Elterngeld Plus: Von Teilzeit profitieren

Mit Elterngeld Plus Familie und Arbeit in Einklang bringen

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Lesedauer: 12 Minuten

Eine der freudigsten Nachrichten für jedes Paar. Nachwuchs ist auf dem Weg und Ihr bekomm Euer erstes Baby. Doch damit verbunden sind nicht nur die Vorbereitungen auf das Kind. Wie sieht es mit Deiner Arbeit aus? Wie lange willst Du zu Hause bleiben und wie viele Stunden wieder arbeiten? Wie sieht die Betreuung aus? Und welche staatlichen Förderungen gibt es dafür? Bereits in den ersten Schwangerschaftswochen solltet Ihr Euch Gedanken zu diesen und weiteren Fragen machen. Schließlich möchtet Ihr die Zeit mit Eurem Neugeborenen genießen können.

Das Elterngeld soll Euch genau in dieser Zeit helfen. Mit der Einführung des Elterngeld Plus setzte die Regierung 2015 neue Maßstäbe. Diese Änderung soll es Müttern und Vätern ermöglichen, ihre Familienplanung und ihre Karriere besser miteinander zu verbinden. Wir erklären Dir, wie das genau aussieht und helfen Dir dabei herauszufinden, ob sich das Elterngeld Plus auch für Euch rechnet.

 

Was ist das Elterngeld Plus?

Zusätzlich zum Elterngeld (2007 eingeführt), gibt es seit dem 1. Juli 2015 das Elterngeld Plus. Um diese klar voneinander abzugrenzen, heißt das Elterngeld seitdem Basiselterngeld. Jede Mutter bzw. jeder Vater erhält es nach der Geburt des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern vor der Geburt ein Einkommen hatten.

Die Regierung führte das Elterngeld Plus ein, damit Familien ihre Arbeit mit dem Kinderwunsch einfacher verbinden können. Dies gilt vor allem für die Teilzeit-Arbeit. Damit sollen finanzielle Verluste abgefangen werden.

 

Wie bekomme ich Elterngeld Plus?

Wie beim Basiselterngeld gibt es auch hier noch die analoge Einreichung bei der Elterngeldstelle. Je nach Bundesland ist dafür ein anderes Amt zuständig. In Bayern gibt es zum Beispiel eine eigene Behörde, das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales). Überall gilt das gleiche Prozedere:

  • PDF-Antrag online herunterladen bzw. beim Amt abholen
  • PDF ausfüllen bzw. schriftlich den Antrag ausfüllen

Geforderte Angaben sind unter anderem:

  • Daten zum Kind und eigene Angaben wie: Steuer ID, Arbeitgeber, Gehalt mit Nachweisen, Bezugszeitraum
  • Kreuze setzen für die einzelnen Monate für die Du Basiselterngeld, Elterngeld Plus etc. beantragst
  • Gegebenenfalls weitere Anlagen
Tipp:

Verpasse nicht die Fristen zur Antragsstellung! Du darfst spätestens vier Lebensmonate nach der Geburt Eures Kindes rückwirkend Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus beantragen. Später eingehende Anträge gelten leider nicht mehr und Dein Anspruch auf den staatlichen Zuschuss entfällt.

Unterschiedliche Elterngeldzeiten beim Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Die Elternzeit nach der Geburt Eures Kindes kannst Du seit 2015 ohne große finanzielle Verluste verschieden handhaben.

Wenn Du Basiselterngeld beziehst, darfst Du vollständig zu Hause bei Eurem Baby bleiben und musst nicht arbeiten. Wenn Du stattdessen in Teilzeit arbeiten möchtest, bietet sich häufig das Elterngeld Plus an. Dabei kannst Du die beiden Leistungen auch miteinander kombinieren.

Basiselterngeld für ein Jahr

Die Wahl Zeitraums für den Elterngeldbezug ist hier entscheidend.

Eltern dürfen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen.

Aufteilen müssen sie pro Elternteil den Anspruch mindestens auf zwei und höchstens auf 12 Monate.

Ansonsten könnt Ihr frei entscheiden, wer von Euch beiden wie lange das Basiselterngeld bezieht.

Alleinerziehende erhalten Bezüge für die kompletten 14 Monate.

Info:

Die Elternzeit dürft Ihr nur direkt ab der Geburt Eures Kindes nehmen. Ihr dürft zum Beispiel nicht erst ab dem dritten Lebensmonat die vollständigen 14 Monate einfordern.

