Einlagensicherung
Ist mein Geld bei der Bank sicher?
Geldanlagen wie das Sparbuch oder Tagesgeldkonto zählen zu den beliebtesten. Doch was passiert, wenn eine Bank Insolvenz anmeldet? Bekommen Sie dann noch Ihr Geld zurück oder ist alles verloren? Die gesetzliche Einlagensicherung bietet einen Schutz für Verbraucher und garantiert die Rückzahlung Ihrer Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.
Wie die Einlagensicherung funktioniert und wie sich die gesetzliche von der freiwilligen Einlagensicherung unterscheidet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. So sind Sie gut über die Absicherung Ihrer Ersparnisse informiert.
Was ist die Einlagensicherung?
Auch Bankeinlagen sind mit einem Ausfallrisiko verbunden, da private Finanzinstitute – zum Beispiel in einer Wirtschaftskrise – pleitegehen können. In solchen Fällen sind diese Banken zahlungsunfähig. Um dieses Risiko für Einleger zu minimieren, gibt es in Deutschland die sogenannte Einlagensicherung. Ist im Fall einer Bankenkrise ein Kreditinstitut nicht mehr zahlungsfähig, sollen Verbraucher dennoch ihr Kontoguthaben in einem gewissen Umfang zurückbekommen. Dazu verpflichtet sind alle EU-Mitgliedsstaaten, um die Einleger zu schützen und die Stabilität zu wahren. Die Entschädigungseinrichtungen decken folgende Produkte ab:
- Girokonto
- Kreditkartenkonto
- Sparkonto
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
Das deutsche Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 28. Mai 2015 setzt die Präventionsmaßnahmen für Banken sowie die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Einlagensicherungen fest. Die gesetzliche Einlagensicherung sieht einen Gläubigerschutz von bis zu 100.000 Euro vor. Sie gilt immer pro Person und Bank und nicht pro Konto. Es macht also keinen Unterschied, wenn Sie mehrere Konten bei einer Bank eröffnen. Ihre Einlagen werden im Falle eines Bankenausfalls zusammengezählt. Banken sind außerdem dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungssystem beizutreten. In Deutschland gibt es davon vier:
- die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB),
- Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe sowie
- des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Wertpapiere wie Aktien oder ETFs sind nicht über die Einlagensicherung abgespeichert. Das ist allerdings kein Grund zur Sorge! Banken bewahren Wertpapiere lediglich auf und besitzen sie nicht. Im Falle einer Insolvenz sind sie nicht davon betroffen und werden Ihnen direkt herausgegeben. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wertpapiere auf ein anderes Institut zu übertragen.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Damit eine Bank gar nicht erst insolvent geht, haben Kreditinstitute im Rahmen des Kreditwesengesetzes eine Reihe an Vorschriften zu erfüllen: beispielsweise die Eigenkapitalvorschriften. Diese besagen, dass Banken ein bestimmtes Vermögen besitzen müssen, um im Krisenfall die Kundeneinlagen auszahlen zu können.
Gesetzliche Einlagensicherung
Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften jeder Größe haben einen Anspruch auf bis zu 100.000 Euro Entschädigung pro Bank. Sind Sie verheiratet, haben Sie und Ihr Ehepartner beide jeweils Anspruch auf diesen Betrag.
In besonderen Fällen besteht sogar ein Schutz bis zu 500.000 Euro für Beträge, die Ihnen aufgrund von speziellen Lebensereignissen ausgezahlt wurden. Darunter fallen beispielsweise:
- Verkauf von privat genutzten Immobilien
- Abfindungen nach einer Kündigung oder Invalidität
- Unterhaltsausgleich nach einer Scheidung
- Renteneintritt
Der höhere Schutz von bis zu 500.000 Euro gilt für sechs Monate nach Einzahlung und muss mit Nachweisen glaubhaft belegt werden. Grund dafür ist, dass der Einleger genug Zeit benötigt, um darüber zu entscheiden, wie er mit dem Geld weiter verfahren möchte. Das Gesetz sichert aber nicht nur Ihre Ersparnisse in Euro, sondern auch in allen weiteren Währungen.
