Elterngeld: Fristen, Antrag & Co.

Elterngeld: Alles, was Du wissen solltest

Avatar für Online-Redaktion
Lesedauer: 10 Minuten

Eine der schönsten Nachrichten im Leben: Du wirst Mama oder Papa! Doch mit dieser Nachricht gehen auch einige Fragen einher. Eine davon dreht sich um das Thema Elterngeld. Wie Du es beantragst und was es zu beachten gilt, erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist eigentlich Elterngeld?

Der Staat brachte das Elterngeld am 1. Januar 2007 auf den Weg. Mit diesem Zuschuss möchte er Deine finanzielle Lebensgrundlage sichern, damit Du Dein Kind sorgenfrei erziehen und betreuen kannst. Es steht Dir allerdings frei, ob Du in Teilzeit arbeiten oder die kompletten 24 Stunden Deinem Kind widmen möchtest.

Du darfst nämlich auch während der Elternzeit Geld verdienen. Wichtig ist nur, dass Du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche einem Job nachgehst, andernfalls verfällt der Anspruch. Du erhältst den Zuschuss übrigens auch, wenn Du vor der Geburt kein Einkommen hattest – beispielsweise, wenn Du studierst.

Die drei Varianten des Elterngeldes

  1. Basiselterngeld: Mit dem Basiselterngeld ersetzte die Regierung am 1. Januar 2007 das sogenannte Erziehungsgeld – Du beantragst also kein Erziehungsgeld mehr, sondern Elterngeld. Es ist für alle Mütter und Väter gedacht, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen möchten. Ob und in welcher Form die Eltern es erhalten, ist unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet haben. Euch stehen gemeinsam 14 Monate zu.
  2. ElterngeldPlus: Seit dem 1. Juli 2015 gibt es außerdem das sogenannte Elterngeld Plus. Mit diesem möchte die Regierung den Familien es erleichtern, Kinderwunsch und Beruf besser zu vereinbaren. Es richtet sich besonders an Familien, die in Teilzeit arbeiten, und soll finanzielle Verluste abfangen. Wichtig: Das Elterngeld Plus steht allen Eltern zu, die vor der Geburt ein Einkommen erzielt haben. In diesem Fall stehen Euch gemeinsam 28 Monate zu.
  3. Partnerschaftsbonus: Mit dem Partnerschaftsbonus brachte der Staat eine Option des ElterngeldPlus auf den Weg. Mit dieser Variante können Eltern ihre beruflichen und familiären Aufgaben teilen. Die einzige Voraussetzung? Du und Dein:e Partner:in müssen im gleichen Lebensmonat in der Woche zwischen 24 und 32 Stunden einem Arbeitsverhältnis nachgehen. Erfüllt Ihr diese Voraussetzung, erhaltet Ihr jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Diese könnt Ihr jedoch nur für zwei bis vier Monate am Stück nehmen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.

Zwei Jungen sitzen in einem Karton und werden von ihrem Vater geschoben.

Gut vorbereitet von Anfang an

Mit dem passenden Girokonto landet das Elterngeld sicher und pünktlich dort, wo es hingehört.

Alle Vorteile entdecken >

Wichtig:

Die Zuschüsse stehen auch getrenntlebenden Elternteilen zu.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Wo liegen die Unterschiede?

Grundsätzlich unterscheidet sich das Elterngeld in den folgenden Punkten voneinander:

  • Elterngeldzeiten
  • Leistungszeitraum
  • Auszahlungshöhe

Beantragst Du das Basiselterngeld, darfst Du Dich nach der Geburt uneingeschränkt Deinem Nachwuchs widmen. Das heißt: Du musst in der Zeit nicht arbeiten gehen. Beim ElterngeldPlus sieht es anders aus. Es ist ausschließlich für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten.
Das Basiselterngeld erhältst Du und/oder Dein:e Partner:in für insgesamt maximal 14 Monate. Wie Ihr das konkret aufteilt, bleibt Euch überlassen. So kannst beispielsweise Du Dich 6 Monate um den Sprössling kümmern und Dein:e Partner:in, die weiteren 8 Monate. Wichtig ist nur, dass Ihr den Anspruch auf mindestens 2 und höchsten 12 Monate aufteilt. Außerdem müsst Ihr die Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die vollen 14 Monate.

