Einlagensicherung

Ist mein Geld bei der Bank sicher?

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Geldanlagen wie das Sparbuch oder Tagesgeldkonto zählen zu den beliebtesten. Doch was passiert, wenn eine Bank Insolvenz anmeldet? Bekommst Du dann noch Dein Geld zurück oder ist alles verloren? Die gesetzliche Einlagensicherung bietet einen Schutz für Verbraucher:innen und garantiert die Rückzahlung ihrer Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

Wie die Einlagensicherung funktioniert und wie sich die gesetzliche von der freiwilligen Einlagensicherung unterscheidet, erklären wir Dir in diesem Beitrag. So bist Du gut über die Absicherung Deiner Ersparnisse informiert.

Was ist die Einlagensicherung?

Auch Bankeinlagen sind mit einem Ausfallrisiko verbunden, da private Finanzinstitute – zum Beispiel in einer Wirtschaftskrise – pleitegehen können. In solchen Fällen sind diese Banken zahlungsunfähig. Um dieses Risiko für Einleger:innen zu minimieren, gibt es in Deutschland die sogenannte Einlagensicherung. Ist im Fall einer Bankenkrise ein Kreditinstitut nicht mehr zahlungsfähig, sollen Verbraucher:innen dennoch ihr Kontoguthaben in einem gewissen Umfang zurückbekommen. Dazu verpflichtet sind alle EU-Mitgliedsstaaten, um die Einleger:innen zu schützen und die Stabilität zu wahren. Die Entschädigungseinrichtungen decken folgende Produkte ab:

Das deutsche Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 28. Mai 2015 setzt die Präventionsmaßnahmen für Banken sowie die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Einlagensicherungen fest. Die gesetzliche Einlagensicherung sieht einen Gläubigerschutz von bis zu 100.000 Euro vor. Sie gilt immer pro Person und Bank und nicht pro Konto. Es macht also keinen Unterschied, wenn Du mehrere Konten bei einer Bank eröffnest. Deine Einlagen werden im Falle eines Bankenausfalls zusammengezählt. Banken sind außerdem dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungssystem beizutreten. In Deutschland gibt es davon vier:

  • die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB),
  • Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe sowie
  • des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Wichtig:

Wertpapiere wie Aktien oder ETFs sind nicht über die Einlagensicherung abgespeichert. Das ist allerdings kein Grund zur Sorge! Banken bewahren Wertpapiere lediglich auf und besitzen sie nicht. Im Falle einer Insolvenz sind sie nicht davon betroffen und werden Dir direkt herausgegeben. Dann hast Du die Möglichkeit, Deine Wertpapiere auf ein anderes Institut zu übertragen.

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Damit eine Bank gar nicht erst insolvent geht, haben Kreditinstitute im Rahmen des Kreditwesengesetzes eine Reihe an Vorschriften zu erfüllen: beispielsweise die Eigenkapitalvorschriften. Diese besagen, dass Banken ein bestimmtes Vermögen besitzen müssen, um im Krisenfall die Einlagen ihrer Kund:innen auszahlen zu können.

Gesetzliche Einlagensicherung

Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften jeder Größe haben einen Anspruch auf bis zu 100.000 Euro Entschädigung pro Bank. Bist Du verheiratet, hast Du und Dein:e Ehepartner:in beide jeweils Anspruch auf diesen Betrag.

In besonderen Fällen besteht sogar ein Schutz bis zu 500.000 Euro für Beträge, die Dir aufgrund von speziellen Lebensereignissen ausgezahlt wurden. Darunter fallen beispielsweise:

  • Verkauf von privat genutzten Immobilien
  • Abfindungen nach einer Kündigung oder Invalidität
  • Unterhaltsausgleich nach einer Scheidung
  • Renteneintritt

Der höhere Schutz von bis zu 500.000 Euro gilt für sechs Monate nach Einzahlung und muss mit Nachweisen glaubhaft belegt werden. Grund dafür ist, dass der/die Einleger:in genug Zeit benötigt, um darüber zu entscheiden, wie er/sie mit dem Geld weiter verfahren möchte. Das Gesetz sichert aber nicht nur Deine Ersparnisse in Euro, sondern auch in allen weiteren Währungen.

