Elterngeld Plus: Von Teilzeit profitieren
Mit Elterngeld Plus Familie und Arbeit in Einklang bringen
Eine der freudigsten Nachrichten für jedes Paar. Nachwuchs ist auf dem Weg und Sie bekommen Ihr erstes Baby. Doch damit verbunden sind nicht nur die Vorbereitungen auf das Kind. Wie sieht es mit Ihrer Arbeit aus? Wie lange wollen Sie zu Hause bleiben und wie viele Stunden wieder arbeiten? Wie sieht die Betreuung aus? Und welche staatlichen Förderungen gibt es dafür? Bereits in den ersten Schwangerschaftswochen sollten Sie sich Gedanken zu diesen und weiteren Fragen machen. Schließlich möchten Sie die Zeit mit Ihrem Neugeborenen genießen können.
Das Elterngeld soll Ihnen genau in dieser Zeit helfen. Mit der Einführung des Elterngeld Plus setzte die Regierung 2015 neue Maßstäbe. Diese Änderung soll es Müttern und Vätern ermöglichen, ihre Familienplanung und ihre Karriere besser miteinander zu verbinden. Wir erklären Ihnen, wie das genau aussieht und helfen Ihnen dabei herauszufinden, ob sich das Elterngeld Plus auch für sie rechnet.
Was ist das Elterngeld Plus?
Zusätzlich zum Elterngeld (2007 eingeführt), gibt es seit dem 1. Juli 2015 das Elterngeld Plus. Um diese klar voneinander abzugrenzen, heißt das Elterngeld seitdem Basiselterngeld. Jede Mutter bzw. jeder Vater erhält es nach der Geburt des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern vor der Geburt ein Einkommen hatten.
Die Regierung führte das Elterngeld Plus ein, damit Familien ihre Arbeit mit dem Kinderwunsch einfacher verbinden können. Dies gilt vor allem für die Teilzeit-Arbeit. Damit sollen finanzielle Verluste abgefangen werden.
Wie bekomme ich Elterngeld Plus?
Wie beim Basiselterngeld gibt es auch hier noch die analoge Einreichung bei der Elterngeldstelle. Je nach Bundesland ist dafür ein anderes Amt zuständig. In Bayern gibt es zum Beispiel eine eigene Behörde, das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales). Überall gilt das gleiche Prozedere:
- PDF-Antrag online herunterladen bzw. beim Amt abholen
- PDF ausfüllen bzw. schriftlich den Antrag ausfüllen
Geforderte Angaben sind unter anderem:
- Daten zum Kind und eigene Angaben wie: Steuer ID, Arbeitgeber, Gehalt mit Nachweisen, Bezugszeitraum
- Kreuze setzen für die einzelnen Monate für die Sie Basiselterngeld, Elterngeld Plus etc. beantragen
- Gegebenenfalls weitere Anlagen
Verpassen Sie nicht die Fristen zur Antragsstellung! Sie dürfen spätestens vier Lebensmonate nach der Geburt Ihres Kindes rückwirkend Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus beantragen. Später eingehende Anträge gelten leider nicht mehr und Ihr Anspruch auf den staatlichen Zuschuss entfällt.
Unterschiedliche Elterngeldzeiten beim Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Die Elternzeit nach der Geburt Ihres Kindes können Sie seit 2015 ohne große finanzielle Verluste verschieden handhaben.
Wenn Sie Basiselterngeld beziehen, dürfen Sie vollständig zu Hause bei Ihrem Baby bleiben und müssen nicht arbeiten. Wenn Sie stattdessen in Teilzeit arbeiten möchten, bietet sich häufig das Elterngeld Plus an. Dabei können Sie die beiden Leistungen auch miteinander kombinieren.
Basiselterngeld für ein Jahr
Die Wahl Zeitraums für den Elterngeldbezug ist hier entscheidend.
Eltern dürfen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen.
Aufteilen müssen sie pro Elternteil den Anspruch mindestens auf zwei und höchstens auf 12 Monate.
Ansonsten können Sie frei entscheiden, wer von Ihnen beiden wie lange das Basiselterngeld bezieht.
Alleinerziehende erhalten Bezüge für die kompletten 14 Monate.
Die Elternzeit dürfen Sie nur direkt ab der Geburt Ihres Kindes nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht erst ab dem dritten Lebensmonat die vollständigen 14 Monate einfordern.