Der Leistungszeitraum vom ElterngeldPlus ist hingegen doppelt so lang wie beim Basiselterngeld. Statt der 14 Monate erhaltet Ihr – auch als Alleinerziehende – 28 Monate ElterngeldPlus. Bei der Auszahlungshöhe richtet sich der Gesetzgeber an das bisherige Nettoeinkommen – das gilt sowohl beim Basis- als auch beim ElterngeldPlus. Der Unterschied liegt bei der Auszahlungshöhe – hierzu später mehr.

Info:

Je nach Lebenssituation hast Du die Möglichkeit, die einzelnen Varianten miteinander zu kombinieren. Ihr könnt die Elterngeldmonate flexibel in Basis- und Elterngeld-Plus-Monate aufteilen. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.

Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich darfst Du Elterngeld beantragen, sobald Dein Kind das Licht der Welt erblickt. Zusätzlich musst Du allerdings noch die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Du betreust und erziehst Dein Kind selbst.
  • Du arbeitest weniger als 32 Stunden pro Woche.
  • Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland.
  • Du lebst mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Dein bzw. Euer gemeinsames Einkommen darf nicht mehr als 200.000 Euro betragen. Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro.

Erfüllst Du alle Kriterien? Dann hast Du einen Anspruch auf Elterngeld. Wichtig ist, dass Du vorab bei Deinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragst. Sie ist nämlich eine der Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld.

Grundsätzlich konnten Mütter und Väter früher auch gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld beziehen. Dies änderte sich allerdings ab dem 1. April 2024. Mütter und Väter dürfen seitdem nur noch maximal einen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen. Dieser muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate liegen.

Ein Vater spielt mit seinem Sohn

Geldanlage für Deinen Nachwuchs

Du möchtest ein finanzielles Polster für Dein Kind aufbauen? Hier geht’s zu Deinen Möglichkeiten!

Wichtig:

Wichtig: In einigen Fällen gilt diese Regelung für Euch nicht, beispielsweise als Eltern von Neugeborenen mit Behinderung, von Zwillingen oder Mehrlingen, oder von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden. In diesen Fällen könnt Ihr für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Die Frage lässt sich nicht pauschal für jeden beantworten. Die Berechnung des Elterngeldes ist von bestimmten Faktoren abhängig. Hier sind die wichtigsten:

  • Erziehungsstatus: Die Eltern sind entweder in Ehe bzw. Partnerschaft lebend oder alleinerziehend
  • Verteilung des Erziehungsgeldes: Entweder eine:n Partner:in oder beide Partern:innen erhalten den Zuschuss.
  • Versorgung des Kindes: Die Erziehung geschieht entweder zu 100% (was zu einem vollständigen Arbeitsausfall führt) oder die Versorgung ist nicht vollständig aufgrund von einer bzw. zwei Teilzeitanstellungen von 24-32 Stunden pro Woche.
  • Zusatzverdienst: Die Ausführung eines Mini-Jobs bzw. eines Teilzeitjobs zwischen 24 und 32 Stunden.
  • Nettoeinkommen: Die Höhe des Gehalts der letzten 12 Monaten vor der Geburt.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen lag vor der Geburt unter 175.000 Euro.
  • Geschwisterbonus: Gab es zum Zeitpunkt der Geburt neben dem Säugling im gleichen Haushalt noch mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren.
  • Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten erhältst Du neben dem ersten Kind 300 Euro pro weiterem Mehrlingskind.

In Anlehnung an diese Kriterien berechnet die Elterngeldstelle Deinen Anspruch auf Elterngeld individuell. Hierzu orientiert sich der:die Sachbearbeiter:in an Deinem bisherigen Nettoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit. Dabei fließen sowohl Zusatzverdienste aus einem Minijob (556 Euro monatlich) oder Teilzeitjob (zwischen 24 und 32 Stunden) als auch passives Einkommen mit ein. Mütter erhalten allerdings noch für 8 bis 12 Wochen nach der Geburt das sogenannte Mutterschaftsgeld. Das steht Dir gleichermaßen zu, fließt allerdings in die Berechnung der Elterngeldstelle mit ein.