Elterngeld Plus bietet mehr Spielraum

Das Elterngeld Plus soll nun dafür sorgen, dass Ihr Euren Beruf und die Mutter- bzw. Vaterschaft besser miteinander verbinden könnt. So könnt Ihr früher wieder arbeiten. Wenn Ihr weniger arbeitet als vorher, erhaltet Ihr als Ausgleich Geld vom Staat. Ob es sich für Dich finanziell lohnt, eher wieder in Vollzeit zu arbeiten oder stattdessen länger mit Elterngeld Plus in Teilzeit zu arbeiten, ist immer von Ihrem persönlichen Gehalt abhängig.

Dabei ist der Bezugszeitraum des Elterngeld Plus doppelt so lange wie beim Elterngeld.

Beispiel:

Statt 14 Monate darfst Du als Alleinerziehende:r theoretisch 28 Monate Elterngeld Plus beziehen. Oder Ihr kombiniert beide Varianten. Dann könntet Ihr beispielsweise die ersten sechs Monate Basiselterngeld erhalten und danach zwölf Monate Elterngeld Plus.

Info:

Mütter erhalten immer Mutterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten nach der Geburt, in denen sie nicht arbeiten dürfen. Diese Leistung rechnet das Amt dem Basiselterngeld automatisch zu. Daher darfst Du in dieser Zeit kein Elterngeld Plus erhalten.

Unterschiedliche Auszahlungshöhe beim Elterngeld Plus

Die Grundlage für das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus liefert Dein bisheriges Netto-Einkommen. Allerdings nimmt das Amt nicht das Netto-Gehalt, das auf Deinem Gehaltszettel steht. Stattdessen berechnet es selbst eine Pauschale Deines Netto-Gehalts, indem es einen allgemeinen Betrag für Steuern und Sozialabgaben abzieht. Diese sind für ganz Deutschland einheitlich, weshalb sich das Netto-Einkommen geringfügig von Deinem tatsächlichen unterscheiden kann.

Mindest- und Maximalbeträge

Du erhältst als monatliches Basiselterngeld 65 Prozent Deines bisherigen Netto-Einkommens.

Dabei gibt es einen Minimalbetrag in Höhe von 300 Euro. Höchstens kannst Du mit 1.800 Euro rechnen.

Das Elterngeld Plus richtet sich direkt nach dem Basiselterngeld. Dabei kann es höchstens 50 Prozent davon betragen. Monatlich sind daher minimal 150 Euro und maximal 900 Euro möglich.

Wichtig:

Bei beiden Auszahlungen rechnet der Staat Deinen Anspruch individuell aus. In der Elternzeit rechnet der Staat sowohl beim Basiselterngeld als auch beim Elterngeld Plus jeden Zuverdienst an. Dazu gehört selbst geringes Einkommen aus einem Minijob (450 Euro Job) oder auch passives Einkommen.

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Beim PSD GiroDirekt zählt übrigens auch das Elterngeld als regelmäßiger Gehaltseingang. Dadurch profitierst Du von einer kostengünstigen Kontoführung.

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Rechenbeispiele im Vergleich

Die Theorie erklären wir Dir einfach anhand zweier Rechenbeispiele.

Als Grundlage nehmen wir an, Du hast bisher 2.000 Euro netto im Monat verdient.

Du beantragst nun Basiselterngeld, da Du zu Hause bei Eurem Kind bleiben möchtest.

Dein Basiselterngeld beträgt dann 65 Prozent von dem kompletten Verlust von 2.000 Euro. Damit erhältst Du 1.300 Euro im Monat.

Wenn Du in Teilzeit arbeiten möchtest, sieht das Ganze ein wenig anders aus.

Beispiel 1:

Nehmen wir an, Du arbeitest nach der Geburt 15 Stunden in der Woche und erhalten 900 Euro netto im Monat. Das sind 1.100 Euro weniger als vor der Geburt. Davon 65 Prozent sind 715 Euro.

Wenn Du Dich aber für Elterngeld Plus entscheidest, erhältst Du die Hälfte des Basiselterngelds, also von 1.300 Euro. Das wären 650 Euro für den doppelten Zeitraum.

Für diese Variante erhältst Du zusammengefasst mit dem Basiselterngeld für zwölf Monate jeweils 715 Euro.

