Nachlass regeln

Vorzeitig Erbschaftsfragen klären & das eigene Testament verfassen

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Unbekannte Erben bzw. ausgefallene Testamentsverkündigungen bilden Stoffe vieler Filme. Doch so weit weg von der Realität sind solche Geschichten gar nicht. Denn viele Menschen scheuen sich davor, über den eigenen Tod hinauszudenken. Sei es aus Aberglauben, da sie nicht von einem frühzeitigen Ableben ausgehen oder weil sie schlicht die Folgen für ihre Mitmenschen nicht in Betracht ziehen. Damit stellen sie ihre Hinterbliebenen manchmal vor einige Probleme. Schützen Sie Ihre Nächsten vor etwaigen Überraschungen und Streitigkeiten, indem Sie persönlich festsetzen, wie Ihr Erbe aufgeteilt werden soll.

Bestimmten Sie selbst, welcher Ihrer geliebten Menschen was erben soll. Soll der Patenonkel beispielsweise Ihre wertvolle Sammlung an Briefmarken erhalten? Dieses sowie vieles mehr können Sie in der Erbschaft frei entscheiden. Allerdings nur, wenn Sie sich mit Ihrem Testament zu Lebzeiten beschäftigen.

Dabei ist es wichtig, frühzeitig Ihren Nachlass zu regeln, um sich gegen ungeplante Schicksalsschläge abzusichern.

Wir erklären Ihnen verständlich, für wen ein Testament sinnvoll ist und was Sie dabei beachten sollten.

 

Wie regeln Sie Ihren Nachlass?

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder auch erst im hohen Alter sterben, erben Ihre Verwandten automatisch Ihren Nachlass.

Dabei handelt es sich um all Ihren Besitz, den Sie im Todesfall vererben können:

  • Geld
  • Wertgegenstände
  • Immobilien
  • Alle Verbindlichkeiten (auch Schulden und Kredite)

Je nach Situation kann es ratsam sein, Unterstützung von außen zu beziehen. Wir bei der PSD Bank beraten Sie gerne persönlich. Dabei erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Vorsorgestrategie zum Thema Erben und Vererben.

Tipp:

Beim Nachlassgericht erhalten Sie keinerlei Auskünfte! Dieses ist hauptsächlich für die Testamentseröffnung zuständig, wenn es das Dokument im Vorfeld verwahrt hat.

Privates oder öffentliches notariell beglaubigtes Testament

Um sich um Ihren Nachlass zu kümmern, können Sie Ihr Testament entweder selbst oder mithilfe eines Notars anfertigen.

Wenn Sie ein Testament bzw. einen Erbvertrag vom Notar beglaubigen lassen, ist dies mit Kosten verbunden. Unabhängig vom Vermögen zahlen Sie dafür 75 Euro sowie für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zusätzlich ca. 15 Euro. Die restlichen Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. So zahlen Sie bei einem Wert von 10.000 Euro beispielsweise zusätzlich 75 Euro, bei 50.000 Euro hingegen schon 165 Euro.

Allerdings können Sie sich dann hundertprozentig sicher sein, dass es rechtsgültig ist. Veränderungen erfordern jedoch einen weiteren Verwaltungs-, Kosten- sowie Zeitaufwand.

Die andere Alternative ist hingegen vollkommen kostenfrei.

Sie verfassen ein privates Testament, das Sie jederzeit niederschreiben können. Zusätzlich können Sie immer wieder Änderungen ohne Zeitverluste vornehmen.

In beiden Fällen ist immer nur das aktuellste Testament gültig.

 

Sich der gesetzlichen Erbfolge bewusst sein

Bevor Sie Ihr Testament schreiben bzw. Ihren Nachlass eigenständig regeln, sollten Sie sich über die gesetzliche Erbfolge erkundigen.

Diese hat der Staat wie folgt festgelegt:

  1. Erben der ersten Ordnung (in gerader Linie verwandt): Kinder (auch adoptierte oder außereheliche Kinder, zu denen kein Kontakt besteht) und Enkel
  2. Erben der zweiten Ordnung: Eltern und Geschwister
  3. Erben der dritten Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel
  4. Entferntere Familienmitglieder
  5. Fiskus

In dieser Reihenfolge haben Ihre Verwandten automatisch Anspruch, ohne dass Sie dies selbst festlegen müssen.

Verstirbt ein Erbberechtigter, rücken seine Nachkommen direkt nach. Erst danach geht der Nachlass an die nächste Ordnung über.

Wichtig:

Ausnahme: Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner gehören keiner der genannten Ordnungen an. Bei einer Gütertrennung erhalten diese ein Viertel des Nachlasses. Bei einer Zugewinngemeinschaft sogar die Hälfte.

In welchem Fall ist ein Testament nicht notwendig?

