Ferienwohnung vermieten

Gesetzliche Regelungen und Kosten

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Du hast eine Immobile, etwa eine Wohnung oder ein Haus zur freien Verfügung, das Du nur zum Teil oder gar nicht nutzt? Nun kommt Dir die Idee, den zusätzlichen Wohnraum als Feriendomizil an Gäste zu vermieten. Doch was musst Du dabei eigentlich beachten? Welche gesetzlichen Regelungen gelten beim Vermieten von Ferienwohnungen und welche Kosten kommen auf Dich zu?

Durch die Mieteinnahmen von Feriengästen ein weiteres finanzielles Standbein zu schaffen, klingt nach keiner schlechten Idee. Dabei gibt es rechtlich jedoch einiges zu beachten. Auch bei der Einrichtung darf ein passendes Konzept nicht fehlen. Mit der richtigen Planung entgehst Du gesetzlichen und finanziellen Stolperfallen. Wir zeigen Dir, wie.

 

Eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten – wann es erlaubt ist

Du hast leerstehenden Wohnraum? Wunderbar. Deine persönliche Eigentumswohnung darfst Du immer dann vermieten, wenn keine Sonderregelungen vorherrschen, die an diesem Ort reisenden Personen prinzipiell verbietet. Auch ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann das Vermieten von Ferienwohnungen ausschließen. Ist jedoch beides nicht der Fall, kannst Du uneingeschränkt Dein Eigentum als Feriendomizil nutzen.

Wenn es Dein:e Vermieter:in erlaubt, ist es sogar möglich, dass Du als Mieter:in eine von Dir gemietete Wohnung an Feriengäste weitervermietest. Zumindest insofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht. Wenn Du jedoch untervermietest, ohne dies mit Deinem/Deiner Vermieter:in abzusprechen, ist Dein Mieterschutz aufgehoben und er/sie kann Dir fristlos kündigen.

 

Info:

In Sachen Finanzierung kannst Du bei Deiner Bank wegen einer Baufinanzierung anfragen. Allerdings solltest Du unbedingt dafür einen/eine Bankberater:in zurate ziehen, um mit ihm/ihr das Konzept zu besprechen. Da die Einnahmen bei einer Ferienwohnung unregelmäßig sind, unterstützt nicht jede Bank das Bauvorhaben einer Ferienwohnung.

Ferienwohnung vermieten: Gewerbe anmelden?

Prinzipiell musst Du bei Vermietung Deiner Ferienwohnung keine Gewerbesteuer anmelden. Die Einkünfte fallen unter Vermietung und Verpachtung. Dies ist auch dann der Fall, wenn Du für Deine Ferienwohnung geringfügige Serviceleistungen anbietest. Darunter fällt beispielsweise

  • das Bereitstellen von sauberer Wäsche
  • Lieferservice für frische Brötchen am Morgen

Größere Dienstleistungen wie Frühstücksservice hingegen fallen unter die Gewerbesteuer. Ebenso wenn Du Ausflüge und Veranstaltungen anbietest. In diesem Fall musst Du Dich gewerblich anmelden und Gewerbesteuer zahlen, wenn Du mehr als 50.000 Euro Gewinn im Jahr machst.

 

Ferienwohnung vermieten und Kosten planen: Was gibt es zu beachten?

Wenn Du eine Ferienwohnung vermieten willst, fallen einige Kosten an, die Du für Dein Budget berücksichtigen musst. Diese haben wir Dir zur Übersicht hier aufgelistet:

Ausstattung

Wer seine Ferienwohnung vermieten will, sollte diese auch angemessen einrichten. Dafür ist es notwendig, vorab eine genaue Zielgruppe festzulegen.

  • Wie viele Personen sollen es sein?
  • Eltern mit Kindern?
  • Privat- oder Berufsreisende?
  • Raucher:innen oder Nichtraucher:innen?

Daran orientiert sich etwa die Zahl Deiner Betten oder ob Du eine spezielle Einrichtung benötigst. Zum Beispiel ein barrierefreies Bad für Senior:innen und Rollstuhlfahrer:innen oder einen Hochstuhl für Kleinkinder. Ansonsten gehören mittlerweile zur Grundausstattung ein Flachbildschirm, W-Lan, ein komfortables Bad und eine vollausgerüstete Küche. Aktuell liegen übrigens helle Farben und leichte Möbel bei der Innenausstattung für Ferienwohnungen im Trend.

Bedenke: Je mehr Du für die Einrichtung ausgibst, Küche und Bad renovierst, umso höher kannst Du anschließend den Mietpreis ansetzen.

