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Vorfälligkeitsentschädigung

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Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird auch Vorfälligkeitsgebühr oder Vorfälligkeitsentgelt genannt. Sie wird von der Bank regelmäßig gefordert, wenn Du als Kreditnehmer das Darlehen vor dem vereinbarten Zinsende zurückzahlst. Das ist insbesondere bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer Baufinanzierung relevant, bei der Banken eine Summe von einigen Tausend Euro verlangen können. Ob diese Forderung der Bank berechtigt ist oder nicht, ist für Dich als Verbraucher schwierig zu prüfen. Eine gesetzliche Regelung für die Berechnung der VFE gibt es nicht, lediglich Leitlinien des Bundesgerichtshofes.

Wann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt

Bei Baufinanzierungen ist es üblich, eine lange Zinsbindung zu vereinbaren. Sowohl für Dich als Kreditnehmer als auch für die Bank ist das vorteilhaft, da beide Seiten über den vertraglich festgelegten Zeitraum mit den Raten planen können.

 

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  • Zahlst Du Deinen Kredit vorzeitig zurück, entgehen der Bank durch die verkürzte Laufzeit Zinsen. Deshalb darfst Du den Kredit nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Außerdem darf die Bank als Ausgleich für die entgangenen Zinsen eine VFE verlangen.
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  • Du kannst den Kredit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses außerordentlich mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Beispiele sind, wenn Du die Immobilie verkaufen musst, wobei die Gründe unerheblich sind, oder wenn Du für Deine Immobilie einen zusätzlichen Kredit benötigst, der nicht von Deiner bisherigen Bank gewährt wird. Auch dann hat die Bank Anspruch auf eine VFE. Dieser Anspruch entfällt, sofern die Bank ihrerseits das Darlehen außerordentlich kündigt.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Der vorzeitige Ausstieg aus einem Darlehen ist teuer, vor allem bei Baufinanzierungen. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung kann die Höhe stark variieren. Daher gibt es häufig gerichtliche Auseinandersetzungen, die im Ergebnis zwar Leitlinien festlegen, den Banken jedoch auch weiterhin einen Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung einräumen.

 


Tipp:

Sie sollten in jedem Fall das Gespräch mit Ihrem Baufinanzierungsberater suchen und sich Ihre individuelle Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

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