Es gibt wenige Ausnahmen, in denen Sie Ihr Erbe mithilfe eines Testaments nicht regeln müssen:

  • Sie haben nur einen einzigen Verwandten, dem Sie alles vererben möchten, beispielsweise Ihrem Ehepartner.
  • Sie besitzen keinerlei Gegenstände oder Vermögen, welche Sie vererben könnten.

 

Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie Ihren Nachlass regeln?

Damit ein Testament in Deutschland gültig ist, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen. Im Nachhinein können Erben zwar versuchen, die geistige Gesundheit anzuzweifeln. Doch solche Anfechtungen sind wenig erfolgversprechend.

Auch wenn wir es nicht gerne hören, ein Unfall oder eine Krankheit kann einen Menschen jederzeit unvorhergesehen aus dem Leben scheiden lassen. Daher ist es nie zu früh, seinen Nachlass zu regeln.

Besonders mit Kindern sollten Sie alle Möglichkeiten frühzeitig in Betracht ziehen. Sichern Sie Ihre Angehörigen ab und sorgen damit besonders bei minderjährigen Nachkommen für einen reibungslosen Ablauf im Fall der Fälle. Dasselbe gilt für Ihren Partner, wenn Sie noch unverheiratet sind.

Ihren Nachlass regeln Sie am besten nicht nur anhand eines Testaments, sondern auch mit weiteren Vorsorgen, wie beispielsweise einer Lebensversicherung. Denn diese fällt nicht in Ihren gesetzlichen Nachlass, wenn Sie darin einen Begünstigten angegeben haben. So muss sich beispielsweise der Ehepartner die Summe aus der Lebensversicherung nicht mit anderen Erben teilen.

Rechtzeitig vorsorgen

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten rund um Ihre persönliche Vorsorge erfahren? Dann finden Sie hier einen Überblick.

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Wann sollte man ein Testament machen?

Ohne direkte Kosten ist ein privates Testament die einfachste und schnellste Lösung, um Ihren Nachlass zu regeln. Empfehlenswert ist ein solches Dokument besonders, wenn Sie:

  • Mehrere Verwandte haben: Selbst wenn Sie der gesetzlichen Erbfolge zustimmen, ist es für alle einfacher, wenn Sie die Regelungen genau benennen.
  • Frei verfügen möchten, wer oder wie viel jemand erben soll.
  • Jemanden vom Erbe ausschließen möchten.
  • An juristische Personen vererben möchten (wie Vereine, Organisationen etc.).
  • Personen etwas vererben möchten, mit denen Sie nicht verwandt sind.
  • Mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind. Dieser geht ansonsten leer aus und hat auch keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.

 

Was dürfen Sie in Ihrem Testament festlegen?

Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Nachlass in einem Testament zu regeln? In Ihrem letzten Willen dürfen Sie Folgendes frei bestimmen:

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihr Erbe exakt auf bestimmte Personen bzw. Vereine aufzuteilen. Tiere dürfen Sie jedoch nicht als Erben benennen.
  • Einer oder mehreren Personen können Sie das Erbe explizit verweigern.
Wichtig:

Bei Erben der ersten Ordnung greift allerdings das Gesetz vor: Kindern bzw. Enkelkindern (sowie deren direkten Nachkommen) steht immer die Hälfte ihres gesetzlichen Pflichtteils zu. Es sei denn, sie haben die zu beerbende Person umgebracht.

Als Erblasser dürfen Sie die Erbeinsetzung an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie etwa dem:

  • Erreichen eines bestimmten Alters
  • Abschluss des aktuellen Studiums

→ Die Auflage darf dabei nicht sittenwidrig Ansonsten ist das Testament ungültig. Bei solchen Klauseln sollten Sie sich daher unbedingt beraten lassen.

Negativ-Beispiel: Sie mögen den Mann Ihrer Tochter nicht und verlangen im Testament, dass sie sich von diesem scheiden lässt, damit sie Ihre wertvolle Münzsammlung erben darf. Das ist nicht möglich.

 

Nachlass regeln mit unserer Checkliste

Wenn Sie sich für ein privates Testament entscheiden, müssen Sie folgende Vorgaben einhalten:

  • Testament komplett handschriftlich verfassen
  • Mit Vor- und Nachnamen unterschreiben
  • Datum und Ort vermerken
  • Seiten nummerieren, falls das Testament mehr als eine Seite hat
  • Inhalte klar und deutlich formulieren
  • Gewünschte Erben namentlich erwähnen
  • Beispiel: „Mein Sohn, Hans Müller, erbt alleine mein Haus mit der Adresse: Blumenstraße 17, 10969 Berlin.“
  • Sie müssen beim Verfassen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Erzählen Sie einer vertrauten Person von dem Testament und wo es zu finden ist