Minijob-Regelung: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co.

Alles über die Besonderheiten beim Minijob

Avatar für Online-Redaktion
Lesedauer: 8 Minuten

Du möchtest einen Minijob antreten und bist unsicher bzgl. dessen gesetzlicher Bestimmungen? Wir informieren Dich über Arbeitszeitengesetz, Urlaubsanspruch, Besteuerung, Mindestlohn, Sozialversicherung und Rentenversicherungspflicht beim Nebenjob.

Was unterscheidet den/die Minijobber:in von dem/der Vollzeitbeschäftigten?

Die Minijob-Regelung besagt, dass der/die Minijobber:in regelmäßig nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen darf bzw. die Jahresentgeltgrenze von 7.236 Euro nicht überschreiten darf (aktuelle Regelung seit dem 1.Januar 2026).
Dementsprechend werden die Arbeitszeiten so festgelegt, dass der/die Minijobber:in regelmäßige Arbeitsentgelt innerhalb dieser Grenzen bleibt. Übersteigt es die Grenzen jedoch regelmäßig und nicht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eines unvorhersehbaren Überschreitens, verliert das Arbeitsverhältnis den Status eines Minijobs.

Ein glückliches Kleinkind sitzt in einem großen Umzugskarton mitten in einem hellen Wohnzimmer. Im Hintergrund lächeln die Eltern, während sie Spielzeug auspacken. Im Raum verteilt sind mehrere Kuscheltiere, eine Klappleiter ist hinten links aufgestellt.

Dein Gehalts-Girokonto bei der PSD Bank Nürnberg

Günstige Kontoführung, kostenloses Bargeldabheben und viele weitere Vorteile bietet Dir das PSD GiroDirekt.

Wie viele Stunden kann ich im Minijob arbeiten?

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde erreichst Du die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro monatlich nach rund 43,4 Stunden Arbeit im Monat. Verdienst Du als Minijobber:in mehr pro Stunde, musst Du entsprechend weniger arbeiten. Die konkreten Arbeitstage und Arbeitszeiten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.
Das Arbeitszeitgesetz gilt für Minijobber:innen genauso wie für Voll- und Teilzeitkräfte.

  • Du darfst grundsätzlich höchstens 8 Stunden arbeiten. Du kannst Die Arbeitszeit jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängern, wenn Du innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden werktäglich erreichst (entspricht durchschnittlich max. 48 Stunden pro Woche).
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss Dein Arbeitgeber Dir mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause gewähren.

Minijob-Regelung: Wieviel darfst Du verdienen?

Bzgl. des Gehalts gilt bei der Minijob-Regelung das Jahreseinkommen als Richtwert. Dabei musst Du Urlaubs- und Weihnachtsgeld miteinkalkulieren. Daraus resultiert: arbeitet der/die Minijobber:in in einem Monat für weniger als 603 Euro, kann er/sie im nächsten Monat zumindest vorübergehend auch mehr Gehalt bekommen. Wichtig ist, dass die Jahreseinkommensgrenze von 7.236 Euro nicht überschritten wird. Ansonsten würde es sich gesetzlich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handeln.

Tipp:

Viele Banken bieten jungen Leuten, z. B. Schüler:innen, Studierenden und Auszubildenden, ein kostenloses Girokonto. Das bedeutet, Du musst für dieses keine Kontoführungsgebühr bezahlen.

Wer ist alles Minijobber:in?

  • Die studentische Aushilfe: Die studentische Aushilfe geht neben ihrem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nach, die häufig oder im Idealfall bereits an ihr Studium gekoppelt ist. Viele Studierende nutzen diesen fachgebundenen Nebenjob als ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt, als Eigenfinanzierung und Aufstockung zum BAföG und natürlich, um ihren Beruf auszuüben, ohne allzu große Verantwortung zu tragen. Die Studentische-Aushilfe-Regelung schreibt vor, dass Du als Studierende genauso auf geringfügiger Basis beschäftigt bist wie der/die reguläre Minijobber:in. Hier limitiert das BAföG die Nebentätigkeit ebenfalls auf nicht mehr als 603 Euro pro Monat. Ansonsten verlierst Du den Anspruch auf staatliche Unterstützung.
  • Rentner:innen, die weiterhin arbeiten möchten: Wer während der Rente nicht untätig sein will, kann ebenfalls einem Minijob nachgehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Im Gegenteil: Du profitierst von der Rentenversicherungspflicht und kannst Deine Rente langfristig durch einen Nebenjob aufstocken.
  • Für alle, die ein nebenberuflich ein Ehrenamt ausüben, können bestimmte Vergütungen steuerfrei bleiben:
    • Für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter:in, Ausbilder:in, Erzieher:in, Betreuer:in oder eine vergleichbare lehrende/künstlerische/pflegerische Tätigkeit im gemeinnützigen oder öffentlichen Bereich sind bis zu 3.300 Euro pro Jahr steuerfrei (Übungsleiterpauschale).
    • Für andere nebenberufliche Ehrenämter (z.B. Vereinsvorstand, Platzwart) sind bis zu 960 Euro pro Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).
      Beide Freibeträge sind Jahresbeträge. Sie können nicht für dieselbe Tätigkeit nebeneinander genutzt werden, wohl aber für verschiedene begünstigte Tätigkeiten.
  • Menschen mit mehreren Jobs: Viele Menschen haben neben ihrer Vollzeitstelle noch einen Minijob oder mehrere Minijobs. Hier gilt:
    • Übst Du ausschließlich Minijobs aus, werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreiten sie zusammen die Einkommensgrenze, sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig – es handelt sich dann nicht mehr um Minijobs.
    • Hast Du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kannst Du daneben einen Minijob ausüben, der in der Kranken , Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt. Nimmst Du zusätzlich noch einen weiteren Minijob auf, wird dieser zweite Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig.

