Vermögenswirksame Leistungen
Win-win: Vermögenswirksame Leistungen & Arbeitnehmersparzulage
Vermögenswirksame Leistungen sind ein wichtiger Baustein in der finanziellen Vorsorge vieler Arbeitnehmer:innen. Sie bieten die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen und dabei von staatlichen ZuschĂŒssen zu profitieren. In diesem Artikel erfĂ€hrst Du alles, was Du ĂŒber vermögenswirksame Leistungen, die verschiedenen Anlageformen und die Arbeitnehmersparzulage wissen musst.
Vermögenswirksamen Leistungen â Was ist das?
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL abgekĂŒrzt) sind zusĂ€tzliche Geldleistungen, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden gewĂ€hren können. VL sind eine Form der betrieblichen Sozialleistung und dienen dazu, die finanzielle Vorsorge und Vermögensbildung der Arbeitnehmer:innen zu unterstĂŒtzen. Es besteht die Möglichkeit, die VL in spezielle Spar- oder Anlageformen zu investieren. Das kann unter anderem ein Bausparvertrag sein. Der Arbeitgeber zahlt dann die vereinbarte Summe (mind. 6,65 Euro, max. 40 Euro) monatlich und ĂŒber eine bestimmte Laufzeit (in der Regel gelten sieben Jahre) in den VL-Vertrag ein. Ob und in welcher Höhe Dein Arbeitgeber in vermögenswirksame Leistungen investiert, hĂ€ngt von den geschlossenen Arbeits- bzw. TarifvertrĂ€gen ab. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
Die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die dazu dient, die Vermögensbildung und Altersvorsorge von Arbeitnehmer:innen zu unterstĂŒtzen. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht ĂŒberschreitet, hast Du Anspruch auf diese Zulage. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn Du bestimmte Vermögenswirksame Leistungen nutzt, um Vermögen aufzubauen.
Bei einem Bausparvertrag betrÀgt sie 9 Prozent Deines Sparbetrags (43 Euro bei Höchstbetrag von 470 Euro Sparleistung). Einen Fondssparvertrag kannst Du mit 20 Prozent fördern lassen (80 Euro bei Höchstbetrag von 400 Euro Sparleistung).
Keine VL vom Arbeitgeber, aber Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn Dein Arbeitgeber keine VL anbietet, bedeutet das nicht, dass Du auf staatliche Förderungen und Vermögensbildung verzichten musst. Es gibt einige Alternativen, die Du in Betracht ziehen kannst.
Du kannst selbst einen VL-Vertrag abschlieĂen, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds, und die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dies erfordert zwar Eigeninitiative, kann sich jedoch langfristig finanziell lohnen.
Die vermögenswirksamen Leistungen können im eigentlichen Sinne nicht von Dir kommen, sondern mĂŒssen immer ĂŒber das Unternehmen laufen und von Deinem Gehalt abgezogen werden. Die Ăberweisungen mĂŒssen von Deinem Arbeitgeber kommen. Das kannst Du allerdings ganz einfach beantragen, wenn Du das möchtest. Denn das fĂŒnfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer:innen besagt in Paragraph 11:
- â(1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag ĂŒber die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschlieĂen.
- (2) Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.â
So beantragst Du die Arbeitnehmersparzulage
Bevor Du die Arbeitnehmersparzulage beantragen kannst, mĂŒssen bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt sein:
- Dein zu versteuerndes Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht ĂŒberschreiten (40.000 ⏠bei Ledigen, 80.000 bei verheirateten Paaren)
- Du musst vermögenswirksame Leistungen in einen förderfÀhigen VL-Vertrag einzahlen.
Die Sparzulage wird mit der EinkommenssteuererklĂ€rung beantragt. Denn schlieĂlich geht es um Dein Einkommen sowie um die vermögenswirksamen Leistungen der vergangenen zwölf Monate.
So kannst Du vermögenswirksame Leistungen anlegen
Wenn es darum geht, Deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, stehen Dir verschiedene Anlageformen zur Auswahl.
- BausparvertrĂ€ge: Bei einem Bausparvertrag sparst Du regelmĂ€Ăig Geld an, um in der Zukunft ein Darlehen fĂŒr den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie zu erhalten. Die Sparraten sind festgelegt, und es gibt Zinsen auf Dein Guthaben. ZusĂ€tzlich kannst Du hier noch von der WohnungsbauprĂ€mie profitieren.
- Fondssparplan: Bei einem Fondssparplan werden vermögenswirksame Leistungen in Wertpapiere investiert. Diese Anlageform hat das Potenzial fĂŒr höhere Renditen, ist aber auch mit höheren Risiken verbunden. Auch Indexfonds (ETFs) sind als vermögenswirksame Leistung zulĂ€ssig.
- BanksparplĂ€ne: Hierbei legst Du Dein Geld auf einem Sparkonto an, das regelmĂ€Ăig mit VL-Zahlungen aufgefĂŒllt wird. Es handelt sich um eine sichere Anlageform, bietet jedoch oft niedrigere Renditen als andere Optionen. AuĂerdem gibt es keine Möglichkeit, eine Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.
- Baukredittilgung: Diese Variante ist dann zu empfehlen, wenn Du bereits eine gekaufte oder gebaute Immobilie abbezahlst. Die vermögenswirksame Leistung ĂŒbernimmt dann entweder einen Teil Deiner Rate oder erhöht die Rate, so dass Du mit der Schuldentilgung schneller fertig wirst.
Auswahl der passenden VL-Anlageform je nach individuellen Zielen und Risikobereitschaft
- FĂŒr Sicherheit und StabilitĂ€t: Wenn Du Sicherheit und StabilitĂ€t bevorzugst, könnten BanksparplĂ€ne oder BausparvertrĂ€ge die richtige Wahl sein. Diese bieten niedrigere Risiken und sind ideal fĂŒr langfristige Ziele wie den Kauf eines Eigenheims geeignet.
- FĂŒr Wachstum und Rendite: Wenn Du bereit bist, Schwankungen einzugehen, um potenziell höhere Renditen zu erzielen, könnten Investmentfonds eine passende Option sein. Diese Fonds erfĂŒllen Deine AnsprĂŒche, wenn Du langfristig investieren möchtest und bereit bist, Schwankungen am Kapitalmarkt zu akzeptieren.
Die vermögenswirksamen Leistungen haben Auswirkungen auf Dein Bruttogehalt. Deshalb sind die Leistungen auch regulÀr steuer- und sozialabgabenpflichtig. Langfristig lohnen sich die vermögenswirksamen Leistungen aber dennoch.
Vermögenswirksame Leistungen bleiben eine Win-Win-Situation
Als Arbeitnehmer:in sind vermögenswirksame Leistungen eine effektive Möglichkeit der finanziellen Vorsorge. Je nach persönlicher Lage und Risikobereitschaft sind fĂŒr Dich unterschiedliche Anlageformen interessant. Viele Arbeitgeber bezuschussen ihre Mitarbeitenden mit vermögenswirksamen Leistungen. Ist dies bei Dir nicht der Fall, hast Du aber per Gesetz das Recht auf eine Vorlegung eines entsprechenden Vertrags durch Deinen Arbeitgeber. Durch staatliche ZuschĂŒsse sind vermögenswirksame Leistungen fĂŒr Niedrigverdienende noch lohnender.