Entgeltumwandlung: Fakten und Tipps auf einen Blick

So investierst Du in Deine Altersversorgung

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Der Traum vom sorgenfreien Ruhestand ist für viele Arbeitnehmer:innen in weite Ferne gerückt. Die private oder betriebliche Altersversorgung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlichen Rentenansprüchen. Du möchtest einen Teil Deines monatlichen Entgelts umwandeln und in eine Zusatzrente investieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema und zeigen, was Du beachten solltest.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

 

Von der gesetzlichen Rente allein können die meisten Menschen im Alter den gewohnten Lebensstandard leider nicht beibehalten. Wenn Du als Arbeitnehmer:in einen Teil des Bruttogehalts in der betrieblichen Altersversorgung anlegst, profitierst Du im Rentenalter von einer zusätzlichen finanziellen Absicherung.

Bei dieser Variante wird basierend auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in monatlich ein Teil des Bruttogehalts in eine wertgleiche Anwartschaft umgewandelt (siehe § 1 II Nr. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)). In diesem Zusammenhang siehst Du Dich auch mit weiteren Begriffen konfrontiert, die häufig als Synonyme verwendet werden:

  • Lohnumwandlung
  • Gehaltsumwandlung
  • Bruttoentgeltumwandlung
  • Entgeltoptimierung
Tipp:

Die Umwandlung von Nettoentgelt fällt nicht in diese Kategorie, in diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Entgelt- oder Gehaltsverwendung.

Gibt es Unterschiede in der betrieblichen Altersversorgung?

 

Die klassische bAV ist eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung, hier finanziert ausschließlich der Arbeitgeber die Leistung. Du erhältst somit zusätzlich zum vereinbarten Bruttoentgelt eine Versorgungszusage, für die der Arbeitgeber eigene Mittel aufwendet.

Bei der Umwandlung von Bruttoentgelt handelt es sich hingegen um eine arbeitnehmerfinanzierte Variante der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit staatlicher Förderung. Als Arbeitnehmer:in verzichtest Du auf einen Teil Deines Bruttogehalts, den der Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt.

Besteht ein Recht auf betriebliche Altersversorgung?

 

Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtet. Als Arbeitnehmer:in steht Dir jedoch seit dem Jahr 2002 laut § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) das Recht auf betriebliche Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zu. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer:innen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer:in mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen
  • Minijobber:innen (geringfügig Beschäftigte)
  • Auszubildende
  • Teilzeitkräfte
  • Geschäftsführer:innen

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus gibt es zudem viele Tarifverträge, die eine betriebliche Altersversorgung vorsehen.

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Wann ist die Umwandlung von Entgelt sinnvoll?

 

Da das Rentenniveau niedrig ist und die klassische Rentenzahlung in vielen Fällen eher gering ausfällt, sind Entgeltumwandlungen grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen sinnvoll. Besonders attraktiv ist diese Variante der betrieblichen Altersversorgung, wenn Du von Deinem Arbeitgeber höhere Zuschüsse erhältst. Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei Pensionsfonds, Pensionskassen oder bei Direktversicherungen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, Sozialversicherungsersparnisse aus dem umgewandelten Entgelt als zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zahlen (§ 1a Ia BetrAVG). Bei häufigeren Jobwechseln können die Verträge meist übertragen werden. Wenn Du den Arbeitsplatz wechseln möchtest, solltest Du dies jedoch im Vorfeld abklären.

Damit die Vorteile der Bruttoentgeltumwandlung überwiegen und Du im Alter von einer Zusatz- bzw. Betriebsrente profitierst, solltest Du bei Vertragsabschluss auf eine gute Rendite achten, damit sich die finanzielle Rentenlücke schließen lässt. Laut gesetzlicher Regelung ist eine steuerliche Förderung ausschließlich bei der Umwandlung des Entgelts aus einem ersten Arbeitsverhältnis möglich.

Welche Anlageformen gibt es für die Gehaltsumwandlung?

 

Die Unternehmen wählen den Durchführungsweg aus, kümmern sich um die Formalitäten und führen i.d.R. die Beiträge an den Versorgungsträger ab. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es mehrere Durchführungswege:

Direktversicherungen

Der Arbeitgeber schließt zugunsten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Diese Variante ist als Einzel- oder Gruppenvertrag erhältlich. Die Leistungen sind beim Arbeitgeber vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aufgrund des vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwands sind Direktversicherungen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen interessant.