Freiwillige Einlagensicherung

Darüber hinaus sind die meisten privaten Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), die öffentlichen im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Diese Banken bieten Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen eine Einlagensicherung über den gesetzlichen Schutz hinaus – über die genaue Höhe bestimmen sie selbst. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung hast Du bei einer freiwilligen Einlagensicherung jedoch nicht.

Seit dem 1. Januar 2020 liegt die Sicherungsgrenze bei 15 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das Mindestkapital einer Bank in Deutschland liegt bei 5 Millionen Euro. Daher deckt die freiwillige Einlagensicherung mindestens 750.000 Euro pro Kund:in ab – also 15 Prozent des Mindestkapitals der Bank. Zum 1. Januar 2025 soll diese auf 8,75 Prozent und mindestens 437.500 Euro gesenkt werden. Trotz einer etwa 50-prozentigen Reduzierung reicht diese Sicherungsgrenze aber für den Großteil der Anleger:innen weiterhin vollkommen aus. Ausgezahlt werden Summen aus der freiwilligen Einlagensicherung, sobald die 100.000 Euro aus der gesetzlichen Sicherung ausgeschöpft wurden. Zudem liegt das Eigenkapital vieler Banken häufig weit über den Mindestbeträgen, weshalb deutlich höhere Summen abgesichert sind.

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Einlagensicherung bei der PSD Bank Nürnberg

Die PSD Bank Nürnberg ist als Genossenschaftsbank Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR. In dieser unterstützen sich die Mitglieder gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden. Ein Frühwarnsystem macht dabei auf mögliche Risiken aufmerksam, sodass die Sicherungseinrichtung frühzeitig reagieren und nötige Maßnahmen ergreifen kann. In der fast 90-jährigen Geschichte der Einrichtung hat es daher auch noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben und entsprechend hat auch noch kein:e Kund:in dadurch seine/ihre Einlagen verloren.

Was musst Du im Insolvenzfall tun?

Tipp:

Kommt es zu einem Insolvenzfall, musst Du als Einleger:in nichts tun. Die zuständige Entschädigungseinrichtung meldet sich bei Dir und informiert Dich darüber. Anschließend hast Du ein Jahr Zeit, um Deine Ansprüche anzumelden – danach sorgt die gesetzliche Einlagensicherung dafür, dass Du innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt wirst.

Hat Deine Bank nicht Deine aktuelle Adresse und Du wirst erst später über die Insolvenz informiert, kannst Du möglicherweise immer noch ein Recht auf Entschädigung haben. Denn der Entschädigungsanspruch verjährt erst nach fünf Jahren.

Fazit: Solltest Du Dein Geld bei der Bank anlegen?

In EU-Ländern wie Deutschland ist Dein Geld bei der Bank allemal sicher. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Dein Erspartes bis zu 100.000 Euro und in besonderen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro. Selbst wenn Du größere Beträge zur Verfügung hast, bieten die meisten Banken zusätzlich die freiwillige Einlagensicherung an. Zudem ergreift beispielsweise die Sicherungseinrichtung des BVR, zu dem auch die PSD Bank Nürnberg gehört, Maßnahmen, durch die Insolvenzfällen vorgebeugt werden sollen.

Diese Sicherheiten verdeutlichen, dass Dein Geld bei deutschen Banken in sicheren Händen ist. Und sollten alle Banken im schlimmsten Fall zahlungsunfähig werden, kannst Du auf die Finanzkraft Deutschlands zählen. Denn als letzte Instanz muss in einer Krise der Staat die Einlagensicherung garantieren – was in Deutschland laut Ratingagenturen wie Standard & Poor’s (S&P) und Moody’s und Fitch im Vergleich zu anderen Ländern besonders gut abgesichert ist: Deutschland ist mit einem Triple-A-Rating (AAA) ausgezeichnet – die höchstmögliche Kreditwürdigkeit.