Von CO2 bis Rente – Die wichtigsten Änderungen

Finanzen 2022: Was sich für Dich ändert

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2021 war ein Jahr, das es wahrhaftig in sich hatte und das wirkt sich natürlich auch auf das neue Jahr aus: Die Preise für Porto und CO2 werden ebenso steigen wie der Mindestlohn, Einweg-Plastiktüten stehen vor dem Aus, dafür fällt künftig Pfand auf alle Flaschen und Dosen an. Um nichts zu verpassen, empfehlen wir Dir unseren Überblick.
Die wichtigsten Änderungen 2022 haben wir für Dich zusammengestellt.

Höherer Mindestlohn: Um wie viel wird er wann steigen?

Eine der wichtigsten Änderungen 2022 dürfte die Anhebung des Mindestlohns sein: Er soll zum 1. Januar 2022 um 0,22 Euro auf 9,82 Euro je Stunde ansteigen. Für den 1. Juli 2022 war bereits eine weitere Anhebung auf 10,45 Euro Stundenlohn beschlossen worden. Doch die neue Regierungskoalition sieht in ihrem Koalitionsvertrag einen Mindeststundensatz von 12 Euro vor.

Info:

Unklar ist bislang, ab wann diese Anhebung greifen soll. Fakt ist, dass die Mindestlohnkommission nur einmal in zwei Jahren eine relevante Empfehlung abgibt. Der nächste Termin wäre demnach Mitte des kommenden Jahres. Sollte die neue Regierung nicht früher aktiv werden, steigt der Mindeststundensatz demnach zum 1. Januar 2023 auf die angekündigten 12 Euro. Hier bleiben die Entwicklungen also noch abzuwarten.

Ab dem 1. April 2022 steigen auch die Mindestlöhne in der Altenpflege: Eine Pflegefachkraft wird dann künftig mindestens 15,40 Euro in der Stunde verdienen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass die Bezahlung nach Tarif ab 1. September 2022 Voraussetzung dafür wird, dass eine Pflegeeinrichtung überhaupt zur Versorgung zugelassen wird.

Anpassungen beim Minijob

Selbstverständlich greift diese Mindestlohnanhebung auch im Minijob – und zwar unabhängig von der Branche. Da sich jedoch die Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat nicht verändert, muss zwangsläufig die Arbeitszeit reduziert werden: Bislang konnten Minijobber:innen maximal 46,88 Stunden monatlich arbeiten, ab 1. Januar 2022 ergäben sich also nur noch 45,82 Stunden, um im vorgeschriebenen Rahmen zu bleiben. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze droht nämlich die Sozialversicherungspflicht. Und das trifft auch auf den nächsten Anhebungstermin 1. Juli 2022 zu: Die Arbeitsstunden würden sich bei der Umsetzung der bereits festgelegten Erhöhung auf 10,45 Euro Stundensatz auf 43,06 Stunden reduzieren.

Info:

Es bleibt nun also abzuwarten, wie die Regierung vorgeht. Zusätzlich zum Stundenlohn von 12 Euro soll nämlich auch die Einkommensgrenze für den Minijob auf 520 Euro monatlich steigen – ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

Steuern 2022: Neuer Steuerfreibetrag in der Einkommensteuer

Zum 1. Januar 2022 steigt in der Einkommensteuer der Grundfreibetrag: Ledige können 9.984 Euro ansetzen, Ehepartner:innen 19.968 – das entspricht einer Erhöhung um 240 bzw. 480 Euro im Vergleich zu 2021. Zur Erläuterung: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das Einkommen, das Ledige oder Ehepartner:innen jährlich steuerfrei beziehen können. Steuern fallen erst an, wenn das Jahreseinkommen die genannten Grenzen übersteigt. Damit dürften Steuerpflichtige im nächsten Jahr etwas mehr Netto vom Brutto genießen und sparen Steuern.

Darüber hinaus steigen die Beträge, die Steuerzahler für Unterhaltszahlungen für nahe Angehörige steuerlich geltend machen können. Für außergewöhnliche Belastungen lassen sich höchstens 9.984 Euro jährlich absetzen.

