Finanzielle Änderungen 2026
Finanzen 2026 – was sich für Dich ändert
Das Jahr 2026 bringt viele finanzielle Veränderungen mit sich. Die Bandbreite an staatlichen Maßnahmen reicht von höheren Löhnen über neue Steuerregeln bis hin zu Anpassungen bei Sozialleistungen und Verbraucherrechten. Der folgende Überblick zeigt Dir die wichtigsten Änderungen und gibt Tipps, wie Du Dich darauf einstellen und bestenfalls dabei sogar finanziell davon profitieren kannst.
Arbeit & Einkommen
Gesetzlicher Mindestlohn wird erhöht
Ab 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für viele Beschäftigte eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation. Hiervon profitierst Du besonders, wenn Du in Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen tätig bist. Gleichzeitig wirkt sich die Erhöhung auch auf tarifliche Vereinbarungen aus, da viele Tarifverträge am gesetzlichen Mindestlohn orientiert sind.
Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Auch Auszubildende profitieren von finanziellen Veränderungen im Jahr 2026. Denn die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung steigt deutlich:
| Lehrjahr | Mindestvergütung 2025 | Mindestvergütung 2026 |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 682 € | 724 € |
| 2. Lehrjahr | 805 € | 854 € |
| 3. Lehrjahr | 921 € | 977 € |
| 4. Lehrjahr | 955 € | 1.014 € |
Es handelt sich hierbei lediglich um die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. In der Praxis zahlen viele Betriebe mehr. Dabei orientiert sich die Höhe der Azubi-Vergütung in der Regel jedoch an den bestehenden Tarifverträgen.
Bessere Verdienstmöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Minijob
Die Verdienstgrenze beim Minijob erhöht sich auf 603 Euro pro Monat. Das eröffnet mehr Flexibilität bei der Ausübung von Nebenjobs. Studierende, Rentner:innen oder Personen, die sich etwas dazuverdienen möchten, können dank der Verschiebung der Minijob-Grenze künftig mehr arbeiten, ohne sofort in die Sozialversicherungspflicht zu fallen.
Die Erhöhung der Minijob-Grenze ist dabei direkt an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Liegen Deine Einnahmen als Minijobber:in allerdings regelmäßig über der Grenze von 603 Euro pro Monat, musst Du mit entsprechenden Abgaben rechnen.
Überprüfe Deine Lohnabrechnung im Januar genau. Gerade bei Minijobs oder Ausbildungsvergütungen lohnt es sich, die neuen Werte mit dem Vertrag abzugleichen. So stellst Du sicher, dass Dein Anspruch korrekt umgesetzt wird und keine Nachteile entstehen. Prüfe auch, ob Dein Arbeitsvertrag angepasst werden muss. Für Nebenjobs kann die höhere Grenze steuerliche Vorteile bringen.
Mehr Gerechtigkeit durch Entgelttransparenzgesetz
Für mehr Gerechtigkeit bei Gehältern soll die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab dem 7. Juni 2026 mit einer Reihe von Maßnahmen sorgen. So sind Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden bspw. dazu verpflichtet, regelmäßig Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu erstellen und diese zu veröffentlichen. Außerdem hast du als Arbeitnehmer:in zum Beispiel das Recht zu erfahren, wie Dein Gehalt im Vergleich zu Kolleg:innen in ähnlichen Positionen aussieht.
Steuern & Abgaben
Steuerliche Be- und Entlastungen werden neu verteilt
Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Das bedeutet, dass ein größerer Teil Deines Jahreseinkommens steuerfrei bleibt. Für verheiratete Paare hat der Gesetzgeber die doppelte Summe, also 24.696 Euro pro Jahr, als Grundfreibetrag veranschlagt. Gleichzeitig wird auch der Spitzensteuersatz von 68.481 Euro auf 69.879 Euro angehoben.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt ebenfalls. Ab 2026 beläuft sie sich auf 20.350 Euro für Ledige bzw. Einzelpersonen und auf 40.700 Euro für Verheiratete.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Auch Pendler:innen dürfen sich über eine Entlastung freuen. Denn ab 2026 erhöht sich die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent (statt erst ab dem 21. Kilometer wie noch 2025).
Du beantragst die Pendlerpauschale ganz einfach über Deine jährliche Steuererklärung. Der Eintrag erfolgt unter den sogenannten „Werbungskosten“ in der Anlage N.
Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften als dem Grundfreibetrag profitieren zudem davon, dass ab 2026 die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben wird. Diese Prämie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, also insgesamt 5,32 Cent/km.
Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
Die Krankenkassenbeiträge werden 2026 erhöht, sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den steigenden Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 2,9 Prozent als auch bei den Privaten (PKV). Für Normalverdienende in der GKV ändert sich durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze wenig, aber gutverdienende GKV-Versicherte zahlen mehr, da ihre Beiträge steigen, wenn sie über die Grenze hinaus verdienen.
Rente & Sozialleistungen
Plus bei den Renten und Ruhestand mit steuerfreiem Hinzuverdienst
Die Renten steigen voraussichtlich zum 1. Juli 2026 bundesweit nach aktuellem Stand (Januar 2026) um 3,73 Prozent. Für Rentner:innen bringt das Jahr 2026 also ein spürbares Plus. Damit soll die Kaufkraft älterer Menschen trotz der Inflation erhalten werden, auch wenn die Anpassung die steigenden Lebenshaltungskosten nur teilweise ausgleicht.
Auch die Aktivrente wird ausgeweitet: Wer im Ruhestand weiterarbeitet, kann künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Die Frühstartrente als Altersvorsorge für die Kleinsten
Erstmals eingeführt wird 2026 die sogenannte Frühstartrente. Diese ist als private Vorsorge für Kinder und Jugendliche mit staatlicher Hilfe angelegt. Das Konzept basiert dabei auf zwei entscheidenden Punkten:
- Für alle in Deutschland lebenden Kinder zwischen dem 6. und 18. vollendeten Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung besuchen, zahlt der Staat jeden Monat 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein.
- Durch die Renditen am Kapitalmarkt und dem entsprechenden Zinseszinseffekt kann dieser kleine Betrag über den langen Zeitraum bis zum tatsächlichen Renteneintritt zu einem beachtlichen Grundstock für ein finanzielles Auskommen im Rentenalter heranwachsen.
Die Frühstart-Rente startet 2026 im Rahmen einer Kohorten-Regelung. Das bedeutet: Im ersten Schritt sollen 2020 geborene Kinder von der staatlichen Förderung profitieren. Anschließend folgen weitere Altersgruppen schrittweise.
Ziel ist es, dass nach zwölf Jahren alle berechtigten Kinder ein individuelles Altersvorsorgedepot mit monatlich 10 Euro zur Verfügung haben. Wichtige Voraussetzung dabei: Das Altersvorsorgedepot muss individuell, kapitalgedeckt und privatwirtschaftlich organisiert sein. Auszahlungen vor Renteneintritt sollen dabei nicht möglich sein. Bis zum Renteneintritt ist das jeweils angesparte Kapital steuerfrei.
Bürgergeld – Nullrunde bei den Regelsätzen
Beim Bürgergeld bleiben die Regelsätze 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Bürgergeldempfänger:innen erhalten somit keine zusätzliche Entlastung angesichts stetig steigender Preise. Im Rahmen einer großen Reform zur „neuen Grundsicherung“ soll es trotzdem bereits 2026 zu spezifischen Änderungen kommen.
Im Fokus stehen bei der Grundsicherung die Umbenennung des Systems, die Verschärfung von Sanktionen, eine gezieltere Förderung der Erwerbsaufnahme sowie eine strenge Überprüfung der Wohnkosten. Wann genau es zu diesbezüglichen Änderungen kommt, ist nicht klar. Denn noch sind einzelne Details der Grundsicherung im Gesetzgebungsverfahren.
Keine Änderungen beim Wohngeld – Familienpflegegeld soll 2026 kommen
Auch beim Wohngeld und Pflegegeld wird es keine generelle Erhöhung geben. Die Beträge bleiben also stabil.
Voraussichtlich bis Mitte 2026 will die Bundesregierung aber das Familienpflegegeld zur Unterstützung pflegender Angehöriger einführen. Hierbei handelt es sich um eine Art Lohnersatzleistung, mittels derer Einkommensverluste ausgeglichen werden sollen, wenn Du die Berufstätigkeit zur Pflege eines Familienmitglieds reduzieren oder aufgeben musst.
Die Höhe des Familienpflegegelds soll bei etwa 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen, wobei ein Mindestbetrag von 300 Euro und ein Maximalbetrag von 1.800 Euro als Grenzwerte vorgesehen sind.
Bei Wohngeld oder Pflegegeld lohnt es sich, Anträge regelmäßig zu aktualisieren, da schon kleine Änderungen Deine Berechtigung beeinflussen können.
