Autounfall im Ausland
Infos und Tipps für den Notfall
Urlaub bedeutet für die meisten Spaß, Erholung und Entschleunigung. Im Falle eines Autounfalls im Ausland aber wird die wohlverdiente Auszeit schnell zum Stressfaktor. Im folgenden Beitrag erfährst Du, wie Du im Notfall vorgehen solltest und wer für den Schaden aufkommt.
Autounfall im Ausland: So gehst Du im Ernstfall vor
Selbst beim vorsichtigen Fahren kannst Du im Ausland in einen Autounfall involviert sein. Sollte dies der Fall sein, sollten alle Beteiligten einen kühlen Kopf bewahren. In einem ersten Schritt solltest Du die Unfallstelle absichern, um weitere Unfälle zu verhindern und um die Unfallbeteiligten zu schützen. Dabei solltest Du wie folgt vorgehen:
- Setze zuerst den Warnblinker
- Ziehe dann Deine Warnweste an, bevor Du den Unfallort weiter absicherst
- Stelle das Warndreieck auf. In der Stadt reicht ein Abstand von 50 Metern, auf der Autobahn oder Landstraße ein Abstand von 100 Metern. Laufe hinter der Leitplanke zu der Stelle, an der Du das Warndreieck aufstellen möchtest
- Sollten Personen verletzt sein, verständige den Rettungsdienst (Rufnummer 112 bei einem Unfall im EU-Ausland)
- Leite Erste-Hilfe-Maßnahmen ein, bis der Rettungsdienst am Unfallort eintrifft.
Welche weiteren Schritte sind Must-dos?
Neben den zuvor genannten Maßnahmen sind die folgenden Schritte im Rahmen der Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland absolute Must-dos. Dabei solltest Du wie folgt vorgehen:
- Solltest Du verletzt sein ist es wichtig, Deine Verletzungen von einem Arzt/einer Ärztin dokumentieren zu lassen.
- Tausche mit den anderen Unfallbeteiligten Kontaktinformationen aus.
- Verständige die Polizei (siehe nächster Abschnitt).
- Fülle einen europäischen Unfallbericht aus, bestenfalls mit dem/der Unfallgegner:in zusammen.
- Dokumentiere den Unfall, indem Du Fotos und Videos von der Unfallstelle sowie von beiden Fahrzeugen machst.
- Kontaktiere schnellstmöglich Deine Versicherung sowie die Versicherung des/der Unfallgegner:in.
- Notiere zur Beweissicherung Zeugenanschriften. Dieser Schritt sollte möglichst schnell erfolgen, da die meisten Zeug:innen den Unfallort innerhalb weniger Minuten verlassen.
Kann man einen Autounfall ohne Polizei klären?
Unfallbeteiligte sind nicht in jedem Land verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest Du die entstandenen Schäden dennoch von der Polizei dokumentieren lassen. Dies erleichtert die spätere Schadensregulierung und stellt eine ausführliche Dokumentation der Fakten sicher.
Unbedingt verständigen solltest Du die Polizei dann, wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist, Personen verletzt sind, der/die Unfallgegner:in keinen Versicherungsnachweis hat, Unfallflucht begeht oder sich die Parteien nicht einigen können.
Welche Informationen sind wichtig?
Bei einem Autounfall im Ausland solltest Du die folgenden Informationen sammeln sowie bereitstellen:
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass und Führerschein
- Name und Anschrift der fahrenden Person bzw. des/der Fahrzeughalter:in
- Zulassungspapiere Deines Fahrzeugs
- Dein Kennzeichen
- Deine Versicherung und Versicherungsscheinnummer
- Die Grüne Karte (weitere Informationen dazu siehe unten)
- Den europäischen Unfallbericht
- Plakette an der Windschutzscheibe (in manchen Ländern enthält diese wichtige Informationen zur Haftpflicht).
