Privatinsolvenz
Ablauf, Voraussetzungen, Dauer und Freibeträge
Laut dem Deutschlandatlas des Statistischen Bundesamtes sind aktuell mehr als 5,7 Millionen Bundesbürger überschuldet. Ein Teil kommt nicht für seine Schulden auf, ein anderer Teil stottert sie in Raten ab und wieder ein anderer Teil geht in Privatinsolvenz. Aber was beinhaltet diese, wie lange dauert sie und wie ist der Ablauf? Alles, was Du zum Thema Privatinsolvenz wissen musst, erfährst Du hier!
Was ist eine Privatinsolvenz? Definition und Erklärung
Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Verbraucher:innen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Die Schuldenhöhe ist dabei egal, es geht ausschließlich darum:
- ob Du zahlungsunfähig bist, weil Du bereits fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kannst, oder
- Dir die Zahlungsunfähigkeit droht, weil Du voraussichtlich nicht in der Lage sein wirst, zum Fälligkeitszeitpunkt Deinen Verpflichtungen nachzukommen.
Das heißt: Wächst Dir die finanzielle Situation komplett über den Kopf, schaffst Du mit der Insolvenz einen Neuanfang.
Das klingt zuerst einfach, ist jedoch mit strengen Vorgaben verbunden. So musst Du beispielsweise jeden Cent über dem Pfändungsfreibetrag an Deine:n Insolvenzverwalter:in abgeben. Deshalb sollte die Privatinsolvenz wirklich nur die Ultima Ratio sein!
Welches Ziel verfolgt die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz verfolgt zwei Hauptziele: so viel Schulden wie möglich abbezahlen und eine Restschuldbefreiung erhalten.
- Schulden abbezahlen: Ein:e Insolvenzverwalter:in verteilt den pfändbaren Anteil Deines Einkommens unter den Gläubiger:innen, wodurch Du so viele Schulden wie möglich bezahlst.
- Restschuldbefreiung: Du erhältst nach 3 Jahren eine sogenannte Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht.
Welche Schulden fließen in die Insolvenz, welche nicht?
Du solltest von vornherein wissen, dass nicht alle Schulden in die Privatinsolvenz fließen, wie beispielsweise vom Gericht verhängte Geldstrafen.
Diese Schulden fließen in die Privatinsolvenz:
- Überzogene Konten
- Überzogene Konten
- Kredite
- Steuerschulden
- Offene Alltagsrechnungen
- Arzt- und Handwerkerrechnungen
- Beitragsschulden
Diese Schulden bleiben auch bei Privatinsolvenz bestehen:
- Geldstrafen, Bußgelder
- Schadenersatzforderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z. B. Betrug, Körperverletzung)
- Unterhaltsverpflichtungen, die vorsätzlich nicht erfüllt wurden
- Steuerschulden aus Steuerhinterziehung
- Gerichtskosten aus Strafverfahren
- Neue Schulden während der Insolvenz
Übersicht: Die Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Du bist nach 3 Jahren schuldenfrei | Jeder Cent über dem Pfändungsfreibetrag geht an den/die Insolvenzverwalter:in |
| Gläubiger:innen dürfen nicht mehr pfänden (Konto, Lohn) | Es erfolgt ein Schufa-Eintrag, der Deine Bonität negativ beeinflusst |
| Du weißt genau, wie viel Geld Dir im Monat zusteht (Pfändungsfreibetrag) | Es fallen zusätzlich Verfahrenskosten an |
| Der/die Gerichtsvollzieher:in klingelt nicht mehr an der Tür | Du verlierst Deine Vermögenswerte* |
| Du musst Dich in der Wohlverhaltensphase an Pflichten halten | |
| Dein Insolvenzverfahren wird im Internet veröffentlicht |
* Folgende Vermögenswerte sind laut § 811 ZPO unpfändbar:
- Orden, Eheringe, Ehrenabzeichen
- Gegenstände, die der/die Schuldner:in oder mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigen, wie z. B. Hausrat, Möbel, Kühlschrank, Staubsauger, Waschmaschine, Fernseher, Kleidung.
