Steuererklärung für Student:innen

Darauf solltest Du bei der Steuererklärung achten

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Du studierst und fragst Dich, ob Du eigentlich eine Steuererklärung abgeben musst, selbst wenn Du keine Einnahmen hast. Du willst wissen, ob sich eine Lohnsteuererklärung für Studierende in diesem Fall überhaupt für Dich lohnt und wenn ja, was Du absetzen kannst. Wir erklären Dir gerne, was Du beachten musst. So wird die Steuererklärung für Studierende zum Kinderspiel.

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Studierende sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt aber nur, wenn Dein Einkommen den Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro jährlich für Alleinstehende (23.208,00 Euro für Ehepaare) nicht überschreitet. Hast Du also einen Ferien- oder einen Minijob und verdienst damit jährlich weniger, ist die Abgabe keine gesetzliche Pflicht. In einigen Fällen bist Du aber auch als Student:in zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:

  • Wenn Du angestellt, selbstständig oder freiberuflich den jährlichen Grundfreibetrag überschreitest
  • Wenn Du Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte hast, die den Grundfreibetrag überschreiten
  • Wenn Du bei mehreren Arbeitgebern angestellt warst

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Sonderausgaben und Werbungskosten

Hast Du im Studium kein Einkommen, musst Du laut Gesetz keine Steuererklärung abgeben. Das heißt aber nicht, dass es sich nicht lohnen würde, dies zu tun. Denn Du kannst tatsächlich als Student:in zahlreiche Studienausgaben in der Steuererklärung absetzen. Dabei unterscheidet das Gesetz jedoch in Erst- und Zweitausbildung:

Erststudium

Wenn Du in Deinem ersten Studium steckst, kannst Du anfallende Ausgaben als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Hier gibt es einen jährlichen Maximalbetrag von 6.000 Euro. Sie wirken sich aber nur aus, wenn du im selben Jahr auch ein steuerpflichtiges Einkommen erzielst.

Eine Ausnahme gilt bei der Steuererklärung von Studierenden im dualen Studium. Hier befindest Du Dich zusätzlich in einem Dienstverhältnis. Von Deinem Gehalt führt der Arbeitgeber automatisch Steuern ab. Dementsprechend darfst Du alle Ausbildungskosten als Werbungskosten eintragen. Was Du absetzen kannst, zeigen wir Dir weiter unten im Text.

Zweitstudium

Wenn Du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hinter Dir hast oder als Student:in im Masterstudium steckst, kannst Du sämtliche Ausbildungskosten als Werbungskosten angeben. Sie können in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Übersteigen Deine Ausgaben jedoch die Einnahmen oder hast Du überhaupt keine besteuerten Einnahmen, weil diese unter dem Freibetrag liegen, dann kannst Du einen Verlustvortrag stellen.

Die Relevanz eines Verlustvortrags

Wenn Du noch nie Lohnsteuer gezahlt hast, keine Einnahmen hast, oder Einkünfte als Ausgaben hast, als Du ausgibst, kommt der Verlustvortrag ins Spiel. Wenn die Ausgaben während des Studiums nämlich die Einnahmen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust, den Du als Student:in in der Steuererklärung geltend machen kannst. Allerdings bekommst Du die Steuererstattung erst dann, wenn Du auch tatsächlich steuerpflichtig wirst, also i. d. R. nach dem Studienabschluss mit dem Start ins Arbeitsleben.

Durch einen Verlustvortrag kannst Du Dir den Berufseinstieg wunderbar erleichtern, denn das Finanzamt vermerkt die aufgetretenen Kosten rückwirkend. Diese werden ab dem Berufseinstieg von den zu zahlenden Steuern in Deiner ersten Jahressteuererklärung berücksichtigt (eine monatliche Berücksichtigung ist nur durch Lohnsteuerfreibetrag möglich). Dadurch kannst Du zu Anfang Deiner Karriere von mehr Geld auf dem Konto profitieren, dank niedrigerer Steuerlast. Das ist enorm von Vorteil, da Einsteiger:innen in der Regel wenig Rücklagen haben.

Tipp:

Die Unterlagen für den Verlustvortrag findest Du als Vorlage zur Einkommenssteuer bei Deinem Finanzamt oder online über Elster.de. Am oberen Rand des ersten Blattes der Einkommenssteuererklärung besteht die Möglichkeit, Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags anzukreuzen.

Diese Ausgaben kannst Du absetzen

Es gibt einige Pauschalen, die Du als Student:in in der Steuererklärung geltend machen kannst. Die Liste an Studienkosten, die Du absetzen darfst, ist tatsächlich lang. Es lohnt sich also absolut, eine Steuererklärung als Student:in zu machen.
Diese Ausgaben kannst Du absetzen:

  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge: Verwaltungskostenbeitrag (bspw. Immatrikulationsgebühr), Sozialbeitrag an das Studierendenwerk, Semesterticket und Fahrtkosten für den Weg zur Uni, Lerngemeinschaften oder Praktikum
  • Zinsen eines Studienkredites
  • Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Laptop, Kugelschreiber, Taschenrechner, Drucker, Smartphone usw.
  • Bewerbungskosten für Bewerbungsmappen sowie Online-Bewerbungen
  • Ausflugskosten: Exkursionen und Auslandssemester
  • Telekommunikationskosten: bis zu 240 Euro pro Jahr!
Info:

Auch wenn Du mit Deiner Steuererklärung keine Belege einreichen musst, solltest Du sie unbedingt aufheben. Es besteht eine Belegaufbewahrungspflicht und das Finanzamt kann jederzeit einen Nachweis einfordern.

So reichst Du Deine Steuererklärung richtig ein

Die Steuererklärung für Studierende musst Du bei dem Finanzamt abgeben, das sich in dem Ort befindet, wo Du gemeldet bist. Offiziell müssen Steuererklärungen bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres abgegeben werden. Steuererklärungen bzw. Verlustvorträge für die Studienzeit können jedoch sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Hast Du also noch nie eine Steuererklärung gemacht und bist sogar schon im Berufsleben, kannst Du Dir in Deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium immer noch Deine Studienkosten zurückholen.

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Fazit: Das bringt Deine Steuererklärung mit sich

In jedem Fall lohnt es sich, als Student:in eine Steuererklärung zu machen, da es zahlreiche Pauschalen gibt, die Du für Deine Ausbildungskosten geltend machen kannst. Du kannst Deine Studienkosten auch rückwirkend geltend machen und nach dem Studium mit einer Steuerentlastung rechnen. Das kommt gerade dann gut, wenn Du als Berufseinsteiger:in umziehen musst, eine Wohnung einrichten willst und Kosten für Arbeitsmaterialien hast. So vermeidest Du finanzielle Engpässe und kannst entspannt ins Berufsleben starten.