Vermögenswirksame Leistungen
Win-win: Vermögenswirksame Leistungen & Arbeitnehmersparzulage
Vermögenswirksame Leistungen sind ein wichtiger Baustein in der finanziellen Vorsorge vieler Arbeitnehmer:innen. Sie bieten die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen und dabei von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über vermögenswirksame Leistungen, die verschiedenen Anlageformen und die Arbeitnehmersparzulage wissen musst.
Vermögenswirksamen Leistungen – Was ist das?
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL abgekürzt) sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden gewähren können. VL sind eine Form der betrieblichen Sozialleistung und dienen dazu, die finanzielle Vorsorge und Vermögensbildung der Arbeitnehmer:innen zu unterstützen. Es besteht die Möglichkeit, die VL in spezielle Spar- oder Anlageformen zu investieren. Das kann unter anderem ein Bausparvertrag sein. Der Arbeitgeber zahlt dann die vereinbarte Summe (mind. 6,65 Euro, max. 40 Euro) monatlich und über eine bestimmte Laufzeit (in der Regel gelten sieben Jahre) in den VL-Vertrag ein. Ob und in welcher Höhe Dein Arbeitgeber in vermögenswirksame Leistungen investiert, hängt von den geschlossenen Arbeits- bzw. Tarifverträgen ab. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
Die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die dazu dient, die Vermögensbildung und Altersvorsorge von Arbeitnehmer:innen zu unterstützen. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, hast Du Anspruch auf diese Zulage. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn Du bestimmte Vermögenswirksame Leistungen nutzt, um Vermögen aufzubauen.
Bei einem Bausparvertrag beträgt sie 9 Prozent Deines Sparbetrags (43 Euro bei Höchstbetrag von 470 Euro Sparleistung). Einen Fondssparvertrag kannst Du mit 20 Prozent fördern lassen (80 Euro bei Höchstbetrag von 400 Euro Sparleistung).
Keine VL vom Arbeitgeber, aber Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn Dein Arbeitgeber keine VL anbietet, bedeutet das nicht, dass Du auf staatliche Förderungen und Vermögensbildung verzichten musst. Es gibt einige Alternativen, die Du in Betracht ziehen kannst.
Du kannst selbst einen VL-Vertrag abschließen, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds, und die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dies erfordert zwar Eigeninitiative, kann sich jedoch langfristig finanziell lohnen.
Die vermögenswirksamen Leistungen können im eigentlichen Sinne nicht von Dir kommen, sondern müssen immer über das Unternehmen laufen und von Deinem Gehalt abgezogen werden. Die Überweisungen müssen von Deinem Arbeitgeber kommen. Das kannst Du allerdings ganz einfach beantragen, wenn Du das möchtest. Denn das fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer:innen besagt in Paragraph 11:
- „(1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.
- (2) Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.“
So beantragst Du die Arbeitnehmersparzulage
Bevor Du die Arbeitnehmersparzulage beantragen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein zu versteuerndes Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (40.000 € bei Ledigen, 80.000 bei verheirateten Paaren)
- Du musst vermögenswirksame Leistungen in einen förderfähigen VL-Vertrag einzahlen.
Die Sparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt. Denn schließlich geht es um Dein Einkommen sowie um die vermögenswirksamen Leistungen der vergangenen zwölf Monate.
So kannst Du vermögenswirksame Leistungen anlegen
Wenn es darum geht, Deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, stehen Dir verschiedene Anlageformen zur Auswahl.
- Bausparverträge: Bei einem Bausparvertrag sparst Du regelmäßig Geld an, um in der Zukunft ein Darlehen für den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie zu erhalten. Die Sparraten sind festgelegt, und es gibt Zinsen auf Dein Guthaben. Zusätzlich kannst Du hier noch von der Wohnungsbauprämie profitieren.
- Fondssparplan: Bei einem Fondssparplan werden vermögenswirksame Leistungen in Wertpapiere investiert. Diese Anlageform hat das Potenzial für höhere Renditen, ist aber auch mit höheren Risiken verbunden. Auch Indexfonds (ETFs) sind als vermögenswirksame Leistung zulässig.
- Banksparpläne: Hierbei legst Du Dein Geld auf einem Sparkonto an, das regelmäßig mit VL-Zahlungen aufgefüllt wird. Es handelt sich um eine sichere Anlageform, bietet jedoch oft niedrigere Renditen als andere Optionen. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, eine Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.
- Baukredittilgung: Diese Variante ist dann zu empfehlen, wenn Du bereits eine gekaufte oder gebaute Immobilie abbezahlst. Die vermögenswirksame Leistung übernimmt dann entweder einen Teil Deiner Rate oder erhöht die Rate, so dass Du mit der Schuldentilgung schneller fertig wirst.
Auswahl der passenden VL-Anlageform je nach individuellen Zielen und Risikobereitschaft
- Für Sicherheit und Stabilität: Wenn Du Sicherheit und Stabilität bevorzugst, könnten Banksparpläne oder Bausparverträge die richtige Wahl sein. Diese bieten niedrigere Risiken und sind ideal für langfristige Ziele wie den Kauf eines Eigenheims geeignet.
- Für Wachstum und Rendite: Wenn Du bereit bist, Schwankungen einzugehen, um potenziell höhere Renditen zu erzielen, könnten Investmentfonds eine passende Option sein. Diese Fonds erfüllen Deine Ansprüche, wenn Du langfristig investieren möchtest und bereit bist, Schwankungen am Kapitalmarkt zu akzeptieren.
Die vermögenswirksamen Leistungen haben Auswirkungen auf Dein Bruttogehalt. Deshalb sind die Leistungen auch regulär steuer- und sozialabgabenpflichtig. Langfristig lohnen sich die vermögenswirksamen Leistungen aber dennoch.
Vermögenswirksame Leistungen bleiben eine Win-Win-Situation
Als Arbeitnehmer:in sind vermögenswirksame Leistungen eine effektive Möglichkeit der finanziellen Vorsorge. Je nach persönlicher Lage und Risikobereitschaft sind für Dich unterschiedliche Anlageformen interessant. Viele Arbeitgeber bezuschussen ihre Mitarbeitenden mit vermögenswirksamen Leistungen. Ist dies bei Dir nicht der Fall, hast Du aber per Gesetz das Recht auf eine Vorlegung eines entsprechenden Vertrags durch Deinen Arbeitgeber. Durch staatliche Zuschüsse sind vermögenswirksame Leistungen für Niedrigverdienende noch lohnender.