Wer jetzt von der WoP profitieren kann
Wohnungsbauprämie: Alle Infos
Wer für seine eigenen vier Wände spart, darf sich über Förderungen freuen. Dafür hat der Gesetzgeber grünes Licht gegeben. Wie Du selbst von den Neuerungen profitieren und das Maximum für dich herausholen kannst, erfährst Du hier.
Die Wohnungsbauprämie kurz erklärt
Bei der Wohnungsbauprämie oder kurz: WoP handelt es sich um eine finanzielle Förderung durch den Staat. Sie soll gerade junge Menschen dazu ermuntern, Bausparer zu werden und so für die eigene Zukunft vorzusorgen. Immerhin gilt das Eigentum von Immobilien nach wie vor als eine der besten Formen der Altersvorsorge.
Damit sich der Traum vom Eigenheim auch tatsächlich realisieren lässt, kannst Du entsprechende Zuschüsse für Deinen Bausparvertrag beantragen. Das Beste daran: Die staatlichen Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Ob der Antrag am Ende aber auch wirklich bewilligt wird, hängt von einigen Voraussetzungen ab.
Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, gilt die WoP nicht nur für den Bau einer eigenen Wohnung oder eines Hauses. Der Zuschuss wird für die Besparung des Bausparvertrages gewährt und muss lediglich später zu „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ verwendet werden.
Hierzu zählt beispielsweise auch die Renovierung einer bereits existierenden Immobilie. Böden, Bäder, Einbauschränke und Einbauküchen sind ebenfalls förderfähige Maßnahmen.
Wer kann von der Wohnungsbauprämie profitieren?
Das Mindestalter zur Beantragung der Wohnungsbauprämie ist mit 16 Jahren niedrig angesetzt. Man muss also nicht zwangsläufig volljährig sein. Wichtig ist, dass Du als deutscher Staatsbürger uneingeschränkt steuerpflichtig bist. Außerdem gilt eine bestimmte Höchstgrenze im Hinblick auf das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sollen auch Normalverdiener, insbesondere Familien mit Kindern, die Möglichkeit erhalten, sich den Hauskauf leisten zu können.
Ein Kriterium für den Erhalt der WoP ist weiterhin, dass Du vorher einen entsprechenden Sparvertrag abschließt und durch monatliche oder jährliche Einzahlungen finanzierst. Dabei gilt: Mindestens 50 Euro im Jahr solltest Du in Deinen Bausparvertrag einzahlen. Erst dann beteiligt sich der Staat. Um noch höhere Fördergelder zu bekommen und dem Traum vom Eigenheim schneller nahe zu kommen, sind allerdings deutlich höhere Einzahlungen zu empfehlen. Die maximale Förderung beträgt 10 Prozent, wenn mindestens 700 Euro (1.400 Euro bei Verheirateten) eingezahlt werden.
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Diese Sparverträge können gefördert werden
Im Wohnungsbau-Prämiengesetz sind die verschiedenen Sparverträge, die gefördert werden können, unter § 2 geregelt. Darin heißt es, dass für alle so genannten „Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus“ Anträge auf die WoP gestellt werden können. Bezuschusst werden:
- der Kauf von Anteilen an Wohnungs- und Baugenossenschaften
- Beiträge, die Du für Deinen Sparvertrag leistest, der für den Hauskauf bzw. den Bau von Immobilien abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass Du selbst in der Immobilie wohnen wirst. Auch Mieter:innen können für wohnwirtschaftliche Zwecke von der Förderung profitieren, beispielsweise für den Einbau einer Küche
- Beiträge, die für einen Bausparvertrag geleistet werden
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Die WoP soll gerade denjenigen helfen, die sich vom eigenen Gehalt voraussichtlich keinen Immobilienkauf leisten können. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Obergrenze hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens festgelegt.
Alleinstehende können mit einem zu versteuernden Verdienst von bis zu 35.000 Euro in den Genuss der öffentlichen Förderungen kommen. Für Paare sind es 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die tatsächliche Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, wie viel Du selbst in Deinen Sparvertrag einzahlst. Der Staat legt dabei noch einmal 10 % oben drauf. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen für bezuschusste Einzahlungen. Bis zu 700 Euro sind es ab seit 2021 für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehe- bzw. Lebenspartner. Der maximale Förderbeitrag beträgt demnach 70 oder 140 Euro. Eine möglichst hohe Selbstbeteiligung lohnt sich also noch mehr denn je.
Wohnungsbauprämie seit 2021:
- Einkommensobergrenze: 35.000 Euro / 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
- Höchstgrenze des förderbaren Sparbetrags: 700 Euro / 1.400 Euro
- Förderanteil: 10 %
- Größtmögliche Prämie: 70 Euro / 140 Euro
Was ist bei der Steuer zu beachten?
Wer bislang noch keine Sparverträge abgeschlossen hatte, fragt sich wahrscheinlich, ob dabei steuerliche Nachteile entstehen könnten. Im Hinblick auf die WoP brauchst Du Dir aber keinerlei Sorgen zu machen. Denn die gesetzliche Regelung dazu ist eindeutig. Wie Du im Wohnungsbau-Prämiengesetz unter § 6 selbst nachlesen kannst, sind die staatlichen Zuschüsse nämlich komplett steuerfrei: „Die Prämien gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“ Allerdings muss für Zinseinkünfte ein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse gestellt werden.