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Corona-Bonus: Noch bis 1. März 2022 steuerfrei möglich

Die Corona-Pandemie fordert Arbeitnehmer:innen vieles ab und das können Unternehmen honorieren: Noch bis Ende März 2022 ist es möglich, einen Corona-Bonus auszuzahlen – und zwar steuerfrei. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Summe aller coronabedingten Bonuszahlungen den Betrag von 1.500 Euro nicht überschreiten darf. Haben Unternehmen also bereits im laufenden Jahr einen Bonus ausgezahlt, dann muss dies in Bezug auf den Höchstbetrag berücksichtigt werden.

Hartz IV: Anhebung des Regelsatzes

Zum 1. Januar 2022 steigen auch die Hartz-IV-Sätze: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann monatlich 449 Euro – also drei Euro je Monat mehr. Auch Jugendliche ab 14 Jahren erhalten drei Euro monatlich mehr, sodass der Regelsatz auf 376 Euro monatlich angepasst wird. Für Verheiratete oder Partner:innen werden im neuen Jahr 404 Euro monatlich gezahlt, für Personen, die jünger als 25 Jahre alt sind und noch keinen eigenen Haushalt führen, 360 Euro im Monat.

Für Kinder steigt der Regelsatz ebenfalls: Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren beziehen demnach 285 Euro monatlich, Kinder von sechs bis 13 Jahren 311 Euro monatlich. Allerdings werden diese Anpassungen als unzureichend kritisiert – und zwar sowohl von Politik als auch von Wirtschaft und Verbänden. Es bleibt also abzuwarten, ob und wie sich die neue Regierung dazu positionieren wird.

Kinderzuschlag: Kleine Erhöhung zum Jahreswechsel

Der Kinderzuschlag wird an Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gezahlt. Bislang beläuft er sich auf 205 Euro monatlich und soll nun um 4 Euro pro Monat ansteigen. Allerdings bleibt zunächst abzuwarten, so das Familienministerium, ob nicht eventuell noch das Kindergeld zum 1. Januar 2022 angehoben wird.

Preis für CO2: Anhebung verteuert Heizung, Benzin und Strom

Thema Nachhaltigkeit: Der Preis für CO2 wird zum 1. Januar 2022 wie geplant auf 30 Euro je Tonne erhöht – und das werden Verbraucher:innen spüren. Die zum Beispiel dafür auf Benzin oder Erdgas entfallenden Kosten werden nämlich in der Regel weitergegeben. Für Heizöl beläuft sich der neue Aufschlag auf 9,5 Cent je Liter, was einer Erhöhung um 1,6 Cent je Liter entspricht. Für einen Liter Benzin werden ab dem neuen Jahr 8,5 Cent erhoben, der Preisanstieg beträgt somit 1,5 Cent je Liter. Erdgas ist naturgemäß ebenfalls betroffen, der Zuschlag erhöht sich um 1 Cent je 10 Kilowattstunden (kWh) auf 6,5 Cent.

Mit diesen Zuschlägen sollen Verbraucher:innen zur Energieeinsparung animiert werden, indem sie die Heizung umrüsten, Dämmung anbringen oder eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Fahrzeug-Alternative zu Verbrennungsmotoren nutzen.

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Tipp:

Als Verbraucher:in solltest Du unbedingt Deine Sparpotenziale prüfen: Passen die Versorgungsunternehmen für Strom und Gas ihre Preise an, eröffnet sich zusätzlich zur regulären Kündigung ein Sonderkündigungsrecht. Recherchiere nach sinnvollen Alternativen.

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Beitragsbemessungsgrenzen: Rentenversicherung & Krankenversicherung

Auch in der Sozialversicherung wird es Änderungen 2022 geben: Die Beitragsmessungsgrenze für die Rentenversicherung (Ost) steigt von 6.700 auf 6.750 Euro monatlich, während die West-Größe von 7.100 auf 7.050 Euro sinkt. Bis zu diesen Beträgen wird das monatliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen, darüber hinaus bleibt es beitragsfrei.