Familienleistungen
Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind angehoben. Auch der Kinderfreibetrag steigt und beläuft sich 2026 auf 9.756 Euro im Jahr. Ebenfalls angepasst werden die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle im Hinblick auf den Kindesunterhalt. Die Anhebung der Mindestbedarfssätze fällt dabei folgendermaßen aus:
| Alter des Kindes | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 482 € | 486 € |
| 6 bis 11 Jahre | 554 € | 558 € |
| 12 bis 17 Jahre | 649 € | 653 € |
| ab 18 Jahren | 693 € | 698 Euro (in der niedrigsten Einkommensgruppe) |
Bayern stoppt Familiengeld und Kinderstartgeld
Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren erhältst Du 2026 in Bayern keine direkten Familienzahlungen mehr: also kein Krippengeld, kein Familiengeld und auch nicht das angekündigte Kinderstartgeld. Stattdessen sollen die Mittel direkt in die Kitas fließen.
Der Wegfall des bayerischen Familiengelds gilt erst für ab 2025 geborene Kinder. Für ältere Kinder erhältst Du weiterhin Familiengeld bis zum 36. Lebensmonat. In diesen Fällen beträgt das Familiengeld 250 Euro pro Monat und ab dem 3. Kind 300 Euro pro Monat.
Mobilität & Energie
Das Deutschlandticket wird teurer
Der monatliche Preis steigt von aktuell 58 Euro auf 63 Euro. Auch das vergünstigte Deutschlandticket wird teurer. Das gilt ebenfalls für das Jobticket. Hier steigt der Preis jeweils abhängig vom Arbeitgeberzuschuss. Vergleiche am besten die Kosten mit Deinen tatsächlichen Fahrten. Denn wer das Ticket regelmäßig nutzt, spart trotz Preissteigerung weiterhin deutlich gegenüber Einzelfahrten.
Befreiung von der Kfz-Steuer für reine E-Autos
Bei der Kfz-Steuer gibt es gute Nachrichten für Besitzer:innen von Elektroautos: Die Steuerbefreiung bleibt bestehen. Das bedeutet konkret: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für neue reine Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2035 verlängert, wobei die maximale Befreiungsdauer 10 Jahre ab Erstzulassung nicht überschreiten darf.
Damit setzt der Staat ein klares Signal für die Förderung nachhaltiger Mobilität. Für Dich bedeutet das, dass sich die Anschaffung eines E-Autos auch 2026 steuerlich lohnt. Zusätzlich profitieren viele Modelle von geringeren Betriebskosten und Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur.
Strompreis-Entlastung durch staatlichen Zuschuss zu Netzentgelten
Die Bundesregierung plant zudem, die Übertragungsnetzbetreiber mit rund 6 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu entlasten, wodurch die Netzentgelte sinken. Expert:innen prognostizieren außerdem einen leichten Rückgang der Strom-Großhandelspreise für 2026. Haushalte könnten dadurch durchschnittlich rund 1,5 Cent/kWh (brutto) sparen, was bei einem 4.000-kWh-Haushalt etwa 61 Euro pro Jahr ausmacht. Aber: Die Entlastung fällt je nach Wohnort und Netzbetreiber unterschiedlich aus, da die Netzentgelte regional variieren.
Nicht alle Anbieter geben die Senkung in gleichem Maße weiter. Daher lohnt es sich für Dich, die Preise zu vergleichen und ggf. den Stromanbieter zu wechseln.
Weitere Änderungen 2026
2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsangebote ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent statt bisher 19 Prozent. Getränke bleiben allerdings weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Jedoch ist vom einzelnen Betrieb abhängig, ob er auch die Preise für Verbraucher:innen senkt.
Einfacher wird es für Dich, wenn Du online Verträge abschließt bzw. widerrufen willst. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler in Deutschland es Dir über eine einfache Widerrufsfunktion, oft auch Widerrufsbutton genannt, ermöglichen, online abgeschlossene Verträge zu widerrufen. So sparst Du Dir den aufwändigen Weg über E-Mail oder Brief.
Zudem sollst Du besser vor Schulden durch Ratenkäufe im Internet geschützt werden. Bislang galten Kleinkredite unter 200 Euro – wie sie oft zum Beispiel durch die Bezahloption „buy now, pay later“ entstehen – noch nicht als reguläre Kredite. Das ändert sich am 20. November 2026. Dann gilt: Auch bei geringen Kaufbeträgen wird Deine Bonität geprüft.
Die Umwelt soll durch eine neue Pflicht ab 1. Juli 2026 besser geschützt werden. Ab dann müssen Händler von Einweg-E-Zigaretten, auch als Einweg-Vapes bekannt, diese unentgeltlich wieder zurücknehmen. Laut einer EU-Verordnung sollen die Geräte Ende 2026 dann ganz verboten werden.
