 Euro brauchst Du häufig gar keinen Nachweis, um Steuern zu sparen.
Höhere Anschaffungskosten musst Du jedoch monatsgenau über die gesamte Nutzungsdauer verteilt abschreiben. Wenn Du zum Beispiel ein Arbeitshandy kaufst, das fünf Jahre hält, bist Du verpflichtet, die Kosten prozentual auf fünf Jahre aufzuteilen. Orientierung für die Abschreibungsdauer bietet die sogenannte AFA-Tabellen, also die Tabellen für die Absetzung der Abnutzung.
Neu seit 1. Januar 2021: Aufgrund der höheren Homeoffice-Zahlen dürfen Sie nun Computer-Hardware und Software vollständig in einem Jahr von der Steuer absetzen. Unabhängig vom Preis.
Fort- und Weiterbildungen
Unabhängig davon, ob Dein Arbeitgeber Dir Fort- bzw. Weiterbildungen anbietet oder Du diese auf eigene Faust angehst: Was Du aus eigener Tasche bezahlst, kannst Du ebenfalls in den Werbungskosten steuerlich geltend machen. Steuern sparst Du dabei mit:
- Hin- und Rückfahrten
- Parkgebühren
- Übernachtungen
- Verpflegungspauschalen
- weiteren Treffen mit Kolleg:innen, um Lernstoff zu vertiefen
- Dafür benötigst Du zusätzliche Nachweise über Aufzeichnungen zum gelernten Stoff sowie über die zurückgelegte Strecke mit Tankbelegen bzw. Fahrkarten.
Homeoffice
Steuern kannst Du beim Homeoffice trotz fehlender Fahrtkosten sparen, wenn Du kein eigenes Arbeitszimmer hast.
Du darfst auch Deinen privaten Telefon- bzw. Internet-Anschluss von der Steuer absetzen. Entweder zählen dazu anteilig Grundgebühren oder ohne Einzelnachweis bis zu 20 Prozent Deines Rechnungsbetrags. Dieser darf dann nicht höher als 20 Euro im Monat sein.
Dasselbe gilt auch für die Kosten für Dein Handy, wenn Du nachweisen kannst, dass Du dieses hauptsächlich für berufliche Gespräche nutzt.
Mehr dazu erfährst Du in unseren Homeoffice-Tipps.
Arbeiten ohne Steuerpflicht
Du möchtest gerne neben Deinem Beruf zusätzlich arbeiten? Steuern sparst Du dabei nur unter bestimmten Bedingungen.
Ohne Dein Einkommen zu versteuern, darfst Du folgender Arbeit nachgehen:
- Ehrenamtlich unter 840 Euro im Jahr (seit 2021)
- Minijob bis zu 556 Euro im Monat (seit 01.01.2025)
Keine Angst vor der Steuererklärung
Steuern sparst Du mit unseren Tipps relativ einfach. Du hast trotzdem Bedenken, eine Steuererklärung abzugeben? Im Zweifel verlierst Du Geld, das Dir rechtlich zusteht. Es ist statistisch bewiesen, dass gerade Angestellte, die freiwillig ihre Steuererklärung machen, dazugewinnen.
Die Steuer optimiert in diesem Fall Dein Nettoeinkommen.
Wenn Du auf den Geschmack gekommen bist, darfst Du Deine Steuererklärung rückwirkend für die letzten vier Jahre abgeben. Bei hohen Rückzahlungen summieren sich die Beträge eventuell stark.
Du befürchtest, dass Du nach einer freiwilligen Steuererklärung Geld nachzahlen musst? Dann können wir Dich beruhigen:
Du hast nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat Zeit, um Einspruch gegen die eigene Steuererklärung einzulegen. Das Finanzamt akzeptiert dies im Normalfall, sodass Du keine Rückzahlung leisten musst. Deine Steuererklärung gilt dann als nichtig, weshalb Du keine Nachzahlungen befürchten musst. Steuern sparst Du damit zwar nicht, aber Du hast auch keine negativen Folgen zu befürchten.
Steuerliche Entlastungen für Eltern
Ab dem Jahr 2025 profitieren Eltern von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag und die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich um 30 Euro, auf 3.336 Euro pro Elternteil.
Die Pauschale für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist auf 1.464 Euro pro Elternteil gestiegen. Dadurch kannst Du künftig bis zu 4.800 Euro als Sonderausgaben absetzen. Insgesamt ergibt sich für jedes Kind also ein steuerlicher Freibetrag von 9.600 Euro, der das Kinderexistenzminimum berücksichtigt und zu einer finanziellen Entlastung der Eltern beitragen soll.