Stelle eine Inventarliste zusammen und setze die Gäste darüber in Kenntnis. Diese sollen Dir Schäden melden und gegebenenfalls ersetzen. So verhinderst Du, dass Einrichtungsgegenstände entwendet werden oder defekt den nächsten Gästen übergeben werden. Du kannst Dich finanziell absichern, indem Du eine Mietkaution für die Ferienwohnung verlangst. Diese kann der Gast beispielsweise direkt bei der Buchung an Dich zahlen. Hat der Gast die Wohnung unbeschädigt hinterlassen, erstattest Du ihm den Betrag zurück. Die Kaution kannst Du zur Verwahrung auf einem Mietkautionskonto bei der Bank anlegen.

Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählt selbstverständlich das, was Du für Deine Eigentumswohnung auch zahlen musst:

  • Strom-, Wasser-, Gas- und Heizungskosten
  • Instandhaltungskosten für jegliche Reparaturen an der Innenausstattung
  • GEZ, insofern Du mehr als eine Wohnung vermietest
  • Kosten zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht Deiner Gäste, wie etwa tiefhängende Äste stutzen oder Streu- und Räumungspflicht im Winter
Wichtig:

Lege frühzeitig Geld zurück, um einen Puffer zu haben, falls plötzliche Schäden auftreten, die höhere Reparaturkosten erfordern.

Werbung

Gute Werbung ist das A und O, wenn Du eine Ferienwohnung vermietest. Ohne entsprechende Publicity bleiben die Gäste aus, weil niemand von Deiner Ferienwohnung weiß. Zeitungsannoncen kosten ebenso Geld, wie wenn Du online in branchenspezifischen Internetportalen wirbst. Werbemaßnahmen sind aber ein absolutes Muss, um Deine Ferienwohnung erfolgreich an Gäste zu vermieten. Diese suchen Ferienwohnungen überwiegend online.

Wenn Du also Dein Ferienhaus online inserierst, solltest Du Folgendes beachten:

  • Achte auf eine ehrliche Beschreibung Deines Objektes und der Umgebung, um falsche Erwartungen bei der Buchung durch die Urlauber:innen zu vermeiden. Wer übertreibt oder gar lügt, kann gesetzlich zur Rechenschaft gezogen werden und verliert Kundschaft.
  • Vergebe keine Sterne, wenn die Qualitätskategorie nicht stimmt. Dies darf nur durch eine offizielle Qualitätssicherung erfolgen, die Du beantragen musst.
  • Beachte die Impressumspflicht und geben bei Deinem Angebot stets die gesamte Adresse inklusive Telefonnummer und E-Mail-Kontakt an.

Steuer

Sind Deine Mieteinkünfte aus der Ferienwohnung höher als die damit verbundenen Ausgaben, musst Du den Überschuss innerhalb Deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern. Erfreulicherweise kannst Du aber auch eine Menge Kosten absetzen:

  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen und Renovierungen
  • Verluste, insofern Du Deine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietest
Tipp:

Möchtest Du eine Ferienwohnung nur für einen kurzen Aufenthalt vermieten und selbst bewohnen, solltest Du einen/eine Steuerberater:in zurate ziehen. Die steuerliche Verwaltung ist in diesem Fall sehr komplex und Bedarf oft professioneller Hilfe.

  • Bei über 50.000 Euro Umsatz musst Du außerdem eine Umsatzsteuer zahlen
  • Des Weiteren können die Bettensteuer und Kurtaxe anfallen. Diese solltest Du getrennt vom Mietpreis auflisten und rechtzeitig bei der entsprechenden Behörde einreichen. Sie fällt regional unterschiedlich aus. Informationen über die aktuellen Beträge erhaltest Du beim Deutschen Tourismusverband.

 

Ferienwohnung vermieten leicht gemacht

Eine Ferienwohnung zu vermieten kann Dir hohe Einnahmen bescheren, von denen Du je nach Ausmaß sogar leben kannst. Da jedoch einige Kosten aufkommen und auch die Besteuerung häufig recht komplex ist, solltest Du im Zweifelsfall einen/eine Steuerberater:in konsultieren. Auch ein:e Objektberater:in erleichtert Dir Fragen der Einrichtung. Dieser/Diese sollte bereits einige Erfahrung in seinem/ihrem Beruf haben. Einmal fertiggestellt ist das private Vermieten einer Ferienwohnung ein spannendes und lukratives Geschäft.

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