Das Mitführen der Grünen Karte ist nicht in jedem Land verpflichtend. Bei einem Autounfall im EU-Ausland und den Ländern Island, Serbien, Norwegen, Montenegro, Liechtenstein und der Schweiz muss die Grüne Karte nicht mitgeführt werden. Es empfiehlt sich dennoch sie mitzuführen, da diese als Nachweis der Haftpflichtversicherung fungiert und wichtige Daten zum Versicherer und dem Kfz enthält.
Versicherung & Schadensregulierung im Ausland
Muss ich die Versicherung informieren?
Bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland oder in Norwegen, Großbritannien, Island, Liechtenstein oder der Schweiz werden die Ansprüche in Deutschland geltend gemacht. Kontaktiere zunächst den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, wenn Du im Ausland an einem Unfall beteiligt warst. Bei der kostenlosen Hotline erfährst Du, welcher Schadensregulierungsbeauftragter im vorliegenden Fall zuständig ist. Ereignet sich der Unfall in einem Nicht-EU Land, musst Du in der Regel die ausländische Versicherung direkt kontaktieren.
Den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer erreichst Du unter der kostenlosen Rufnummer 0800 250 260 0. Vergiss bei einem Unfall im Ausland nicht die Ländervorwahl für Deutschland; die Rufnummer lautet dann: +49 40 300 330 300.
Welches Recht gilt?
Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllandes, wenn sich der Unfall zwischen einer deutschen Person und einer aus dem EU-Ausland ereignete. Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verantwortet der zuvor genannte Regulierungsbeauftragte die Abwicklung. Dasselbe gilt bei einem Unfall mit einer Person aus dem Nicht-EU-Ausland. In diesem Fall solltest Du unbedingt die Polizei einschalten und eventuell eine:n Anwalt/Anwältin, der/die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland solltest Du das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) kontaktieren, um den Haftpflichtfall zu klären.
Was zahlen Versicherungen?
Die Kosten, die geltend gemacht werden können, variieren von Land zu Land. Für den Schaden aufkommen muss immer die verursachende Person. Dabei gilt es zu beachten, dass die Erstattungsbeiträge für Personen- und Sachschäden aber in einigen Ländern deutlich niedriger ausfallen als in Deutschland.
Reisen mit mehr Schutz
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Wer zahlt die ärztliche Behandlung?
Du hast Dich im Urlaub verletzt oder bist erkrankt? In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten. Vorausgesetzt, der Unfall ereignet sich im EU-Ausland oder in einem der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (hierzu zählen die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen). Allerdings übernimmt die Krankenversicherung nicht alle Kosten. Dazu zählen beispielsweise der Krankenrücktransport nach Deutschland sowie Zuzahlungen. Plus: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in der Höhe, in der sie bei einer Behandlung im Inland angefallen wären. Kontaktiere demnach noch vor Deiner Abreise Deine Krankenkasse, um abzuklären, welche Kosten und in welcher Höhe diese übernommen werden.
Welche Dokumente werden bei einer ärztlichen Behandlung benötigt?
Solltest Du im Ausland eine:n Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus aufsuchen, benötigst Du die folgenden Dokumente:
- Die EHIC (European Health Insurance Card), die Europäische Krankenversicherungskarte. Solltest Du in Deutschland gesetzlich versichert sein, findest Du Deine EHIC auf der Rückseite Deiner elektronischen Krankenkassenkarte.
- Personalausweis
- Formular zur Behandlung im Ausland. Dieses muss vor Ort ausgefüllt werden und stellt sicher, dass die Krankenkasse die Leistungen übernimmt, die gesetzlich Versicherten im betreffenden Ausland zustehen würden.
- Behandlungsbelege solltest Du unbedingt aufbewahren. Vor allem, wenn die Praxis oder das Krankenhaus die EHIC nicht akzeptiert und Du die Kosten zunächst selbst tragen musst. Die Quittungen kannst Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichen. Zuzahlungen, Selbstbehalte und sämtliche Kosten, die auch von den Krankenkassen im betreffenden Ausland nicht übernommen werden, musst Du selbst zahlen. Kläre außerdem vor Deiner Abreise ab, welche Kliniken und Praxen im System der ausländischen Krankenversicherung berechtigt sind, sonst musst Du die Behandlung ebenfalls selbst zahlen.