Ehrenamt: Steuern sparen mit gemeinnütziger Arbeit

Mit dem Ehrenamt in der Steuererklärung Geld zurückbekommen

Avatar für Online-Redaktion
Lesedauer: 5 Minuten

34,5 Prozent der Deutschen übten im Jahr 2022 eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Der Hauptgrund ist, um etwas Gutes zu tun sowie der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Dennoch darfst Du Dich darüber freuen, wenn Du für solch eine Arbeit auch eine finanzielle Honorierung erhältst. Damit die Zahl an Menschen im Ehrenamt weiterwächst, möchte der Staat dies nämlich steuerlich unterstützen.

Aus diesem Grund gibt es gewisse Pauschalen, die ehrenamtlich Tätige von der Steuer absetzen können. Diese Freibeträge wachsen kontinuierlich seit ihrer Einführung an. Wir erklären Dir, für welche Aufgaben dies gilt, sowie die derzeitigen Höchstbeträge, die Du in Deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Bedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Steuererklärung

Das Finanzamt möchte Menschen, die sich im Ehrenamt einsetzen, steuerlich entlasten. Jedoch müssen diese für ihre Arbeit auch Geld erhalten.

Unentgeltliches Ehrenamt kannst Du leider nicht steuerlich geltend machen, da Du für die Steuererklärung Einnahmen benötigst. Hast Du für Dein Ehrenamt Geld bekommen, gibt es zwei Pauschalbeträge:

  • Die Ehrenamtspauschale
  • Die Übungsleiterpauschale

Unterhalb der Freibetragsgrenzen bleiben die Einnahmen eines Jahres steuer- und sozialversicherungsfrei.

Um die Übungsleiter- sowie die Ehrenamtspauschale von der Steuer absetzen zu können, muss das Ehrenamt drei Bedingungen erfüllen:

  • Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, die zeitlich weniger als ein Drittel Deiner hauptberuflichen Beschäftigung ausmacht. Dabei muss diese nicht zwingend eine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinn darstellen, weshalb die Regelung auch für folgende „Berufsgruppen“ gilt:
    • Hausfrauen/Hausmänner
    • Rentner:innen
    • Studierende
    • Arbeitslose

Ein Ehepaar sitzt vor dem Laptop

 

Arbeitskraftverlust absichern

Du willst abgesichert sein, falls Du vor Renteneintritt Deine Arbeitskraft verlierst? Dann schließ jetzt Deine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

>> Zur BU der R+V

  • Der „Arbeitgeber“ muss einem der folgenden Punkte entsprechen:
    • Eine gemeinnützige Organisation bzw. Körperschaft (wie ein Verein)
    • Eine juristische Person des öffentlichen Rechts (wie soziale Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Gemeinden oder Kirchen)
  • Die Aufgabe muss unmittelbar bzw. mittelbar Zwecken dienen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
    • Gemeinnützig
    • Mildtätig
    • Kirchlich
Tipp:

Du kannst im besten Fall sowohl von der Ehrenamts- als auch von der Übungsleiterpauschale profitieren. Dafür musst Du zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Im Folgenden erklären wir Dir den Unterschied zwischen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.

Übungsleiterfreibetrag: Mit pädagogischem Hintergrund

Diese Pauschale deckt einen Betrag von bis zu 3.000 Euro im Jahr ab. Einkünfte in dieser Höhe darfst Du im Jahr steuerfrei durch Deine ehrenamtliche Tätigkeit dazuverdienen.

Wer erhält die Übungsleiterpauschale?

Neben der Voraussetzung für das Ehrenamt musst Du eine begünstigte Tätigkeit ausüben, die pädagogisch ausgerichtet ist, wie beispielsweise:

  • Trainer:in in einem Sportverein
  • Chorleiter:in in einem Gesangsverein
  • Dozent:in an einer Volkshochschule
  • Erste-Hilfe-Kursleiter:in
  • Ausbilder:in bei der Freiwilligen Feuerwehr

Kein:e Übungsleiter:in bist Du rechtlich gesehen hingegen zum Beispiel als:

  • Platzwart:in
  • Ersthelfer:in bei Sportfesten oder kulturellen Veranstaltungen
  • Tiertrainer:in

PSD GiroDirekt

 

Finde das passende Girokonto für Dich

Wir bieten Dir für jede Lebenslage die passenden Konditionen! Wusstest Du außerdem, dass wir für jede Kontoeröffnung 10 Euro an soziale Projekte spenden? So hast Du Deine Finanzen im Griff und tust dabei auch noch etwas Gutes.

>> Alle Girokonten im Überblick

Ehrenamtsfreibetrag: Das Allround-Talent

Die Ehrenamtspauschale ist in § 3 Nr. 26a EStG für die Steuer geregelt und beträgt im Jahr 840 Euro. Ein Ehrenamt kann laut den oben angeführten Bestimmungen beispielsweise in Form von folgenden Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Schatzmeister:in
  • Kassenwart:in
  • Platzwart:in
  • Zeugwart:in
  • Schiedsrichter:in
  • Tierpfleger:in

Ausnahme: Betreuerfreibetrag

Ebenfalls als ehrenamtliche Tätigkeit sieht das Finanzamt die unentgeltliche Betreuung eines Menschen an. In den meisten Fällen pflegen Angehörige als Betreuer:innen eine nahestehende Person mit einer Behinderung oder Krankheit.
Solche Helfer:innen erhalten einen Betreuerfreibetrag von 3.000 Euro im Jahr.

Großeltern spielen mit ihren Enkelkindern

Abgesichert im Pflegefall

Schütze Deine Familie und Dich vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall – mit der R+V PflegeVorsorge!

>> Versicherung im Detail

Wo trage ich die Einkünfte aus dem Ehrenamt in der Steuererklärung ein?

Das Formular für die Steuererklärung sieht keinen gesonderten Eintrag für das Ehrenamt vor. Daher musst Du diese neben Deinen Einnahmen aus dem Hauptberuf eintragen. Zu den Einnahmen zählen in der Steuererklärung:

  • Entgelt für nebenberufliche Tätigkeiten
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • Steuerpflichtiger Gewinn

Als Selbständige:r trägst Du in Anlage S Deine Einnahmen ein, als Arbeitnehmer:in in Anlage N. Zudem kannst Du das Ehrenamt in der Steuererklärung auch unter sonstige Einkünfte in der Anlage SO aufführen.

Wichtig:

Übersteigt das Gehalt für Dein Ehrenamt den jeweiligen jährlichen Freibetrag, musst Du dafür Steuern zahlen. Die Differenz zum Freibetrag musst Du zusätzlich in der Steuererklärung eintragen.