Arbeitnehmersparzulage: Das musst Du wissen

Dein Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage

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Viele Berufstätige lassen sich jedes Jahr Geld entgehen – dabei könnten sie durch die Arbeitnehmersparzulage (AN-Sparzulage) bis zu 123 Euro Extra-Cash vom Staat erhalten. Die Zulage ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei und lässt sich ganz unkompliziert über die Steuererklärung beantragen. Seit der Erhöhung der Einkommensgrenzen 2024 haben außerdem deutlich mehr Menschen Anspruch darauf als noch im Jahr zuvor.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zur Vermögensbildung. Geregelt ist sie im Fünften Vermögensbildungsgesetz (§ 5 VermBG).

Sie ergänzt vermögenswirksame Leistungen, also Beiträge, die vom Arbeitgeber und/oder von Dir selbst über das Gehalt in bestimmte Sparverträge eingezahlt werden. Die Zulage ist eine Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Anspruch auf diese Zulage haben Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Auszubildende, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten). Die steuer- und sozialabgabenfreie Zulage lässt sich mit der Anlage VL in der Einkommensteuererklärung beantragen.

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von 7 Jahren oder bei Zuteilung des Bausparvertrags. Das Finanzamt überweist die Zulage dann direkt auf Dein Bausparkonto, sodass sie dort dem Guthaben zugerechnet wird.

Wichtig:

Das wichtigste auf einen Blick 

  • Für Bausparverträge gibt es 9 Prozent der jährlich eingezahlten Summe – jedoch höchstens 43 Euro pro Jahr (Alleinstehende). Das bedeutet: Wer z.B. den maximal förderfähigen Betrag von 470 Euro einzahlt, erhält 9Prozent Zuschuss, also 43 Euro. Für Fonds- oder ETF-Sparpläne: 20 Prozent – bis zu 80 Euro pro Jahr. 
  • Kombination beider förderfähiger Varianten möglich – bis zu 123 Euro pro Person 
  • Anspruch bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro (Einzelperson) bzw. bis 80.000 Euro (verheiratet) 
  • Antrag über die Anlage VL in der Einkommensteuererklärung 

Unterschied zu VL und Wohnungsbauprämie

VL sind die eigentlichen Sparleistungen und Grundlage für den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese ist der Bonus vom Staat für Deine Altersversorgung und abhängig von Deinem Einkommen und der gewählten Anlageform.

Merkmal VL Arbeitnehmersparzulage
Wer zahlt?Arbeitgeber oder Du selbstStaat
Grundlage Sparverträge (z. B. Bausparen)Auf Basis von VL-Zahlungen
EinkommensgrenzenKeine Ja: 40.000 / 80.000 Euro
AntragstellungVertragsabschluss Über Steuererklärung (Anlage VL)
Förderungshöhe Bis zu 40 Euro monatlichBis zu 123 Euro jährlich

Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Förderung, die Du mit der AN-Sparzulage kombinieren kannst. Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage erhältst Du sie ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Sparformen, wie zum Bespiel Bausparverträge, und beantragst sie direkt über Deinen Vertragsanbieter.

Du verdienst zu viel für die Wohnungsbauprämie und deshalb lohnt sich ein Bausparvertrag nicht für Dich? – Nicht unbedingt, denn möglicherweise kommst Du für die Förderung durch die AN-Sparzulage infrage – hier liegt die Einkommensgrenze höher.

In der Tabelle siehst Du alle Unterschiede auf einen Blick:

Förderform Leistung Steuerfrei Einkommensgrenzen
Vermögenswirksame Leistungen (VL)Beiträge vom Arbeitgeber und/oder durch Gehaltsumwandlungjakeine
Arbeitnehmersparzulage Staatlicher Bonus auf VL ja40.000 Euro (Einzel), 80.000 Euro (Paar)
Wohnungsbauprämie 10 Prozent bei Bausparverträgen ja35.000 Euro (Einzel), 70.000 Euro (Paar)
Frau wirft Münze in ein Sparschwein
 

Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag?

Hier findest Du alle Infos zum Thema Bausparen mit unserem genossenschaftlichen Partner Schwäbisch Hall.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast Du, sofern ein förderfähiger VL-Vertrag besteht und Du die Einkommensgrenzen im Sparjahr einhältst.