    Verliere ich meinen Status als Minijobber:in, wenn ich mehr arbeite?

    Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist erlaubt: Bis zu zwei Monate innerhalb von zwölf Monaten darf das Entgelt jeweils bis zum Doppelten der Grenze (max. 1.206 Euro) steigen, z. B. bei ungeplanter Krankheitsvertretung, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
    Erzielst Du jedoch dauerhaft mehr als 603 Euro monatlich bzw. mehr als 7.236 Euro im Jahr (ohne dass nur gelegentliche unvorhersehbare Überschreitungen vorliegen), ist Deine Beschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig.

    Checkliste: Gesetzliche Minijob-Regelung

    • Besteuerung
      Das Entgelt aus einem Minijob kann pauschal (i. d. R. 2 % oder 20 %) oder nach Deinen elektronischen Lohnsteuermerkmalen versteuert werden. Bei pauschaler Versteuerung führt der Arbeitgeber die Steuer ab; für Dich fällt dann in der Regel keine zusätzliche Einkommensteuer an.
  • Urlaubsanspruch
    Hast Du mit Minijob Anspruch auf Urlaub? Als Minijobber:in hast Du hier die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dabei errechnen sich die Urlaubstage nach der Menge an Tagen, die der/die Minijobber:in pro Woche absolviert und nicht (!) nach den Stunden.
Info:

Die Rechnung erfolgt folgendermaßen:

Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzlicher Mindesturlaub) geteilt durch 6.

Die täglich absolvierte Stundenzahl ist dabei nicht relevant.

  • Krankheitstage
    Im Krankheitsfall musst Du Dich, wie ein Vollzeitarbeitender/eine Vollzeitarbeitende auch, bei der Arbeitsstelle krankmelden und spätestens ab dem vierten Krankheitstag (sofern in Deinem Unternehmen keine andere Regelung besteht) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Wenn Du bereits mehr als vier Wochen angestellt bist, ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, für die Tage, an denen Du regulär arbeiten musst, den Lohn weiterhin auszuzahlen.
  • Rentenversicherungspflicht
    Seit 2013 gilt auch für Minijobs grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Als Minijobber:in bist Du damit rentenversicherungspflichtig und es wird ein eigener Beitragsanteil zur Rentenversicherung fällig. Du kannst Dich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Dies kann z.B. für Frührentner:innen mit Minijob von Interesse sein, da diese – anders als Altersrentner:innen nach Erreichen der Regelaltersgrenze – noch rentenversicherungspflichtig sind. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt wird.
    Die Rentenversicherungspflicht kann für Dich als Minijobber:in Vorteile haben:

    • Mit Deiner Beitragszahlung erfüllst Du Pflichtversicherungszeiten, die unter anderem für bestimmte Leistungsansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rehabilitationsleistungen) relevant sein können.
    • Durch Deine Einzahlung kannst Du Deinen Anspruch auf gesetzliche Rente geringfügig erhöhen.
    • Bist Du als Minijobber:in rentenversicherungspflichtig (also nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit), hast Du einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung.
  • Sozialversicherung
    Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung sind Minijobber:innen grundsätzlich versicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber; ggf. kommt ein eigener Rentenversicherungsbeitrag der Minijobber:in hinzu.
  • Meldepflicht
    Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Minijob neben der Hauptbeschäftigung ausübe?

    • Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest: Ja – Nebentätigkeiten sind dort in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig.
    • In anderen Bereichen regelt meist eine Klausel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, ob und in welchem Umfang Du eine Nebentätigkeit melden musst.
      Fehlt eine solche Regelung, besteht häufig keine ausdrückliche Anzeigepflicht; aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht kann sich aber eine Mitteilungspflicht ergeben, z. B. wenn Arbeitszeitvorschriften verletzt würden oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Nebentätigkeiten können untersagt werden, wenn sie in unzulässiger Weise in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen oder Deine vertragliche Haupttätigkeit unzumutbar beeinträchtigen.
  • Kündigungsschutz
    Für Minijobs gelten die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen. Das bedeutet: Wenn nichts anderes vereinbart ist, können sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber:innen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich für Kündigungen durch den Arbeitgeber die Fristen gesetzlich gestaffelt.

Die Minijob-Regelung bietet verschiedene Vorteile.

Der/Die Minijobber:in ist dem/der Vollzeitbeschäftigten in der gesetzlichen Absicherung nicht nachgestellt, genießt jedoch eine Entbindung aus der allgemeinen Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung – die Befreiung aus der Rentenversicherung ist auf Antrag ebenfalls möglich. Das monatliche Gehalt darf variieren, insofern das Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten wird. Demnach steht es jeder Person frei, ihre Rente, ihren Bildungskredit, die Haushaltskasse oder neben der Vollzeitbeschäftigung ihr Gehalt etwas aufzustocken, ohne dabei mit gesetzlicher Benachteiligung zu rechnen.