Elterngeld Plus bietet mehr Spielraum
Das Elterngeld Plus soll nun dafür sorgen, dass Sie Ihren Beruf und die Mutter- bzw. Vaterschaft besser miteinander verbinden können. So können Sie früher wieder arbeiten. Wenn Sie weniger arbeiten als vorher, erhalten Sie als Ausgleich Geld vom Staat. Ob es sich für Sie finanziell lohnt, eher wieder in Vollzeit zu arbeiten oder stattdessen länger mit Elterngeld Plus in Teilzeit zu arbeiten, ist immer von Ihrem persönlichen Gehalt abhängig.
Dabei ist der Bezugszeitraum des Elterngeld Plus doppelt so lange wie beim Elterngeld.
Beispiel:
Statt 14 Monate dürfen Sie als Alleinerziehende theoretisch 28 Monate Elterngeld Plus beziehen. Oder Sie kombinieren beide Varianten. Dann könnten Sie beispielsweise die ersten sechs Monate Basiselterngeld erhalten und danach zwölf Monate Elterngeld Plus.
Mütter erhalten immer Mutterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten nach der Geburt, in denen sie nicht arbeiten dürfen. Diese Leistung rechnet das Amt dem Basiselterngeld automatisch zu. Daher dürfen Sie in dieser Zeit kein Elterngeld Plus erhalten.
Unterschiedliche Auszahlungshöhe beim Elterngeld Plus
Die Grundlage für das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus liefert Ihr bisheriges Netto-Einkommen. Allerdings nimmt das Amt nicht das Netto-Gehalt, das auf Ihrem Gehaltszettel steht. Stattdessen berechnet es selbst eine Pauschale Ihres Netto-Gehalts, indem es einen allgemeinen Betrag für Steuern und Sozialabgaben abzieht. Diese sind für ganz Deutschland einheitlich, weshalb sich das Netto-Einkommen geringfügig von Ihrem tatsächlichen unterscheiden kann.
Mindest- und Maximalbeträge
Sie erhalten als monatliches Basiselterngeld 65 Prozent Ihres bisherigen Netto-Einkommens.
Dabei gibt es einen Minimalbetrag in Höhe von 300 Euro. Höchstens können Sie mit 1.800 Euro rechnen.
Das Elterngeld Plus richtet sich direkt nach dem Basiselterngeld. Dabei kann es höchstens 50 Prozent davon betragen. Monatlich sind daher minimal 150 Euro und maximal 900 Euro möglich.
Bei beiden Auszahlungen rechnet der Staat Ihren Anspruch individuell aus. In der Elternzeit rechnet der Staat sowohl beim Basiselterngeld als auch beim Elterngeld Plus jeden Zuverdienst an. Dazu gehört selbst geringes Einkommen aus einem Minijob (450 Euro Job) oder auch passives Einkommen.
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Beim PSD GiroDirekt zählt übrigens auch das Elterngeld als regelmäßiger Gehaltseingang und die Kontoführung bleibt daher kostenlos.
Rechenbeispiele im Vergleich
Die Theorie erklären wir Ihnen einfach anhand zweier Rechenbeispiele.
Als Grundlage nehmen wir an, Sie haben bisher 2.000 Euro netto im Monat verdient.
Sie beantragen nun Basiselterngeld, da Sie zuhause bei Ihrem Kind bleiben möchten.
Ihr Basiselterngeld beträgt dann 65 Prozent von dem kompletten Verlust von 2.000 Euro. Damit erhalten Sie 1.300 Euro im Monat.
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, sieht das Ganze ein wenig anders aus.
Beispiel 1:
Nehmen wir an, Sie arbeiten nach der Geburt 15 Stunden in der Woche und erhalten 900 Euro netto im Monat. Das sind 1.100 Euro weniger als vor der Geburt. Davon 65 Prozent sind 715 Euro.
Wenn Sie sich aber für Elterngeld Plus entscheiden, erhalten Sie die Hälfte des Basiselterngelds, also von 1.300 Euro. Das wären 650 Euro für den doppelten Zeitraum.
Für diese Variante erhalten Sie zusammengefasst mit dem Basiselterngeld für zwölf Monate jeweils 715 Euro.
