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Leasing

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Was ist Leasing?

Leasing bedeutet „mieten“ oder „pachten“ und gilt als eine beliebte Form der Finanzierung. Leasingobjekte können sowohl Konsum- als auch Investitionsgüter sein, wie beispielsweise Autos, Möbel, Maschinen und vieles mehr. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt dabei beim/bei der Leasinggeber:in. Der/die Leasingnehmer:in erhält lediglich ein Nutzungsrecht – meist gegen eine monatliche Gebühr, die Leasingrate.

Leasingverträge sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Nach Ende der Laufzeit geht allerdings das Leasingobjekt nicht automatisch in das Eigentum der leasenden Person über, wie dies bei einem Ratenkredit der Fall wäre. Im Gegenzug liegen die Leasingraten zumeist unter den Kosten, die für einen solchen Finanzierungskredit aufzubringen wären.

Allerdings hat der/die Leasingnehmer:in selbst die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege des Leasingobjekts zu tragen. Die Kosten für Reparaturen und/oder regelmäßige Inspektionen übernimmt hingegen bei einem Full-Service-Vertrag der/die Leasingnehmer:in.

Für wen lohnt sich Leasing?

Besonders von Vorteil für Firmen oder Selbstständige ist, dass sie die Leasingraten für geschäftliche genutzte Objekte als Betriebskosten geltend machen können. Anders als beim Kauf entsprechender Wirtschaftsgüter, die sich über einem gewissen Anschaffungswert nur über mehrere Jahre hinweg abschreiben lassen, kann die Leasingrate dann, wenn sie tatsächlich anfällt, auch als Ausgabe abgezogen werden.

Aber auch für Privatpersonen kann sich Leasing unter Umständen lohnen, zum Beispiel bei Fahrzeugen. Die Kosten für ein Auto sind für die Vertragsdauer, die meist 12, 24 oder 36 Monate beträgt, im Voraus bekannt und erleichtern so die persönliche Finanzplanung.

Für beide Varianten gilt: Im Gegensatz zum Kauf ohne Finanzierung, bei dem die gesamte Summe auf einen Schlag zu zahlen ist, bleiben dank überschaubarer Leasingraten deutlich mehr liquide Mittel erhalten. Endet der Vertrag, können Leasingnehmer:innen direkt auf ein aktuelleres Modell des Objekts umsteigen. Da das Objekt nach wie vor dem/der Leasinggeber:in gehört, ist ein zeitbedingter Wertverlust für den/die Leasingnehmer:in nicht relevant.

Herstellerleasing vs. Leasinggesellschaften

Leasing kann sowohl vom Hersteller des Produkts, beispielsweise von einer Automarke, als auch von Leasinggesellschaften angeboten werden. In diesem Fall kaufen diese das jeweilige Objekt auf eigene Rechnung und überlassen es dem/der Kund:in über einen Leasingvertrag zur Nutzung.

Der Vorteil von Leasinggesellschaften liegt in ihrer Herstellerunabhängigkeit, die in der Regel mit einer größeren Auswahl verbunden ist. Die Konditionen eines Herstellerleasings sind dagegen günstiger, weil es Rabatte auf den Neupreis ermöglicht, die sonst der reguläre Handel beansprucht.

Augen auf beim Leasing

Ob sich Leasing oder ein anderes Finanzierungsmodell lohnt, ist im Einzelfall abzuwägen. Über die drei folgenden Punkte sollten sich Interessent:innen daher Gedanken machen:

  1. Als Konsequenz aus dem gestiegenen Wettbewerb haben immer mehr Anbieter ein Leasing ohne Anzahlung ins Programm aufgekommen. Entsprechend höher fallen dann allerdings die Leasingraten aus, da die ansonsten übliche Anzahlung nichts anderes ist als eine Vorauszahlung für das Leasingobjekt. Hier lohnt es sich also, genau nachzurechnen.
  2. Leasingverträge lassen sich generell während der zuvor festgelegten Frist nicht vorzeitig kündigen. Leasingnehmer:innen sollten sich also sicher sein, die Raten über die gesamte Laufzeit hinweg bedienen zu können.
  3. Ein Vorteil kann beim Leasing auch gleichzeitig einen Nachteil bedeuten, zum Beispiel, was die Eigentumsverhältnisse am jeweiligen Leasingobjekt angeht. Da es nach wie vor dem/der Leasinggeber:in gehört, kann der/die Leasingnehmer:in es nicht weiterverkaufen oder selbst vermieten oder verpachten, wenn er/sie es selbst nicht mehr benötigt. Hätte er/sie dagegen das Objekt etwa per Ratenkredit erworben, könnte er/sie noch vom Restwert profitieren.

 


Tipp:
Besteht Interesse, das Leasingobjekt weiter zu nutzen, kann der/die Leasingnehmer:in je nach Angebot aber auch nach Vertragsende häufig noch entscheiden, ob er/sie beispielsweise das Auto, Möbelstück oder die Maschine etc. zum Restwert kaufen oder eine Anschlussfinanzierung dafür abschließen möchte. Eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrags sind ggfs. ebenso möglich.

 

 

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