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Darlehen

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Was ist ein Darlehen?

Ein Darlehen ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber Dir als Darlehensnehmer:in für eine vertraglich vereinbarte Zeit Geld oder vertretbare Sachen überlässt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen in den §§ 488 bis 505e BGB normierten Gelddarlehen und vertretbaren Sachen, bei denen es sich um Sachdarlehen (§§ 607-609 BGB) handelt, die nur eine geringe praktische Bedeutung haben.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Darlehen und Kredite gleichbedeutend verwendet. Nach 19 KWG (Kreditwesengesetz) wird der Kreditbegriff rechtlich weiter gefasst und um andere Formen ergänzt, zum Beispiel Bürgschaften und Garantien.

Gelddarlehen

Bei einem Gelddarlehen verpflichtet sich der Darlehensgeber, Dir einen Geldbetrag in der vertraglich vereinbarten Höhe zur Nutzung zu überlassen. Im Gegenzug musst Du Zinsen entrichten und den Geldbetrag bei Fälligkeit bezahlen. Für Verbraucherdarlehen ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Überziehungskredite sind davon ausgenommen.
 

Eine Frau paddelt in einem Boot

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Wichtig:
Die Höhe der Zinsen orientiert sich am vereinbarten Zinssatz. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist der gesetzliche Zinssatz nach 246 BGB maßgeblich. Darüber hinaus kann der der Darlehensgeber neben den Zinszahlungen zusätzliche Entgelte von Dir verlangen, zum Beispiel den Bereitstellungszins. Er ist außerdem verpflichtet, den effektiven Jahreszins beziehungsweise Effektivzins anzugeben. Dieser drückt die Gesamtbelastung in Form des Prozentsatzes aus.

 

Kündigung und Rückzahlung eines Darlehens

Das Darlehensverhältnis zwischen Dir und dem Darlehensgeber endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Nach § 488 Abs. 3 BGB kann es auch gekündigt werden:

  • Handelt es sich um ein Darlehen von unbestimmter Dauer, beträgt die Kündigungsfrist für Dich oder den Darlehensgeber drei Monate.
  • Als Darlehensnehmer:in hast Du die Möglichkeit, das Darlehen ordentlich zu kündigen, sofern es sich um einen der in § 489 BGB geregelten Fälle handelt.
  • Sowohl Du als Darlehensnehmer:in als auch der Darlehensgeber können den Darlehensvertrag durch eine außerordentliche Kündigung beenden.

Verschiedene Darlehensarten

Es gibt eine Vielzahl von Darlehensarten. Abhängig von den Tilgungsmodalitäten werden diese Grundformen unterschieden:

  • Festdarlehen: Die Tilgung wird am Ende der Darlehenslaufzeit fällig, weshalb es auch Festdarlehen mit endfälliger Tilgung heißt.
  • Abzahlungs- und Ratendarlehen: Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Raten.
  • Annuitätendarlehen: Die Kapitalleistungen sind jährlich gleichbleibend.

Darüber hinaus gibt es weitere Varianten, unter anderem das Schuldscheindarlehen, das Forward-Darlehen sowie Mischformen, die Fremd- und Eigenkapitalelemente miteinander kombinieren.

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