Höhe des Elterngeldes

Aber mit wie viel Elterngeld kann ich in etwa rechnen? Das hängt von der jeweiligen Variante ab. Beziehst Du Basiselterngeld, erhältst Du 65 Prozent Deines bisherigen Nettoeinkommens. Dabei gilt ein Minimalbetrag von 300 Euro sowie ein Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Das ElterngeldPlus berechnet sich ebenfalls nach Deinem bisherigen Nettoeinkommen. Im Vergleich zum Basiselterngeld beträgt es allerdings nur 32,5 Prozent Deines vorherigen Gehalts, also exakt die Hälfte des normalen Elterngeldes. Dafür aber, wie bereits erwähnt, für einen doppelten Leistungszeitraum. Monatlich erhältst Du daher minimal 150 Euro und maximal 900 Euro.

Abgesehen davon orientiert sich die Berechnung des Elterngeldes auch daran, ob du dich um weitere Kinder kümmern musst. Vom sogenannten Geschwisterbonus profitierst du dann, wenn du neben dem Neugeborenen mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei und mehr Kinder unter 6 Jahren versorgst. Du erhältst dann 10% Zuschlag auf das Elterngeld. Je nach Bedingungen aber mindestens 75 Euro oder beim ElterngeldPlus 37,50 Euro.

Tritt der Fall ein, dass du nicht nur ein Neugeborenes zur Welt bringst, sind Zwillinge oder mehr, hast du Anspruch auf den sogenannten Mehrlingszuschlag. Hier erhältst du neben dem erstgeborenen Säugling noch 300 Euro zum Zweit- oder Drittgeborenen. Den Mehrlingszuschlag erhältst du auch dann, wenn du den Geschwisterbonus erhältst.

Tipp:

Mit dem Elterngeldrechner des Bundes kannst Du online Dein Elterngeld unverbindlich berechnen und planen.

 

Wo und wie kann ich Elterngeld beantragen?

Einen Antrag auf Elterngeld stellst Du per Post oder online bei der zuständigen Elterngeldstelle Deines Bundeslandes. Die/Den richtige:n Ansprechpartner:in sowie das dazugehörige Formular oder Online-Portal findest Du auf dem Familienportal des Bundes.

Tipp:

Du kannst den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Deines Kindes beantragen. Denn die Elterngeldstelle verlangt eine Geburtsurkunde. Lange zögern solltest Du allerdings nicht, da die Auszahlung höchstens drei Monate rückwirkend erfolgen darf. Daher bereitest Du Deinen Antrag, soweit möglich, bereits vor der Geburt vor.

Auf dem Antrag gibst Du an, wer Elterngeld bentragt und für welchen Zeitraum. Neben den Standardangaben (Name, Geburtsdatum etc.) verlangt die Elterngeldstelle – je nach Lebenssituation – noch einige Nachweise, wie:

  • Nachweise über das bisherige Einkommen / Bescheinigung über Dienstbezüge
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • den letzten Steuerbescheid

Welche Nachweise die Elterngeldstelle konkret verlangt, hängt davon ab, ob Du angestellt, verbeamtet, selbstständig oder Soldat:in bist.

Muss ich das Elterngeld versteuern?

Nein, das Elterngeld selbst ist steuerfrei! Dennoch kann es in gewisser Weise einen Einfluss auf Dein zu versteuerndes Einkommen haben. Denn es unterliegt dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“ und Du musst es bei der Steuererklärung angeben. Das bedeutet: Das Finanzamt berücksichtigt das Elterngeld, wenn es Deinen Steuersatz berechnet. Tatsächlich kann es also sein, dass Du als Elterngeldbezieher:in mehr Steuern auf Dein restliches Einkommen zahlst.

Wichtig:

Du hast bislang noch nie eine Steuererklärung eingereicht? Mit dem Elterngeldbezug ändert sich das. Denn dann bist Du verpflichtet, eine solche beim zuständigen Finanzamt abzugeben.