Beim Elterngeld Plus hingegen für 24 Monate jeweils 650 Euro.

  • In diesem Beispiel ist das Basiselterngeld rentabler.
  • Ob der finanzielle Aspekt mehr wiegt, als die gemeinsame Zeit, die Du mit Eurem Kind verbringst, ist stets eine individuelle und situationsabhängige Entscheidung.

Beispiel 2:

In einem anderen Beispiel gehen wir davon aus, dass Du nach der Geburt mehr Stunden im Monat arbeitest und daher 1.500 Euro netto im Monat verdienst. Der Verlust zu vorher liegt nun nur noch bei 500 Euro. Davon zieht das Amt 65 Prozent ab, was 325 Euro im Monat entspricht.

Das Basiselterngeld liegt bei 1.300 Euro, wenn Du nicht arbeitest. Dieses liegt der Berechnung des Elterngeld Plus zugrunde.50 Prozent davon wären dann 650 Euro im Monat.

Da Du allerdings 1.500 Euro verdienst, beschränkt sich in diesem Fall das Elterngeld Plus auf 325 Euro.

325 Euro entspricht damit der Hälfte des Basiselterngelds ohne Erwerbstätigkeit, das bei 650 Euro liegt.

Dieser Deckelungsbetrag soll verhindern, dass Du mit einem besser gestellten Gehalt viel mehr Geld erhalten als Angestellte mit geringerem Lohn.

Mit einem Gehalt von 1.500 Euro erhältst Du beim Basiselterngeld für zwölf Monate jeweils 325 Euro, wenn Du Teilzeit arbeitest. Beim Elterngeld Plus sind das ebenfalls 325 Euro, allerdings wie in Beispiel 1 ebenfalls für ganze 24 Monate. Dadurch verdoppelt sich Deine staatliche Förderung.

⇒ In diesem Fall ist es sinnvoller, Elterngeld Plus zu beantragen.

Tabellarisches Rechenbeispiel

Die beiden Beispiele zeigen zusammengefasst in folgender Tabelle deutlich die eben aufgezeigten Unterschiede:

Bisher 2.000 € / MonatBasiselterngeldElterngeld Plus
Beispiel 1 [Teilzeit 900 € / Monat] 65 % von 1.100 €: 715 € / Monat ⇒ 8.580 € in 12 Monaten 50 % von 1.300 €: 650 € / Monat ⇒ 15.600 € in 24 Monaten
Beispiel 2 [Teilzeit 1.500 € / Monat]65 % von 500 €: 325 € / Monat ⇒ 3.900 € in 12 Monaten50 % von 1.300 €: 650 € / Monat Deckelung greift: 325 € / Monat ⇒ 7.800 € in 24 Monaten

Wie diese Beispiele zeigen, kannst Du nicht pauschal davon ausgehen, dass die Höhe des Elterngeld Plus über dem Elterngeld liegt. Deswegen solltest Du im Vorfeld auf jeden Fall genau ausrechnen, was sich für Dich rentiert. Dafür gibt es Elterngeld Plus-Rechner, die Dir dabei weiterhelfen.

Wichtig:

Beachte immer bei diesen Rechnungen, dass es hier nur Beispiele sind. Die staatlichen Hilfen sollen Dich dazu ermutigen, früher in das Berufsleben zurückzukehren. Doch das bedeutet nicht, dass es sich auch für alle Eltern lohnt. Aus diesem Grund hast Du immer die Wahl zwischen den verschiedenen Förderungsmitteln.

Elterngeld Plus belohnt Gleichberechtigung: Der Partnerschaftsbonus

Neu beim Elterngeld Plus ist zudem die Option des Partnerschaftsbonus. Dieser gilt auch für Alleinerziehende oder getrennt erziehende Eltern.

Hierbei erhaltet Ihr zusätzlich vier Elterngeld Plus Monate. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr beide in dieser Zeit gleichzeitig in Teilzeit arbeiten müsst. Allerdings nicht weniger als 25 Stunden bzw. mehr als 30 Stunden in der Woche.

 

Elterngeld Digital mit Vorreiterrolle

Sowohl die Beantragung des Basiselterngelds als auch die des Elterngeld Plus sollen in naher Zukunft vollständig digital ablaufen. Damit steht die Familienleistung als glänzendes Vorbild für papierlose Anträge.

Ab dem 1. Januar 2022 sollst Du die Möglichkeit haben, mehrere Familienleistungen in nur einem digitalen Antrag zu beantragen.

