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Freistellungsauftrag

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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Dir, Zinsen aus Tages- oder Festgeldkonten, Gewinne aus AktienverkĂ€ufen und Dividendeneinnahmen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu erhalten. In Deutschland unterliegen solche KapitalertrĂ€ge einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, zuzĂŒglich SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

SteuerfreibetrÀge nutzen

Du hast als Sparer:in oder Anleger:in die Möglichkeit, einen jÀhrlichen Freibetrag zu nutzen, um die Abgeltungssteuer auf KapitalertrÀge zu umgehen. Durch Erteilen eines Freistellungsauftrags an Dein Kreditinstitut kannst Du den automatischen Steuerabzug bis zu einem bestimmten Betrag verhindern. Die PauschbetrÀge belaufen sich auf:

  • 1000 EUR fĂŒr Alleinstehende und
  • 2.000 EUR fĂŒr Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung (Stand: 2024)

Wichtig:
Es ist ratsam, FreistellungsauftrĂ€ge frĂŒhzeitig zu erteilen, da die Banken die Steuern sonst automatisch an das Finanzamt abfĂŒhren. Eine nachtrĂ€gliche Erteilung ist bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres (meist der 30. Dezember) möglich, was eine Gutschrift der bereits abgefĂŒhrten Steuern zur Folge hat.

FlexibilitÀt bei der Verteilung

Du hast die Wahl, den Freistellungsauftrag bei einem einzigen Kreditinstitut zu nutzen oder auf mehrere Banken aufzuteilen. Dabei musst Du die Höchstgrenzen beachten. FreistellungsauftrĂ€ge gelten fĂŒr alle KapitalertrĂ€ge bei einem Institut, ohne BeschrĂ€nkung auf bestimmte Konten oder Depots.

Wie lange ist mein Freistellungsauftrag gĂŒltig?

FreistellungsauftrĂ€ge können unbefristet oder bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt werden. Wenn Du keine Befristung festlegst, ist der Auftrag solange gĂŒltig, bis Du einen neuen erteilst.

 

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