Ehrenamt: Steuern sparen mit gemeinnütziger Arbeit
Mit dem Ehrenamt in der Steuererklärung Geld zurückbekommen
34,5 Prozent der Deutschen übten im Jahr 2022 eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Der Hauptgrund ist, um etwas Gutes zu tun sowie der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Dennoch darfst Du Dich darüber freuen, wenn Du für solch eine Arbeit auch eine finanzielle Honorierung erhältst. Damit die Zahl an Menschen im Ehrenamt weiterwächst, möchte der Staat dies nämlich steuerlich unterstützen.
Aus diesem Grund gibt es gewisse Pauschalen, die ehrenamtlich Tätige von der Steuer absetzen können. Diese Freibeträge wachsen kontinuierlich seit ihrer Einführung an. Wir erklären Dir, für welche Aufgaben dies gilt, sowie die derzeitigen Höchstbeträge, die Du in Deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
Bedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Steuererklärung
Das Finanzamt möchte Menschen, die sich im Ehrenamt einsetzen, steuerlich entlasten. Jedoch müssen diese für ihre Arbeit auch Geld erhalten.
Unentgeltliches Ehrenamt kannst Du leider nicht steuerlich geltend machen, da Du für die Steuererklärung Einnahmen benötigst. Hast Du für Dein Ehrenamt Geld bekommen, gibt es zwei Pauschalbeträge:
- Die Ehrenamtspauschale
- Die Übungsleiterpauschale
Unterhalb der Freibetragsgrenzen bleiben die Einnahmen eines Jahres steuer- und sozialversicherungsfrei.
Um die Übungsleiter- sowie die Ehrenamtspauschale von der Steuer absetzen zu können, muss das Ehrenamt drei Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, die zeitlich weniger als ein Drittel Deiner hauptberuflichen Beschäftigung ausmacht. Dabei muss diese nicht zwingend eine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinn darstellen, weshalb die Regelung auch für folgende „Berufsgruppen“ gilt:
- Hausfrauen/Hausmänner
- Rentner:innen
- Studierende
- Arbeitslose
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- Der „Arbeitgeber“ muss einem der folgenden Punkte entsprechen:
- Eine gemeinnützige Organisation bzw. Körperschaft (wie ein Verein)
- Eine juristische Person des öffentlichen Rechts (wie soziale Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Gemeinden oder Kirchen)
- Die Aufgabe muss unmittelbar bzw. mittelbar Zwecken dienen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Gemeinnützig
- Mildtätig
- Kirchlich
Du kannst im besten Fall sowohl von der Ehrenamts- als auch von der Übungsleiterpauschale profitieren. Dafür musst Du zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Im Folgenden erklären wir Dir den Unterschied zwischen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.
Übungsleiterfreibetrag: Mit pädagogischem Hintergrund
Diese Pauschale deckt einen Betrag von bis zu 3.000 Euro im Jahr ab. Einkünfte in dieser Höhe darfst Du im Jahr steuerfrei durch Deine ehrenamtliche Tätigkeit dazuverdienen.
Wer erhält die Übungsleiterpauschale?
Neben der Voraussetzung für das Ehrenamt musst Du eine begünstigte Tätigkeit ausüben, die pädagogisch ausgerichtet ist, wie beispielsweise:
- Trainer:in in einem Sportverein
- Chorleiter:in in einem Gesangsverein
- Dozent:in an einer Volkshochschule
- Erste-Hilfe-Kursleiter:in
- Ausbilder:in bei der Freiwilligen Feuerwehr
Kein:e Übungsleiter:in bist Du rechtlich gesehen hingegen zum Beispiel als:
- Platzwart:in
- Ersthelfer:in bei Sportfesten oder kulturellen Veranstaltungen
- Tiertrainer:in
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Ehrenamtsfreibetrag: Das Allround-Talent
Die Ehrenamtspauschale ist in § 3 Nr. 26a EStG für die Steuer geregelt und beträgt im Jahr 840 Euro. Ein Ehrenamt kann laut den oben angeführten Bestimmungen beispielsweise in Form von folgenden Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Schatzmeister:in
- Kassenwart:in
- Platzwart:in
- Zeugwart:in
- Schiedsrichter:in
- Tierpfleger:in
Ausnahme: Betreuerfreibetrag
Ebenfalls als ehrenamtliche Tätigkeit sieht das Finanzamt die unentgeltliche Betreuung eines Menschen an. In den meisten Fällen pflegen Angehörige als Betreuer:innen eine nahestehende Person mit einer Behinderung oder Krankheit.
Solche Helfer:innen erhalten einen Betreuerfreibetrag von 3.000 Euro im Jahr.
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Wo trage ich die Einkünfte aus dem Ehrenamt in der Steuererklärung ein?
Das Formular für die Steuererklärung sieht keinen gesonderten Eintrag für das Ehrenamt vor. Daher musst Du diese neben Deinen Einnahmen aus dem Hauptberuf eintragen. Zu den Einnahmen zählen in der Steuererklärung:
- Entgelt für nebenberufliche Tätigkeiten
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
- Steuerpflichtiger Gewinn
Als Selbständige:r trägst Du in Anlage S Deine Einnahmen ein, als Arbeitnehmer:in in Anlage N. Zudem kannst Du das Ehrenamt in der Steuererklärung auch unter sonstige Einkünfte in der Anlage SO aufführen.
Übersteigt das Gehalt für Dein Ehrenamt den jeweiligen jährlichen Freibetrag, musst Du dafür Steuern zahlen. Die Differenz zum Freibetrag musst Du zusätzlich in der Steuererklärung eintragen.