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Gläubiger

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Was bedeutet der Begriff „Gläubiger“?

In finanziellen oder rechtlichen Dokumenten beschreibt der Begriff „Gläubiger“ immer etwas aus einem Schuldverhältnis. Er bezeichnet die Person oder das Unternehmen , die bzw. das entweder einer anderen (dem/der Schuldner:in) Kredit gewährt oder Geldansprüche gegenüber diesen hat. Als Gläubiger:in bist Du also Inhaber:in einer Forderung, die sich entweder aus einem Rechtsgeschäft, wie einem Kaufvertrag, oder durch ein gerichtliches Urteil bzw. einen Vollstreckungsbescheid ergibt.

Der Glaube an das Begleichen der Schulden

Der Begriff kommt aus dem Italienischen, nämlich vom Wort „creditore“, das sich wiederum vom Lateinischen „credere“ („glauben“) ableitet.
Der/die Gläubiger:in „glaubt“ (=vertraut) also, dass der/die Schuldner:in die bestehenden Schulden begleicht.
Als Gläubiger:in kannst Du gemäß den Bestimmungen des § 241 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Dir geschuldete Leistung (oft ein Geldbetrag) einfordern. Diese rechtliche Beziehung zwischen Gläubiger:innen und Schuldner:innen wird als „Schuldverhältnis“ bezeichnet.


Beispiel:
Du leihst Deinem Freund Jonas 1.000 EUR für den Kauf seiner neuen Waschmaschine. In diesem Fall bist du der/die Gläubiger:in, und Dein Freund ist der Schuldner. Denn Du vertraust darauf bzw. Du glaubst daran, dass Jonas (der Schuldner) Dir die Schuldforderung (die 1.000 EUR) zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen wird.

 

Auch Gläubigermehrheiten sind möglich

Der/Die Gläubiger:in muss nicht zwangsläufig eine einzelne Person sein. Es kann auch eine sogenannte Gläubigermehrheit geben.
Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Erbengemeinschaft: Angenommen drei Töchter erben das Vermögen ihrer verstorbenen Mutter, die Eigentümerin eines vermieteten Hauses war. In diesem Fall schulden die Mietenden ihren Mietzins nun der Erbengemeinschaft – also den drei Töchtern. Denn diese bilden eine Gläubigermehrheit.

Rolle in Zwangsvollstreckungen

Wenn Du als Schuldner:in Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, kann vor Gericht ein Urteil gegen Dich erlassen werden. Wenn dieses rechtskräftig und vollstreckbar geworden ist, kann ein:e Gerichtsvollzieher:in beauftragt werden, die bestehende Forderung einzutreiben. Während des gesamten Zwangsvollstreckungsverfahrens wird nicht mehr von „Kläger:in“ und „Beklagtem/Beklagter“ gesprochen, sondern stattdessen von „Gläubiger:in“ und „Schuldner:in“. Dadurch können allen Beteiligten auf den ersten Blick erkennen, in welcher Phase sich der gerichtliche Prozess gerade befindet.
 

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