- Dinge, die der/die Schuldner:in für die Berufstätigkeit oder Aus- bzw. Fortbildung benötigt
- Brillen, Gehhilfen, Prothesen oder ähnliche Gegenstände, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
- Gegenstände für die Religionsausübung (Wert bis zu 500 Euro).
Welche Verfahrenskosten fallen bei der Privatinsolvenz an?
Neben den finanziellen Einschränkungen während der Privatinsolvenz fallen zusätzlich auch Verfahrenskosten an. In diesem Zusammenhang ist mit folgenden Zahlungen zu rechnen:
- Gerichtskosten zur juristischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
- Vergütung der Insolvenzverwalter:innen beziehungsweise Treuhänder:innen, die das Verfahren begleiten und den pfändbaren Anteil Deines Einkommens an die Gläubiger:innen verteilen.
Grundsätzlich musst Du als Schuldner:in diese Kosten selbst tragen. Häufig werden sie jedoch zunächst vom Staat gestundet, wenn Du sie zu Beginn des Verfahrens nicht bezahlen kannst (Kostenstundung im Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO), insbesondere § 4a InsO). In diesem Fall zahlst Du die Verfahrenskosten erst nach Abschluss der Privatinsolvenz – meist in Raten – zurück.
Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wann ist sie möglich?
Du kannst die Privatinsolvenz nur anmelden, wenn Du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du bist nicht mehr in der Lage, aus Deinem laufenden Einkommen Deine Schulden zu begleichen.
- Du bist eine Privatperson oder warst selbstständig und hast maximal 19 Gläubiger:innen.
- Du musst einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch nachweisen.
Wann darf ich keine Privatinsolvenz anmelden?
Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Du keine Privatinsolvenz anmelden kannst, wie:
- Du bist aktuell selbstständig.
- Du warst selbstständig und hast mehr als 19 Gläubiger:innen.
- Es bestehen noch offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
- Es gab bislang keinen außergerichtlichen Einigungsversuch.
- Es bestehen bestimmte Sperrfristen, beispielsweise 11 Jahre nach einer vorherigen Insolvenz mit Restschuldbefreiung (ohne Restschuldbefreiung beträgt die Sperrfrist 5 Jahre).
- Deine Schulden sind aus vorsätzlichen Straftaten entstanden.
Wenn Du die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz bzw. die obenstehenden Kriterien nicht erfüllst, empfehlen wir Dir, Dich entsprechend beraten zu lassen.
Privatinsolvenz Ablauf: Schritt für Schritt erklärt
Die Privatinsolvenz läuft in 5 Schritten ab:
Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch (Pflicht)
Erstelle eine Gläubigerliste und hole Dir einen Termin in einer Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht oder bei einer Schuldnerberatung. Zuerst streben die Expert:innen einen außergerichtlichen Einigungsversuch an. Das ist die letzte Chance, noch ohne Privatinsolvenz schuldenfrei zu werden. Lehnt nur ein:e Gläubiger:in ab, erfolgt keine Einigung, woraufhin es im nächsten Schritt zum Insolvenzantrag kommt.
Schritt 2: Insolvenzantrag stellen
Fülle gemeinsam mit der Schuldnerberatung oder der Anwaltskanzlei den Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung aus.
Folgende Anlagen, für die Du ggfs. weitere Unterlagen und Nachweise benötigst, sind für den Antrag vorgesehen:
- Personalbogen mit Angaben zu Deiner Person
- Bescheinigung mit Begründung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenvergleichs
- Forderungsabtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO
- Vermögensübersicht
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
Schritt 3: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzgericht prüft Deinen Antrag, bevor es das Insolvenzverfahren eröffnet. In dieser Phase bewertet das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse (Dein verwertbares Vermögen) die Verfahrenskosten deckt. Wenn Dein Antrag zugelassen wird, ergeht ein gerichtlicher Beschluss und das Insolvenzverfahren beginnt offiziell.
In diesem Beschluss benennt das Gericht eine:n Insolvenzverwalter:in, der/die den weiteren Prozess steuert.
Gleichzeitig werden alle Gläubiger:innen aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Insolvenztabelle anzumelden. Die Insolvenzverwalter:in prüft nun Dein gesamtes Vermögen. Nicht pfändbare Gegenstände – wie notwendige Haushaltsgegenstände oder Dein Existenzminimum (siehe oben) – bleiben Dir jedoch erhalten. Alles andere wird verwertet, also beispielsweise verkauft, und der Erlös fließt in die Insolvenzmasse.
