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Freistellungsauftrag

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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Dir, Zinsen aus Tages- oder Festgeldkonten, Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividendeneinnahmen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu erhalten. In Deutschland unterliegen solche Kapitalerträge einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Steuerfreibeträge nutzen

Du hast als Sparer:in oder Anleger:in die Möglichkeit, einen jährlichen Freibetrag zu nutzen, um die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu umgehen. Durch Erteilen eines Freistellungsauftrags an Dein Kreditinstitut kannst Du den automatischen Steuerabzug bis zu einem bestimmten Betrag verhindern. Die Pauschbeträge belaufen sich auf:

  • 1000 EUR für Alleinstehende und
  • 2.000 EUR für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung (Stand: 2024)

Wichtig:
Es ist ratsam, Freistellungsaufträge frühzeitig zu erteilen, da die Banken die Steuern sonst automatisch an das Finanzamt abführen. Eine nachträgliche Erteilung ist bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres (meist der 30. Dezember) möglich, was eine Gutschrift der bereits abgeführten Steuern zur Folge hat.

Flexibilität bei der Verteilung

Du hast die Wahl, den Freistellungsauftrag bei einem einzigen Kreditinstitut zu nutzen oder auf mehrere Banken aufzuteilen. Dabei musst Du die Höchstgrenzen beachten. Freistellungsaufträge gelten für alle Kapitalerträge bei einem Institut, ohne Beschränkung auf bestimmte Konten oder Depots.

Wie lange ist mein Freistellungsauftrag gültig?

Freistellungsaufträge können unbefristet oder bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt werden. Wenn Du keine Befristung festlegst, ist der Auftrag solange gültig, bis Du einen neuen erteilst.

 

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