Info:

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist bei Verträgen nach § 3 Nr. 63 EStG eine Auszahlung der Leistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Einmalkapitalauszahlung (100 %) zu wählen, wenn die Ausübung dieses Wahlrechtes erst innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden erfolgt.

Pensionsfonds

Bei diesen Fonds handelt es sich um selbstständige Versorgungsträger, die den Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf zugestandene Leistungen gewähren. Im Vergleich zu herkömmlichen Modellen profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen bei dieser Variante von höherer Flexibilität, da Investitionen am Aktienmarkt verstärkt erfolgen können. Im Zuge der höheren Renditechancen sind so allerdings auch größere Risiken möglich. Die Pensionsfonds unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionskasse

Bei diesen Kassen handelt es sich um von einem oder mehreren Unternehmen gebildete Versorgungseinrichtungen. Sie werden von Arbeitgebern finanziert, agieren jedoch selbstständig. Auch hier besteht ein Rechtsanspruch auf zugesagte Leistungen. Die Kassen unterliegen ebenfalls der Aufsicht durch die BaFin.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse wird durch ein oder mehrere Unternehmen getragen. Die Zuwendungen von den Arbeitgebern wird von der Unterstützungskasse gewinnbringend angelegt. Die Arbeitnehmer:innen können keine direkten Ansprüche an die Kasse stellen. Aber der Arbeitgeber haftet für den Leistungsanspruch der Unterstützungskasse. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Direkt- oder Pensionszusage

Bei dieser Variante verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Mitarbeitenden im Rentenalter Versorgungsleistungen aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Zu diesem Zweck werden Pensionsrückstellungen gebildet, die in der Regel ausschließlich das Unternehmen finanziert. Nach Absprache ist allerdings auch die Umwandlung eines Teils des monatlichen Entgelts des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zugunsten einer Pensionszusage möglich.

Auch für Arbeitgeber ist die bAV mit einigen Vorteilen verbunden. Bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle achten viele Arbeitnehmer:innen auf das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge. Mit attraktiven Angeboten lassen sich somit neue Mitarbeitende gewinnen und an das Unternehmen binden. Arbeitgeber profitieren zudem von steuerlichen Vorteilen und senken die Sozialabgaben.

Sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen?

 

Die staatliche Förderung umfasst steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Gemäß § 1 a BetrAVG in Verbindung mit § 1 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) sind umgewandelte Entgelte bis zur Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei (siehe § 159 SGB VI). Auch Beiträge aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind sozialversicherungsfrei.

Wenn bei der Umwandlung die Grenze von vier Prozent überschritten wird, sind lediglich für die über dieser Grenze liegenden Beträge Sozialversicherungsabgaben zu leisten.

Sind Entgeltumwandlungen steuerfrei?

 

Während der Anwartschaftszeit ist der umgewandelte Teil Deines Bruttogehalts grundsätzlich von der Steuer befreit. Für die Bildung einer Zusatzrente gibt es die unterschiedlichen Durchführungswege, die sich auch auf die steuerliche Behandlung auswirken.

Nach § 3 Nr. 63 EStG gilt für Leistungen an Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eine Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) von acht Prozent. Bis zu dieser Grenze kannst Du Entgelte steuerfrei umwandeln. Im Rahmen der klassischen bAV geförderte Riester-Beiträge (laut § 10a, § 82 EStG) sowie pauschal versteuerte Leistungen (nach § 40b EStG) sind anzurechnen. Beiträge für die Direktzusage oder Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind hingegen grundsätzlich unbegrenzt von der Steuer befreit.

Als Arbeitnehmer:in leistest Du nach Abzug des umgewandelten Entgelts Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausschließlich auf den restlichen Teil des Bruttogehalts. Die steuerrechtlichen Vorgaben gelten gleichermaßen für eine arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung. In der Sozialversicherung sind bei einer Entgeltumwandlung die Entgeltteile dabei beitragsfrei, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung/West nicht übersteigen

Fallen bei Auszahlung Steuern und Abgaben an?