Beim Elterngeld Plus hingegen für 24 Monate jeweils 650 Euro.
- In diesem Beispiel ist das Basiselterngeld rentabler.
- Ob der finanzielle Aspekt mehr wiegt, als die gemeinsame Zeit, die Sie mit Ihrem Kind verbringen, ist stets eine individuelle und situationsabhängige Entscheidung.
Beispiel 2:
In einem anderen Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie nach der Geburt mehr Stunden im Monat arbeiten und daher 1.500 Euro netto im Monat verdienen. Der Verlust zu vorher liegt nun nur noch bei 500 Euro. Davon zieht das Amt 65 Prozent ab, was 325 Euro im Monat entspricht.
Das Basiselterngeld liegt bei 1.300 Euro, wenn Sie nicht arbeiten. Dieses liegt der Berechnung des Elterngeld Plus zugrunde.50 Prozent davon wären dann 650 Euro im Monat.
Da Sie allerdings 1.500 Euro verdienen, beschränkt sich in diesem Fall das Elterngeld Plus auf 325 Euro.
325 Euro entspricht damit der Hälfte des Basiselterngelds ohne Erwerbstätigkeit, das bei 650 Euro liegt.
Dieser Deckelungsbetrag soll verhindern, dass Sie mit einem besser gestellten Gehalt viel mehr Geld erhalten als Angestellte mit geringerem Lohn.
Mit einem Gehalt von 1.500 Euro erhalten Sie beim Basiselterngeld für zwölf Monate jeweils 325 Euro, wenn Sie Teilzeit arbeiten. Beim Elterngeld Plus sind das ebenfalls 325 Euro, allerdings wie in Beispiel 1 ebenfalls für ganze 24 Monate. Dadurch verdoppelt sich Ihre staatliche Förderung.
⇒ In diesem Fall ist es sinnvoller, Elterngeld Plus zu beantragen.
Tabellarisches Rechenbeispiel
Die beiden Beispiele zeigen zusammengefasst in folgender Tabelle deutlich die eben aufgezeigten Unterschiede:
Bisher 2.000 € / Monat | Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
Beispiel 1 [Teilzeit 900 € / Monat] | 65 % von 1.100 €: 715 € / Monat ⇒ 8.580 € in 12 Monaten | 50 % von 1.300 €: 650 € / Monat ⇒ 15.600 € in 24 Monaten |
Beispiel 2 [Teilzeit 1.500 € / Monat] | 65 % von 500 €: 325 € / Monat ⇒ 3.900 € in 12 Monaten | 50 % von 1.300 €: 650 € / Monat Deckelung greift: 325 € / Monat ⇒ 7.800 € in 24 Monaten |
Wie diese Beispiele zeigen, können Sie nicht pauschal davon ausgehen, dass die Höhe des Elterngeld Plus über dem Elterngeld liegt. Deswegen sollten Sie im Vorfeld auf jeden Fall genau ausrechnen, was sich für Sie rentiert. Dafür gibt es Elterngeld Plus-Rechner, die Ihnen dabei weiterhelfen.
Beachten Sie immer bei diesen Rechnungen, dass es hier nur Beispiele sind. Die staatlichen Hilfen sollen Sie dazu ermutigen, früher in das Berufsleben zurückzukehren. Doch das bedeutet nicht, dass es sich auch für alle Eltern lohnt. Aus diesem Grund haben Sie immer die Wahl zwischen den verschiedenen Förderungsmitteln.
Elterngeld Plus belohnt Gleichberechtigung: Der Partnerschaftsbonus
Neu beim Elterngeld Plus ist zudem die Option des Partnerschaftsbonus. Dieser gilt auch für Alleinerziehende oder getrennt erziehende Eltern.
Hierbei erhalten Sie zusätzlich vier Elterngeld Plus Monate. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie beide in dieser Zeit gleichzeitig in Teilzeit arbeiten müssen. Allerdings nicht weniger als 25 Stunden bzw. mehr als 30 Stunden in der Woche.
Elterngeld Digital mit Vorreiterrolle
Sowohl die Beantragung des Basiselterngelds als auch die des Elterngeld Plus sollen in naher Zukunft vollständig digital ablaufen. Damit steht die Familienleistung als glänzendes Vorbild für papierlose Anträge.
