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Einlagensicherung

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Was bedeutet Einlagensicherung?

Als Einlagensicherung bezeichnet man die Absicherung von Kundengeldern auf Bankkonten. Durch sie werden Deine Geldeinlagen auf Giro– und Sparkonten, aber auch auf Tages- und Festgeldkonten bei Schieflagen und Zahlungsunfähigkeit der Bank geschützt.

 


Wichtig:

In Deutschland gibt es eine gesetzliche und eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung. Über die gesetzlich vorgeschriebene sind Guthaben bis zur Gesamtsumme von 100.000 Euro pro Bank und Kunde abgesichert. Hast Du ein gemeinsames Konto mit Deinem Partner, so sind bis zu 200.000 Euro eures Guthabens bei dieser Bank geschützt.

 

Diese Summen gelten auch für Fremdwährungskonten. Im Fall der Fälle wird dann der jeweilige Wechselkurs der Europäischen Zentralbank zur Umrechnung benutzt.

Gehört Deine Bank freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken oder dem des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands an, so sind Deine Geldeinlagen noch höher abgesichert. Genaue Informationen dazu kannst Du bei Deiner Bank oder den Sicherungsfonds abfragen. Konten bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden über eigene Einlagensicherungssysteme abgesichert. Diese beruhen auf der gegenseitigen Haftung der Mitgliedsinstitute untereinander.
 

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Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Auch bei ausländischen Banken in Deutschland sind Deine Einlagen gesichert. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Kreditinstituten aus Staaten innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Kreditinstituten aus Staaten außerhalb der EU und des EWR

Bei Banken aus EU oder EWR gilt die Sicherung der Einlagen von 100.000 Euro pro Bank und Kunde. Allerdings wird dieser Betrag über die Einlagensicherung des Heimatlandes der Bank abgesichert. Anleger sollten daher ein Auge auf die Bonität des jeweiligen Staates haben.

Zweigstellen von Banken aus Nicht-EU-Ländern sind in Deutschland Mitglieder der gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Ihre Konten fallen also unter die gesetzliche Einlagensicherung. Ist das Institut eine eigenständige Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank, fällt sie komplett unter deutsches Recht. Dann gilt die gesetzliche Sicherung der Einlagen automatisch für sie.

Ausländische Banken können sich zusätzlich auch an dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten deutschen Banken beteiligen. Dies erhöht die Absicherung der Kundenkonten weiter.