So musst Du nur noch von zu Hause aus an einem digitalen Endgerät mithilfe des Antragsassistenten das Formular ausfüllen. Dieses übermittelst Du elektronisch an das zuständige Amt.

Das vereinfacht und beschleunigt den Vorgang enorm und spart zudem Papier.

Möglich ist dies bereits in folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Thüringen

 

Häufige Fehler in der Elternzeit

Die Neuerung des Elterngeld Plus bietet jedoch auch ihre Tücken. Denn die genauen Berechnungen und Zeiträume sind im Einzelfall komplizierter geworden.

Kostenpflichtige Beratungsstellen helfen Dir dabei, eine optimale Förderung zu erhalten. Ohne solche Unterstützung erhalten Antragsstellende häufig weniger Einnahmen, als Ihnen eigentlich zustehen würden. Entweder aus Unwissenheit oder weil minimale Fehler entstehen.

Verheiratete Paare wechseln zu spät in andere Steuerklassen

Ihr könnt für den Zeitraum des Elterngeldbezugs die Steuerklasse wechseln. Dieser Vorteil gilt allerdings nur für Eure Finanzen in der Ehe. Nicht verheiratete Paare profitieren nicht davon.

Der Elternteil, der länger zu Hause bleibt, sollte dabei die bessergestellte Steuerklasse III wählen, damit er mehr Elterngeld erhält. Häufig ist dies der/die Partner:in mit dem geringeren Einkommen. Dieser hat in der Regel vorher den schlechteren Steuersatz V.

Diese Änderung müsst Ihr bereits sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen. Unabhängig davon, ob es die Mutter oder der Vater ist, der von der Steuerklasse profitiert. Der Mutterschutz beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Entweder ist den meisten gar nicht bekannt, dass sie davon profitieren, oder sie stellen die Anträge häufig zu spät. Diese sind dann nicht mehr gültig.

Partnerschaftsbonus wird nur teilweise erfüllt

Obwohl der Partnerschaftsbonus eine willkommene Neuerung ist, gibt es auch hier eine große Fallhöhe. Der Bonus entfällt nämlich komplett, wenn auch nur einer der beiden Elternteile in einem Monat laut Arbeitsvertrag zu viel oder zu wenig arbeitet. Dann müsst Ihr den erhaltenen Bonus vollständig zurückzahlen.

 

Kontinuierliche Veränderungen des Elterngeld Plus

Die Gesetzlage ändert sich stetig. So ist auch beim Elterngeld Plus bereits bekannt, welche Änderungen zum 1. September 2021 in Kraft treten:

  • Partnerschaftsbonus wird flexibler:

Statt 25-30 Wochenstunden kannst Du dann 24 bis 32 Wochenstunden wählen. Dies gibt mehr Spielraum, wenn zum Beispiel der Mann mehr und die Frau weniger arbeiten möchte oder umgekehrt.

  • Frühchenmonat:

Wenn Euer Kind sechs Wochen zu früh auf die Welt kommt, erhaltet Ihr einen Monat zusätzlich Elterngeld.

  • Einkommensgrenze sinkt:

Eltern dürfen zusammen statt 500.000 Euro im Jahr nur noch 300.000 Euro verdienen, um Elterngeld beziehen zu dürfen. Bei Alleinerziehenden ändert sich hingegen nichts. Deren Höchstgrenze bleibt bei 250.000 Euro.

 

Welches Modell eignet sich für mich?

Für welche Kombination Ihr Euch am Ende entscheidet, ist individuell. Möchtest Du mehr Zeit mir Eurem Kind verbringen, kann kein Geld der Welt diese traute Zweisamkeit auszahlen.

Finanziell ist eine Teilzeitarbeit eventuell auch deshalb schlechter gestellt, weil Ihr eine Kinderbetreuung bezahlen müsst.

Denn nicht immer ist es möglich, dass Eltern, Freunde oder Großeltern kostenfrei auf das Baby aufpassen.

Daneben kannst Du in Online-Rechnern herausfinden, bei welchen Arbeitszeiten und Gehältern sich welches Modell rechnet. Damit findest Du vorzeitig eine Lösung und kannst dies mit Deinem Arbeitgeber und dem Amt rechtzeitig vor der Geburt klären.

Du willst für Euer Kind mehr aus Deinem Geld machen?