Diese Änderung wirkt sich auf die betriebliche Altersvorsorge in ihren verschiedenen Durchführungswegen aus, da zum Beispiel der steuerliche Förderbetrag von 568 auf 564 Euro monatlich, aber eben auch die sozialversicherungsfreien Förderbeträge sinken. Diese rückläufige Entwicklung ist der Corona-Pandemie geschuldet, die das Lohnniveau vor allem in den alten Bundesländern gedrückt hat.

Wichtig:

Eine Rücksprache mit Deinem/Deiner Versicherungsvermittler:in oder Anlageberater:in kann also sinnvoll sein – nimm diesen Punkt unbedingt auf Deine To-do-Liste zum Jahreswechsel auf!

In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird ein auf das Jahr 2022 befristeter Zuschlag erhoben, um die pandemiebedingten Mehraufwendungen zu finanzieren: Beihilfeberechtigte zahlen demnach 7,30 Euro monatlich mehr, alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung 3,40 Euro.

Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt alles beim Alten: Die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro jährlich ändert sich ebenso wenig wie die Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro jährlich.

Betriebsrenten: Arbeitgeberzuschuss nun auch für Alt-Verträge

Diese Neuregelung eröffnet interessante Sparpotenziale: Bereits seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit 15 Prozent an den Kosten für eine betriebliche Altersvorsorge zu beteiligen, sofern diese als Entgeltumwandlung realisiert wird und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Diese bislang nur für seit 2019 neu abgeschlossene Verträge geltende Regelung wird mit dem 1. Januar 2022 auf Alt-Verträge ausgeweitet – Du kannst also mehr in Deine Altersversorgung investieren oder etwas einsparen.

Tipp:

Nutze eventuelle Beitragsersparnisse, um in eine rentable Geldanlage zu investieren – so sicherst Du Dein Alter optimal ab!

Weitere Änderungen zum Jahreswechsel

Porto wird teurer

Ein Standardbrief wird künftig 85 Cent kosten, eine Postkarte 70 Cent – bislang waren 80 Cent bzw. 60 Cent fällig.

Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt

Mit 0,25 Prozent erreicht der Garantiezins für klassische Vorsorgeversicherungen – allen voran die Lebensversicherung – einen neuen Tiefpunkt. Eine alternative Geldanlage ist gefragt.

Kündigungsfristen werden verkürzt

Die bisher bekannten dreimonatigen Kündigungsfristen zum Ablauf eines Vertrages werden für die Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen werden, auf einen Monat verkürzt.

Kündigungsbutton vorgeschrieben

Schließt Du online einen Laufzeitvertrag ab, muss der Anbieter in der zweiten Jahreshälfte einen Kündigungsbutton implementieren – Du kannst also per Knopfdruck kündigen.

Pfandpflicht wird ausgeweitet

Mit dem neuen Jahr wird auf alle Plastikflaschen und Getränkedosen Pfand fällig – Ausnahmen werden abgeschafft.

Einweg-Plastiktüten sind verboten

Plastiktüten, deren Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer beträgt, fallen ab Neujahr weg, lediglich die kleinen Beutel mit niedrigerer Wandstärke, Kunststoff-Mehrwegtaschen und Papiertüten sind dann noch erlaubt.

E-Rezept obligatorisch für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zum Jahreswechsel benötigen gesetzlich Krankenversicherte die E-Rezept-App, eine elektronische Gesundheitskarte sowie eine PIN, um die elektronischen Rezepte einlösen zu können.

P-Konto und Pfändungsschutz werden besser

Einerseits werden nun auch Bedarfe anderer im Haushalt lebender Personen bei der Sachpfändung berücksichtigt, andererseits können Girokonten unkompliziert in ein P-Konto, auf dem nun auch gespart werden kann, umgewandelt werden.

Erhöhung der gesetzlichen Rente angekündigt

Auch wenn die Erhöhung wohl niedriger als geplant ausfallen wird, dürfen sich Rentner:innen Mitte des Jahres auf eine höhere Rente freuen.

Pauschale für Homeoffice auch 2022 absetzbar

Wer auch im kommenden Jahr im Homeoffice arbeitet, kann pro Arbeitstag 5 Euro – maximal 600 Euro im Jahr geltend machen. Diese Regelung wurde verlängert.

Wichtig:

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Du profitierst also nur von dieser Regelung, wenn Du insgesamt mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten abrechnen kannst.

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