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Courtage

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Was ist die Courtage?

Die Courtage (vom französischen „courtier“ – „Makler“) ist eine Gebühr, die der/die Käufer:in und der/die Verkäufer:in dem/der Börsenmakler:in als Gegenleistung für die Vermittlung der Geldanlage bezahlen. Sie ist meist in Prozent oder Promille des Kurswerts ausgewiesen, in seltenen Fällen auch als fester Satz pro Stück. Die Staffelung erfolgt nach der Form der Geldanlage (Staatspapiere, Dividendenpapiere, sonstige Obligationen), der Höhe des Kurswerts oder der Art der Transaktion. In der Regel stellt das Kreditinstitut die an den/die Makler:in geleistete Courtage dem Kunden in Rechnung.
 

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Gebühr für Versicherungsmakler:innen

Auch im Versicherungswesen ist dieser Begriff gebräuchlich. Dabei handelt es sich um die Vergütung, die ein:e Versicherungsmakler:in vom Versicherungsunternehmen als Gegenleistung für die Vermittlung eines Versicherungsproduktes oder die Betreuung eines Versicherungsvertrags erhält. Die Höhe ist meist in der Courtagevereinbarung festgelegt, die der/die Vermittler:in mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften trifft. Im Fall der fortlaufenden Vertragsbetreuung ist auch der Begriff „Folgecourtage“ gebräuchlich.

Unterschied zur Provision

Die beiden Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber formal-rechtlich nicht dasselbe. Die Provision ist eine Vermittlungsgebühr, deren Höhe frei verhandelt werden kann. Es wird im Einzelfall festgelegt, ob der Käufer oder Verkäufer die Gebühr für die Vermittlung zu entrichten hat. Dagegen ist die Höhe der Courtage gesetzlich bestimmt. Die Märkte sind entsprechend reguliert.

Höhe der Courtage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland erhält ein Makler 0,6 bis 0,8 Prozent für die Vermittlung von Wertpapieren, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Bei der Vermittlung einer Mietswohnung beläuft sich die Maklercourtage auf zwei Monatskaltmieten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Daher ist in Zeitungsanzeigen meist eine Maklergebühr von 2,38 Monatsmieten ausgewiesen.

 


Info:
Im Fall eines Immobilienkaufs wird die Courtage auf den Gesamtpreis angerechnet. Daher wird sie bei einem Hauskauf oft unterschätzt. Dagegen ist sie bei Baugrundstücken eindeutig beziffert.

 

Regelungen zur Maklercourtage

Seit 2015 zahlt die Maklercourtage für eine Mietimmobilie die Partei, die den Makler beauftragt hat. Dagegen können bei einem Immobilienkauf Mieter und Vermieter vereinbaren, wer die Maklerprovision zahlt. Auch die Aufteilung der Kosten ist möglich.

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