Wichtig:

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Dein Bruttogehalt, denn Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag) oder Werbungskosten reduzieren die Bemessungsgrundlage.

Welche Anlageformen werden gefördert und in welcher Höhe?

Durch die Arbeitnehmersparzulage können unterschiedliche Anlageformen gefördert werden:

1. Bausparvertrag oder Baukredit-Tilgung

  • Fördersatz: 9 Prozent
  • Maximal geförderte VL: 470 Euro pro Jahr
  • Maximale Zulage: 43 Euro (Einzelperson), 86 Euro (Paar)
  • Gilt nur für wohnwirtschaftliche Zwecke
  • Beispiel: 470 Euro × 9 Prozent = 42,30 Euro → gerundet: 43 Euro Zulage

2. Fondssparen (z. B. ETF)

  • Fördersatz: 20 Prozent
  • Maximal geförderte VL: 400 Euro pro Jahr
  • Maximale Zulage: 80 Euro (Einzelperson), 160 Euro (Paar)
  • Nur bestimmte Fonds oder ETFs, keine Banksparpläne oder Lebensversicherungen
Anlageform Fördersatz Max. Einzahlung Max. Zulage
Bausparen/Baukredit 9 % 470 € 43 €
Fonds-/ETF-Sparen 20 % 400 € 80 €
Tipp:

Kombinierst Du Bausparvertrag und Fonds, nutzt Du das volle Potenzial der Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage – ideal für den langfristigen Vermögensaufbau.

Antrag & Auszahlung: Schritt für Schritt zur Arbeitnehmersparzulage

Die Antragsstellung für die Arbeitnehmersparzulage erfolgt ganz einfach in folgenden Schritten:

  1. Erteile Deine Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung beim VL-Anbieter.
  2. Kreuze im Mantelbogen Deiner Steuererklärung (oder auch auf ELSTER) „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ an.
  3. Auch ohne Verpflichtung zur Steuererklärung kannst Du den Antrag separat stellen.
  4. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist (in der Regel sieben Jahre). Dann überweist das Finanzamt die Zulage direkt auf das Konto Deines Sparvertrags.

Arbeitnehmersparzulage optimal nutzen

Um die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage voll auszuschöpfen gibt es einige Tipps:

  1. VL aufstocken: Dein Arbeitgeber zahlt weniger? Ergänze die Einzahlungssumme selbst bis zum maximal förderfähigen Betrag.
  2. Kombi nutzen: VL splitten auf Bausparen und ETF und die maximalen 123 Euro sichern.
  3. Günstige Produkte wählen: Achte auf niedrige Gebühren.
  4. Einkommen prüfen: Einkommen optimieren, um Anspruch zu sichern.
  5. Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen: Bis zu vier Jahre nachträglich möglich.
  6. Sperrfrist einhalten: Eine frühzeitige Kündigung Deines Sparvertrags kann Dich die Zulage kosten.
  7. Früh starten: Besonders lohnend für Berufseinsteiger:innen.
  8. Kombi mit Wohnungsbauprämie: Sichere Dir am besten beide Förderungen.
  9. VL-Rechner nutzen: Freie Online-Tools, in die Du Deine Eckdaten eingeben kannst, helfen Dir beim Planen.
  10. Beratung einholen: Die PSD Bank Nürnberg unterstützt Dich dabei.

Dein nächster Schritt mit der PSD Bank Nürnberg

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein einfach nutzbarer staatlicher Bonus, der über die Steuererklärung beantragt und anschließend Deinem VL-Vertrag gutgeschrieben wird. Sie hilft, mit kleinen Beträgen Vermögen aufzubauen. Kombiniert mit der Wohnungsbauprämie holst Du das Maximum aus Deiner Förderung heraus.

Was Du jetzt tun kannst:

  • Prüfe, ob Du anspruchsberechtigt bist
  • Wähle eine passende Sparform (Bausparvertrag oder ETF)
  • Lass Dich von der PSD Bank Nürnberg beraten
  • Stelle den Antrag über Deine Steuererklärung

Dein Vorteil mit der PSD Bank Nürnberg:

  • Förderfähige VL-Produkte für jede Lebenslage
  • Online-Kontoführung und Depotzugang
  • Persönliche Beratung – online oder vor Ort

Jetzt starten – und die staatliche Förderung für Deine Ziele nutzen.