Im Schlusstermin wird die Insolvenzmasse nach Abzug der Vergütung für den/die Insolvenzverwalter:in prozentual an die Gläubiger:innen verteilt. Wie hoch die Quote ausfällt, hängt von der Höhe der angemeldeten Forderungen und der Gesamtverschuldung ab.
Beispiel: Bei einer Insolvenzmasse von 10.000 Euro und Schulden von 50.000 Euro erhalten die Gläubiger:innen 20 Prozent ihrer Forderungen.
Anschließend wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und es beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase.
Schritt 4: Wohlverhaltensphase
Die dreijährige Wohlverhaltensphase beginnt. In ihr trittst Du einen Teil Deines Einkommens (oberhalb der Pfändungsfreigrenze, siehe unten) an Deine:n Insolvenzverwalter:in oder ggfs. an ein:en gerichtlich bestimmte:n Treuhänder:in ab. Er/Sie teilt diesen dann anhand des Anteils der Forderungshöhe an Deiner Gesamtverschuldung unter Deinen Gläubiger:innen auf.
Gleichzeitig hast Du während dieser Phase auch bestimmte Pflichten, welche in Folgendem bestehen können:
- Du musst einer angemessenen Tätigkeit nachgehen.
- Bist Du arbeitslos, musst Du nachweisen, dass Du Dich um einen Job bemühst.
- Du musst jeden Wohnortwechsel und jede Einkommensveränderung mitteilen.
Schritt 5: Restschuldbefreiung
Nach 3 Jahren in der Privatinsolvenz bzw. in der Wohlverhaltensphase erfolgt die Erteilung der Restschuldbefreiung, sofern keine Versagensgründe dagegensprechen. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt bist Du die Schulden, die in Deinem Insolvenzverfahren zugelassen wurden, los (Ausnahmen siehe oben).
Privatinsolvenz und Schufa: Wie lange bleibt der Eintrag?
Die Schufa löscht Deine negativen Einträge in der Regel erst 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung!
Kann man aus einem laufenden Insolvenzverfahren aussteigen?
Grundsätzlich ja: Wenn Du während eines laufenden Insolvenzverfahrens unerwartet zu Geld kommst, etwa durch eine Erbschaft, Schenkung oder einen größeren Vermögenszuwachs, kannst Du Deine Schulden unter Umständen vorzeitig begleichen. Reicht das Geld aus, um alle angemeldeten Forderungen der Gläubiger:innen sowie die Verfahrenskosten zu bezahlen, kann das Insolvenzverfahren beendet werden.
- Das Insolvenzgericht hebt das Verfahren dann auf, da der Zweck – die Befriedigung der Gläubiger:innen – erfüllt ist.
- Wichtig ist jedoch, dass solche finanziellen Veränderungen dem Insolvenzgericht bzw. dem/der Insolvenzverwalter:in unverzüglich mitgeteilt werden müssen.
- Erst wenn sämtliche Forderungen und Kosten ausgeglichen sind, ist ein vorzeitiges Ende des Verfahrens möglich.
Freibetrag in der Privatinsolvenz: Wie viel bleibt mir zum Leben?
Der aktuelle Freibetrag in der Privatinsolvenz liegt bei 1.559,99 € (Stand: Februar 2026). Dieser Betrag bleibt Dir monatlich zum Leben übrig. Alles darüber fließt an Deine:n Insolvenzverwalter:in.
Du kannst den Freibetrag jedoch erhöhen lassen, wenn Du unterhaltspflichtig bist. Diese Unterhaltspflicht musst Du mit entsprechenden Bescheinigungen nachweisen – etwa vom Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle, Arbeitgeber, Familienkasse, Recht- oder Steuerberatung.
Falls eine dieser Stellen keine Bescheinigung ausstellt, entscheidet das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z. B. Finanzamt oder Stadtkasse) über die Erhöhung.
