Von Soli bis Kindergeld

Was sich 2021 für Ihre Finanzen ändert

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"Same procedure as every year." Das ist nicht nur beim Silvester-Klassiker "Dinner for One" der Fall. Ähnlich wie Butler James zum Jahresausklang gewohnt zuverlässig über Tigerköpfe stolpert, führt der Staat zum Jahresanfang turnusmäßig Neuerungen ein. Das sind nicht nur Dinge wie das Verbot von Einwegplastik oder die Digitalisierung von Krankschreibungen. Viele Neuerungen betreffen auch Ihre Finanzen 2021 – und das sowohl im Positiven als auch im Negativen.

Erfahren Sie, welche Änderungen 2021 – angefangen von der Mehrwertsteuer über die CO2-Steuer bis hin zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags – auf Sie zukommen. Wir verraten Ihnen außerdem, wie Sie die Änderungen bestmöglich für Ihre finanzielle Situation nutzen können.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Es ist soweit: Der eigentlich nur als kurzfristige Überbrückungshilfe für den Wiederaufbau Ost ins Leben gerufene Solidaritätszuschlag ist Geschichte. Zumindest für den Großteil aller Steuerzahler. Mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags setzt die Bundesregierung eine der größten steuerlichen Entlastungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland um.

Rund 90 Prozent aller Steuerzahler profitieren von der Entlastung. Ganz abgeschafft ist dieser aber immer noch nicht. Gehören Sie zu den besonders gut Verdienenden, zahlen Sie den Soli dennoch zumindest teilweise (6,5 Prozent der Bevölkerung) oder eben unverändert (3,5 Prozent der Bevölkerung). Auch Einzelunternehmer profitieren von dieser Entlastung.

Ab wann gilt die Entlastung?

SolidaritätszuschlagJahresbruttoeinkommen (ledig)Jahresbruttoeinkommen (verheiratet)
Entfällt komplettbis 73.000 Eurobis 151.000 Euro
Entfällt teilweise73.000 Euro bis 109.000 Euro151.000 Euro bis 221.000 Euro
Soli bleibt unverändertab 109.000 Euroab 221.000 Euro

Ein Beispiel: Mit einem angenommenen Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einer Einkommensteuer von 8.452 Euro bleiben Ihnen 2021 464,86 Euro mehr vom Brutto und damit auch mehr vom Netto.

Tipp:

Diese Differenz lässt sich beispielsweise für die Altersvorsorge verwenden. Durch einen Sparplan etwa wird der Betrag automatisch wie eine Steuer von Ihrem Konto abgebucht. So merken Sie gerade im Vergleich zu den Vorjahren nicht einmal, dass Sie einen großen Schritt für Ihre Altersabsicherung gehen.

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Wichtig:

Achtung: Der Wegfall des Solidaritätszuschlags gilt nicht für Kapitalerträge aus Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen und Co. Liegen Ihre Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, zahlen Sie neben den 25 Prozent Abgeltungssteuer weiterhin 5,5 Prozent Soli.

Die Mehrwertsteuer steigt wieder

Die Älteren erinnern sich: Bis 2006 lag der Mehrwertsteuersatz fix bei 16 Prozent. Corona-bedingt konnten die Deutschen zwischen Juli und Dezember also eine kleine Zeitreise in die Zeit vor dem „Sommermärchen“ unternehmen.

Nach dem halbjährigen Intermezzo steigt die MwSt. pünktlich zum Jahresanfang wieder auf den gewohnten Satz von 19 Prozent bzw. auf 7 Prozent für den ermäßigten Satz. Großartig ändern wird sich damit für Sie wenig.

Info:

Noch im Jahr 1968 betrug die MwSt. hierzulande 10 Prozent für den vollen und 5 Prozent für den ermäßigten Satz. Seither erhöhte der Staat den vollen Satz in den Jahren 1977, 1979, 1983, 1992 und 1998 um jeweils einen Prozentpunkt. 2006 folgte schließlich die Steigerung um satte 3 Prozentpunkte. Statt mehr vom Netto haben die Deutschen seit Jahren weniger vom Netto. Grund genug, dass Sie Ihr Geld anlegen, um diesem Trend entgegenzusteuern.

Maklerkosten werden neu verteilt

Das Bestellerprinzip gilt beinahe überall in unserer Wirtschaft. Was das Bestellen eines Maklers angeht, war die Angelegenheit bisher nicht so eindeutig geregelt. Stand ein Haus zum Verkauf, bezahlte in der Regel der Käufer die Maklerkosten für den vom Verkäufer bestellten Makler. Seit dem 1. Januar 2021 ist das nun anders.

Die große Koalition hat sich zumindest auf eine Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf geeinigt. Ab sofort werden die Kosten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt. Begründet wird dieser Schritt damit, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen.

Abhängig vom Objektwert sparen Sie damit mehrere tausend Euro. Diese können Sie etwa als zusätzliches Eigenkapital in Ihre Immobilien- bzw. Baufinanzierung einbeziehen.