Freiwillige Einlagensicherung
Darüber hinaus sind die meisten privaten Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), die öffentlichen im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Diese Banken bieten Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen eine Einlagensicherung über den gesetzlichen Schutz hinaus – über die genaue Höhe bestimmen sie selbst. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben Sie bei einer freiwilligen Einlagensicherung jedoch nicht.
Seit dem 1. Januar 2020 liegt die Sicherungsgrenze bei 15 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das Mindestkapital einer Bank in Deutschland liegt bei 5 Millionen Euro. Daher deckt die freiwillige Einlagensicherung mindestens 750.000 Euro pro Kunde ab – also 15 Prozent des Mindestkapitals der Bank. Zum 1. Januar 2025 soll diese auf 8,75 Prozent und mindestens 437.500 Euro gesenkt werden. Trotz einer etwa 50-prozentigen Reduzierung reicht diese Sicherungsgrenze aber für den Großteil der Anleger weiterhin vollkommen aus. Ausgezahlt werden Summen aus der freiwilligen Einlagensicherung, sobald die 100.000 Euro aus der gesetzlichen Sicherung ausgeschöpft wurden. Zudem liegt das Eigenkapital vieler Banken häufig weit über den Mindestbeträgen, weshalb deutlich höhere Summen abgesichert sind.
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Einlagensicherung bei der PSD Bank Nürnberg
Die PSD Bank Nürnberg ist als Genossenschaftsbank Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR. In dieser unterstützen sich die Mitglieder gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden. Ein Frühwarnsystem macht dabei auf mögliche Risiken aufmerksam, sodass die Sicherungseinrichtung frühzeitig reagieren und nötige Maßnahmen ergreifen kann. In der fast 90-jährigen Geschichte der Einrichtung hat es daher auch noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben und entsprechend hat auch noch kein Kunde dadurch seine Einlagen verloren.
Was müssen Sie im Insolvenzfall tun?
Kommt es zu einem Insolvenzfall, müssen Sie als Einleger nichts tun. Die zuständige Entschädigungseinrichtung meldet sich bei Ihnen und informiert Sie darüber. Anschließend haben Sie ein Jahr Zeit, um Ihre Ansprüche anzumelden – danach sorgt die gesetzliche Einlagensicherung dafür, dass Sie innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt werden.
Hat Ihre Bank nicht Ihre aktuelle Adresse und Sie werden erst später über die Insolvenz informiert, können Sie möglicherweise immer noch ein Recht auf Entschädigung haben. Denn der Entschädigungsanspruch verjährt erst nach fünf Jahren.
Fazit: Sollten Sie Ihr Geld bei der Bank anlegen?
In EU-Ländern wie Deutschland ist Ihr Geld bei der Bank allemal sicher. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Ihr Erspartes bis zu 100.000 Euro und in besonderen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro. Selbst wenn Sie größere Beträge zur Verfügung haben, bieten die meisten Banken zusätzlich die freiwillige Einlagensicherung an. Zudem ergreift beispielsweise die Sicherungseinrichtung des BVR, zu dem auch die PSD Bank Nürnberg gehört, Maßnahmen, durch die Insolvenzfällen vorgebeugt werden sollen.
Diese Sicherheiten verdeutlichen, dass Ihr Geld bei deutschen Banken in sicheren Händen ist. Und sollten alle Banken im schlimmsten Fall zahlungsunfähig werden, können Sie auf die Finanzkraft Deutschlands zählen. Denn als letzte Instanz muss in einer Krise der Staat die Einlagensicherung garantieren – was in Deutschland laut Ratingagenturen wie Standard & Poor’s (S&P) und Moody’s und Fitch im Vergleich zu anderen Ländern besonders gut abgesichert ist: Deutschland ist mit einem Triple-A-Rating (AAA) ausgezeichnet – die höchstmögliche Kreditwürdigkeit.