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen während einer Privatinsolvenz:
- Grundfreibetrag (keine Unterhaltspflicht): 1.559,99 €
- Mit 1 unterhaltsberechtigten Person: 2.145,22 € (= 1559,99 € + 585,23 €)
- Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen: 2.471,26 € (= 1559,99 € + 585,23 € + 326,04 €)
- Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen: 2797,30 € (= 1559,99 € + 585,23 € + 2 x 326,04 €)
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz passt die Freibeträge jährlich an die aktuellen Preisentwicklungen an. Grundlage für ihre Berechnung ist der steuerliche Grundfreibetrag (§ 850c ZPO).
Die Privatinsolvenz als letzter Ausweg, nicht als erster Schritt
Die Privatinsolvenz kann Dir einen rettenden Neuanfang bieten. Aber sie ist kein Spaziergang! Du lebst in der Privatinsolvenz 3 Jahre unter Insolvenzverwaltung. An diese gibst Du jeden Cent über dem Freibetrag ab und bist an strikte Regeln gebunden.
Bevor Du diesen Schritt gehst, solltest Du daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, wie außergerichtliche Einigungen, Ratenpläne und Schuldnerberatung. Sprich also zuerst mit Fachleuten und entscheide dann.
FAQ: Häufige gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Privatinsolvenz“
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Dauer einer Privatinsolvenz beträgt in Deutschland in der Regel 3 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht. Während dieser Zeit durchläufst Du zunächst das eigentliche Insolvenzverfahren und anschließend die sogenannte Wohlverhaltensphase.
Am Ende der drei Jahre entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Wird sie erteilt, werden die meisten verbleibenden Schulden erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass Du während der gesamten Zeit Deinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nachgekommen bist und kein Widerspruch vorliegt.
Welche Pflichten habe ich während der Privatinsolvenz?
Während der Privatinsolvenz bist Du verpflichtet, aktiv an der Schuldenregulierung mitzuwirken. Besonders in der Wohlverhaltensphase gelten einige klare Regeln.
Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
- Du musst einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder Dich aktiv um Arbeit bemühen.
- Änderungen Deiner Einkommens- oder Vermögenssituation musst Du dem/der Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in mitteilen.
- Auch Wohnortwechsel oder Arbeitgeberwechsel musst Du anzeigen.
- Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze musst Du an die Insolvenzmasse abtreten.
- Neue Schulden solltest Du vermeiden.
Wenn Du diese Pflichten erfüllst, stehen die Chancen gut, dass das Gericht Dir am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erteilt.
Was passiert mit meinem Vermögen in der Privatinsolvenz?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Dein pfändbares Vermögen Teil der Insolvenzmasse. Dieses Vermögen wird von dem/der Insolvenzverwalter:in verwaltet und gegebenenfalls verwertet, um Deine Gläubiger:innen zumindest teilweise zu befriedigen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Wertgegenstände
- Fahrzeuge, sofern nicht zwingend beruflich benötigt
Nicht alles Vermögen wird jedoch verwertet. Unpfändbare Gegenstände bleiben Dir erhalten. Dazu zählen unter anderem notwendige Haushaltsgegenstände, Kleidung sowie Arbeitsmittel, die Du für Deine Berufsausübung benötigst.
Darf ich während der Privatinsolvenz ein Konto haben?
Ja, auch während einer Privatinsolvenz darfst Du selbstverständlich ein Bankkonto führen. In vielen Fällen wird das Konto jedoch als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt.
Ein P-Konto stellt sicher, dass Dir monatlich ein gesetzlich geschützter Freibetrag für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn Du beispielsweise unterhaltspflichtig bist.
Das P-Konto sorgt also dafür, dass Dein Existenzminimum trotz möglicher Pfändungen gesichert bleibt.
Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz für meine Bonität?
Die Privatinsolvenz wird in der Regel in Auskunfteien wie der Schufa vermerkt. Dieser Eintrag kann Deine Bonität vorübergehend verschlechtern und dazu führen, dass es schwieriger wird, Kredite zu erhalten oder Verträge abzuschließen.
Nach der erteilten Restschuldbefreiung bleibt der Eintrag jedoch nicht dauerhaft bestehen. In der Regel werden entsprechende Informationen nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht.
Langfristig kann eine Privatinsolvenz sogar dazu beitragen, Deine finanzielle Situation zu stabilisieren, da Du nach der Restschuldbefreiung schuldenfrei neu starten kannst.