Steuerliche Vorteile für Paare mit Kindern
Für eingetragene Lebenspartner oder Eheleute, die bereits ein Kind haben, sieht das Steuerrecht einige Vergünstigungen vor. So können z. B. Paare, deren Einkommen zusammengenommen über der Höchstgrenze von 70.000 Euro im Jahr liegt, ebenfalls die Wohnungsbauprämie beantragen. Für Familien mit Kindern gelten nämlich automatisch höhere Grenzen. Außerdem ist für sie der Kinderfreibetrag vorgesehen, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dadurch lässt sich das tatsächlich zu versteuerndes Einkommen entsprechend senken. In einem persönlichen Gespräch mit Deiner Steuerberater:in, erfährst Du im Detail, welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Um von den Vorteilen der Wohnungsbauprämie profitieren zu können, ist kein großer Aufwand nötig. Das Formular für die Antragstellung erhältst Du von Deiner Bausparkasse, die Dich natürlich zu allen Belangen persönlich berät. Besonders vorteilhaft ist, dass Du die Förderung sogar bis maximal zwei Jahre rückwirkend erhalten kannst. Wer also bereits im Besitz eines laufenden Sparvertrages ist und den Antrag auf die Zuschüsse aus öffentlicher Hand bislang versäumt hat, kann dies nachholen. Sofern Du in diesem Zeitraum Deine Beiträge regelmäßig eingezahlt hast, kannst Du also bis zum Ende des Jahres noch Prämienleistungen für die Vorjahre erhalten.
So läuft die Auszahlung der Prämie ab
Im Gegensatz zu den von Dir selbst geleisteten Beiträgen für das Bausparen, landen die Prämienzahlungen nicht sofort auf Deinem Konto. Stattdessen werden all Deine Einzahlungen zunächst nur vermerkt. Erst wenn Du die Gesamtsumme Deines Bausparvertrags tatsächlich im wohnwirtschaftlichen Sinne einsetzt, öffnet sich das Geldsäckel des Staates. Mithilfe der passenden Baufinanzierung kannst Du sogar deutlich früher in Dein neues Eigenheim. Um dennoch zu jeder Zeit einen Überblick über die angesammelten Prämien zu behalten, werden die bewilligten Prämienzahlungen auf Deinem Bausparkonto separat angegeben.
Bevor die Prämie ausgezahlt wird, sind folgende Nachweise zu erbringen:
- einmal pro Jahr gestellter Antrag auf die staatlichen Zuschüsse
- der wohnwirtschaftliche Zweck
- es darf kein Anspruch, der sich aus dem Bausparen ergibt, an andere abgetreten werden
Bedingungen für die Verwendung der WoP
Genau wie die Beträge aus einer Baufinanzierung, dürfen auch die Prämienzahlungen ausschließlich für so genannte „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgegeben werden. Das umfasst:
- den Haus- oder Wohnungskauf
- den Haus- oder Wohnungsbau
- die Sanierung Ihrer Immobilie
- Einbau von Küchen
- Umbau von Bädern
- Verlegung von Böden
- Anbauten
- sonstige strukturelle Baumaßnahmen auf Deinem Grundstück
Es handelt sich bei der Wohnungsbauprämie somit um eine zweckgebundene Förderung. Missachtest Du diese gesetzlich festgelegten Einschränkungen, musst Du damit rechnen, dass sämtliche Prämienzahlungen einbehalten werden bzw. zu erstatten sind. Doch keine Regel kommt ohne Ausnahme.
Sonderregelung für alte Verträge
Wer z. B. noch einen alten Vertrag besitzt, der bereits vor dem Jahr 2009 abgeschlossen worden ist, wird von der gesetzlichen Regel ausgenommen. Sowohl das bereits angesammelte Guthaben auf Deinem Sparkonto als auch sämtliche Zuschüsse können frei und flexibel eingesetzt werden.
Ausnahmen für junge Leute
Auch für junge Bausparende gibt es eine Sonderregelung. Wer seinen Vertrag abgeschlossen hat, ehe er 25 war, hat ebenfalls zusätzlichen Spielraum. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt worden ist oder alternativ nach Ablauf von höchstens sieben Jahren, kann über das Guthaben und sämtliche Prämienzahlungen frei verfügt werden. Das gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach 2009 erfolgt ist.
Zu beachten ist dabei nur, dass Du diese Ausnahmeregelung nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen darfst. Das gilt auch dann, wenn Du mehrere Bausparverträge besitzt, die Du vor Vollendung des 24. Lebensjahres abgeschlossen hast.
Wie wird ein wohnwirtschaftlicher Zweck definiert?
Um Dir mehr Flexibilität beim Bausparen bzw. der Verwendung des Geldes zu ermöglichen, werden „wohnwirtschaftliche Zwecke“ im Gesetz recht weit gefasst. Es ist nicht zwingend von Nöten, die erhaltenen Fördergelder für den Hausbau oder -kauf auszugeben. Du kannst Deine bereits vorhandene Immobilie mit der Prämie auch lediglich sanieren, ein Nebengebäude errichten lassen oder einen Anbau damit finanzieren. Auch für den Bau zusätzlicher Infrastruktur auf Deinem Grundstück darf das Geld eingesetzt werden. Dabei kann es sich z. B. um eine Garage oder eine neue Einfahrt handeln.