Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die der Staat für Grundstücke, die Bebauung sowie Erbbaurechte erhebt. Die wesentlichen Bestimmungen finden sich im bundesweit gültigen Grundsteuergesetz. Verantwortlich für die Festlegung der Hebesätze sowie die Erhebung der Steuern sind die Kommunen und die Stadtstaaten. Mit den Grundsteuern B nimmt der Staat pro Jahr rund 14 Milliarden Euro ein. Die Einnahmen durch die Grundsteuern A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betragen rund 0,4 Milliarden jährlich.
Berechnung der Grundsteuer bis 2025 und Kostenbelastung
Bis zum Jahr 2025 gilt die seit Jahrzehnten angewendete Berechnungsgrundlage, die auf einem Einheitswert der Grundstücke basiert. Zusammen mit der Grundsteuermesszahl, die sich unter anderem zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern unterscheidet, ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Diesen multiplizieren die zuständigen Behörden mit dem lokalen Hebesatz für die Grundsteuer.
Vermietest Du Deine Immobilie, kannst Du diese Steuerzahlungen auf die Mietnebenkosten umlegen. Bewohnst Du Dein Eigenheim oder Deine Eigentumswohnung selbst, trägst Du die Steuerlast allein.
Umfassende Reform der Wertermittlung nach Verfassungsgerichtsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Grundsteuern 2018 für verfassungswidrig erklärt. Hintergrund ist, dass der Einheitswert als Grundlage auf veralteten Daten beruht. In Westdeutschland stammen diese Daten aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich deshalb auf eine weitgehende Reform geeinigt. Künftig können die Bundesländer ein neues Bundesmodell anwenden oder dank einer Öffnungsklausel eigene Ländergesetze beschließen. Die neuen Steuerberechnungen müssen in beiden Fällen spätestens 2025 erfolgen.
Das Bundesmodell bezieht bei der Steuerberechnung zahlreiche Faktoren ein:
- Fläche des Grundstücks
- Nutzungsfläche der Immobilie
- Bodenrichtwert
- Immobilienart
- Nettokaltmiete
- Alter der Gebäude
Einige Länder werden davon abweichen. So zieht Bayern beispielsweise ein Flächenmodell vor. Hierbei kommt es ausschließlich auf die Fläche des Grundstücks und die Nutzungsfläche des Gebäudes an.
Hebesätze der Steuer unterscheiden sich lokal
Info:
Grundsteuer als Kostenfaktor bei der Baufinanzierung
Wenn Du Deine Immobilienfinanzierung planst, solltest Du die Grundsteuerzahlungen als dauerhaften Faktor berücksichtigen. Die jährliche Steuerlast umfasst meist mehrere Hundert Euro, das reduziert Deine finanziellen Spielräume für die Tilgung Deiner Baufinanzierung.