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CO2-Steuer: Heizen und Autofahren wird teurer

Wo auf der einen Seite Entlastungen stehen, warten an anderer Stelle aber auch zusätzliche Belastungen: Einer der größten Brocken, den Unternehmen und Bürger zu schlucken haben, ist die CO2-Steuer. Unternehmen, die im Bereich Heizen und Verkehr aktiv sind, zahlen demnach 25 Euro je Tonne freigesetztem CO2.

Der Preisaufschlag soll den Vormarsch der erneuerbaren Energie fördern. Das wirkt sich natürlich auch auf die Verbraucher aus. Immerhin landet die Steuer über Produkte wie Benzin, Heizöl und das im Vergleich zu anderen Energieträgern bereits sehr nachhaltige Erdgas beim Bürger. Und das bedeutet die Kohlenstoffdioxid-Steuer für Sie:

  • Benzin wird um 7,0 Cent teurer
  • Der Preis für Diesel und Heizöl erhöht sich um 7,9 Cent pro Liter
  • Die Kosten für eine kWh Erdgas klettern um 0,6 Cent in die Höhe

Eine andere Strategie, neue Technologien auszubauen und Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Varianten zu schaffen, ist es, diese stärker zu fördern. Beispielsweise können Sie als Privatperson schon Ihre Energie-Kosten senken, indem Sie eine Solaranlage auf Ihrem Dach planen.

Grundfreibetrag steigt an

Zu den großen Finanz-Änderungen 2021 gehört auch die Anhebung des Grundfreibetrags. Der Grundfreibetrag ist der Bruttoverdienst, bis zu dem Sie keine Steuern zahlen. Mit Jahresbeginn steigt dieser von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Gleichzeitig steigt die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent minimal auf 57.919 Euro.

Neben den Grundfreibeträgen steigen allerdings auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Während es 2020 noch 56.250 Euro brutto im Jahr waren, sind es nun 58.050 Euro im Jahr. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt abermals – auf 7.100 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 6.900 Euro in den neuen Bundesländern.

Mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag

Eltern dürfen sich im neuen Jahr auf eine leichte Erhöhung des Kindergeldes freuen. Auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht sich 2021. Während der Höchstbetrag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wurde, bisher bei 185 Euro lag, sind es nun 205 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls deutlich. Eine Übersicht:

  • 1. & 2. Kind – Kindergeld: von 205 Euro auf 219 Euro pro Monat
  • 3. Kind – Kindergeld: von 210 Euro auf 225 Euro pro Monat
  • ab dem 4. Kind – Kindergeld: von 235 Euro auf 250 Euro im Monat
  • Kinderfreibetrag: um 500 Euro auf 8.388 Euro im Jahr
Tipp:

Nutzen Sie das höhere Kindergeld, um bereits jetzt für Ihre Kinder mit einem Sparplan vorzusorgen. Wir beraten Sie gerne dazu!

Was sich im neuen Jahr sonst noch für Sie ändert

Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die Wohnungsbauprämie nicht mehr 8,8 Prozent, sondern 10 Prozent. Damit bekommen Singles bis zu 70 Euro vom Staat. Verheiratete erhalten bis zu 140 Euro. Wie Sie dieses Geld am effektivsten für die Realisierung des Traums vom Eigenheim einsetzen, können Sie bei einer unverbindlichen Bauspar-Beratung herausfinden.

Homeoffice-Pauschale

Durch die Corona-Pandemie arbeiten derzeit viele Menschen von zuhause aus. Wie der Bundestag erst kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen hat, können Steuerzahler, die im Homeoffice arbeiten in den Steuerjahren 2020 und 2021 jeweils bis zu 600 Euro geltend machen.

Einführung der Grundrente

Mit dem Jahresanbruch wurde die Grundrente eingeführt. Diese gilt für rund 1,3 Millionen Menschen mit einem geringen Renteneinkommen. Grundvoraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre. Auch Tätigkeiten wie die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Steigender Mindestlohn

Auch in diesem Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn angepasst. Von bisher 9,50 Euro brutto pro Stunde klettert dieser 2021 auf 9,60 Euro pro Stunde. Bis zum 1. Juli 2022 soll eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro folgen. Gleichzeitig steigt auch die Mindestvergütung für Ausbildungsberufe auf 550 Euro monatlich an.

Höhere Regelsätze für Hartz IV

Im neuen Jahr steigen nicht nur die Steuerfreibeträge, die Grundrente, der Mindestlohn und die Wohnungsbauprämie, sondern auch die „Hartz IV“-Regelsätze. Und zwar wie folgt:

  • Singles: 446 Euro
  • Partner (Bedarfsgemeinschaft): 401 Euro
  • Kinder unter 5 Jahre: 283 Euro
  • 6- bis 13-Jährige: 309 Euro
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 373 Euro
  • Erwachsene Kinder im eigenen Haushalt von 18 bis 25 Jahre: 357 Euro