Ab dem 1. Januar 2022 sollen Sie die Möglichkeit haben, mehrere Familienleistungen in nur einem digitalen Antrag zu beantragen.
So müssen Sie nur noch von zu Hause aus an einem digitalen Endgerät mithilfe des Antragsassistenten das Formular ausfüllen. Dieses übermitteln Sie elektronisch an das zuständige Amt.
Das vereinfacht und beschleunigt den Vorgang enorm und spart zudem Papier.
Möglich ist dies bereits in folgenden Bundesländern:
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
Häufige Fehler in der Elternzeit
Die Neuerung des Elterngeld Plus bietet jedoch auch ihre Tücken. Denn die genauen Berechnungen und Zeiträume sind im Einzelfall komplizierter geworden.
Kostenpflichtige Beratungsstellen helfen Ihnen dabei, eine optimale Förderung zu erhalten. Ohne solche Unterstützung erhalten Antragssteller häufig weniger Einnahmen, als Ihnen eigentlich zustehen würden. Entweder aus Unwissenheit oder weil minimale Fehler entstehen.
Verheiratete Paare wechseln zu spät in andere Steuerklassen
Sie können für den Zeitraum des Elterngeldbezugs die Steuerklasse wechseln. Dieser Vorteil gilt allerdings nur für Ihre Finanzen in der Ehe. Nicht verheiratete Paare profitieren nicht davon.
Der Elternteil, der länger zu Hause bleibt, sollte dabei die bessergestellte Steuerklasse III wählen, damit er mehr Elterngeld erhält. Häufig ist dies der Partner mit dem geringeren Einkommen. Dieser hat in der Regel vorher den schlechteren Steuersatz V.
Diese Änderung müssen Sie bereits sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen. Unabhängig davon, ob es die Mutter oder der Vater ist, der von der Steuerklasse profitiert. Der Mutterschutz beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Entweder ist den meisten gar nicht bekannt, dass sie davon profitieren, oder sie stellen die Anträge häufig zu spät. Diese sind dann nicht mehr gültig.
Partnerschaftsbonus wird nur teilweise erfüllt
Obwohl der Partnerschaftsbonus eine willkommene Neuerung ist, gibt es auch hier eine große Fallhöhe. Der Bonus entfällt nämlich komplett, wenn auch nur einer der beiden Elternteile in einem Monat laut Arbeitsvertrag zu viel oder zu wenig arbeitet. Dann müssen Sie den erhaltenen Bonus vollständig zurückzahlen.
Kontinuierliche Veränderungen des Elterngeld Plus
Die Gesetzlage ändert sich stetig. So ist auch beim Elterngeld Plus bereits bekannt, welche Änderungen zum 1. September 2021 in Kraft treten:
- Partnerschaftsbonus wird flexibler:
Statt 25-30 Wochenstunden können Sie dann 24 bis 32 Wochenstunden wählen. Dies gibt mehr Spielraum, wenn zum Beispiel der Mann mehr und die Frau weniger arbeiten möchte oder umgekehrt.
- Frühchenmonat:
Wenn Ihr Kind sechs Wochen zu früh auf die Welt kommt, erhalten Sie einen Monat zusätzlich Elterngeld.
- Einkommensgrenze sinkt:
Eltern dürfen zusammen statt 500.000 Euro im Jahr nur noch 300.000 Euro verdienen, um Elterngeld beziehen zu dürfen. Bei Alleinerziehenden ändert sich hingegen nichts. Deren Höchstgrenze bleibt bei 250.000 Euro.
Welches Modell eignet sich für mich?
Für welche Kombination Sie sich am Ende entscheiden, ist individuell. Möchten Sie mehr Zeit mir Ihrem Kind verbringen, kann kein Geld der Welt diese traute Zweisamkeit auszahlen.
Finanziell ist eine Teilzeitarbeit eventuell auch deshalb schlechter gestellt, weil Sie eine Kinderbetreuung bezahlen müssen.
Denn nicht immer ist es möglich, dass Eltern, Freunde oder Großeltern kostenfrei auf das Baby aufpassen.
Daneben können Sie in Online-Rechnern herausfinden, bei welchen Arbeitszeiten und Gehältern sich welches Modell rechnet. Damit finden Sie vorzeitig eine Lösung und können dies mit Ihrem Arbeitgeber und dem Amt rechtzeitig vor der Geburt klären.