 

Im Rentenalter kannst Du bei der Zusatzrente in der Regel aus bestimmten Auszahlungsmöglichkeiten wählen:

  • lebenslange Zusatzrente
  • einmalige Kapitalauszahlung

Unabhängig von der Wahl der Auszahlungsvariante werden die Leistungen im Rentenfall grundsätzlich voll versteuert. Grundlage für die Besteuerung ist Dein persönlicher Steuersatz. Du musst die Leistungen somit in der Steuererklärung erfassen. Da die Einnahmen im Rentenalter im Vergleich zum Berufsleben jedoch in der Regel deutlich geringer ausfallen, liegt meist auch eine deutlich geringere Steuerlast vor. In der Steuererklärung geben sie bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen die Leistungen als sonstige Einkünfte an. Leistungen aus der Direktzusage oder der Unterstützungskasse sind nach § 19 EStG zu versteuern.

Wenn Du als Rentner:in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, unterliegt die Zusatzrente ebenfalls der Krankenversicherungspflicht. Für Betriebsrenten gilt aktuell ein monatlicher Freibetrag von 164,50 Euro (Stand: 2021). Krankenversicherungsbeiträge fallen somit nur auf Leistungen an, die diesen Freibetrag übersteigen.

Wichtig:

Falls Du mehrere Betriebsrenten erhältst, gilt der Freibetrag ausschließlich für die Summe dieser Leistungen.

Beeinflusst die Gehalts- bzw. Lohnumwandlung die spätere Rentenhöhe?

 

Da Du für das umgewandelte Entgelt i.d.R. keine Sozialversicherungsabgaben zahlst, verringern sich auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. In der Folge reduzieren sich daher auch die erworbenen Rentenanwartschaften, die gesetzliche Rente fällt somit etwas geringer aus. Meist ist die Zusatzrente jedoch größer als die entstehende Rentenlücke.

Gibt es Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse?

 

Bei Entgeltumwandlungen handelt es sich in der Regel um arbeitnehmerfinanzierte Vorsorgemaßnahmen. Falls Du Dich für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds entscheidest, hast Du zusätzlich Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss Deines Arbeitgebers. Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich bei neu abgeschlossenen Verträgen in Höhe der Sozialversicherungsersparnis oder pauschal mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent an den Entgeltumwandlungs-Beiträgen zu beteiligen. Ab Januar 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Verträge. Tarifverträge können abweichende Regelungen hierzu enthalten.

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen, die monatlich bei maximal 40 Euro liegen können. Du kannst diesen Arbeitgeberzuschuss in unterschiedliche Anlagen investieren, neben dem Bausparvertrag ist beispielsweise auch eine Investition in die Betriebsrente möglich. Wenn Du vermögenswirksame Leistungen für die bAV nutzt, sind diese Zuschüsse ebenfalls von Steuern und Sozialabgaben befreit. Somit fließt der komplette Betrag in Deine zusätzliche Altersversorgung.

Checkliste: Vor- und Nachteile der Bruttoentgelt-Umwandlung

 

Anhand der nachfolgenden Checkliste zeigt sich, mit welchen Vor- und Nachteilen Du bei der Gehalts- bzw. Lohnumwandlung rechnen solltest:

Vorteile der Entgeltumwandlung

  • Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben
  • Zusatzrente erhöht die Altersbezüge ab Rentenbeginn
  • alternativ zur monatlichen Rentenzahlung ist wahlweise auch eine einmalige Kapitalleistung möglich
  • Arbeitgeber müssen bei Neuverträgen Zuschüsse leisten (gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge)
  • Verträge lassen sich bei Arbeitsplatzwechsel übertragen oder privat weiterführen
  • Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz lassen sich zusätzlich mitversichern
  • Arbeitgeber übernimmt die Zahlung der Beiträge
  • Verträge zur bAV sind meist günstiger als bei der privaten Vorsorge

Nachteile der Entgeltumwandlung

  • bei gesetzlich versicherten Rentner:innen fallen auf die Leistungen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an
  • die Betriebsrenten müssen versteuert werden
  • aufgrund der verminderten Sozialabgaben ist mit geringeren Renten-, Arbeitslosengeld- und Krankengeldansprüchen zu rechnen

 

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