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Bodenrichtwert

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Wie lässt sich der Wert eines Grundstücks ermitteln? Wenn Du ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchtest, ist der Bodenrichtwert eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Preisbewertung. Verschaffe Dir nachstehend einen Überblick zu den wichtigsten Fakten.

Was ist der Bodenrichtwert?

Um den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks besser einschätzen zu können, nutzen viele Makler:innen, Grundstücksbesitzer:innen und Kaufpreisinteressierte den Bodenrichtwert. Dabei handelt es sich um den Durchschnittswert von Grundstücken eines bestimmten Gebiets. Als Rechtsgrundlage für die Ermittlung dient § 196 BauGB und für die Ermittlung sind die Vorgaben in § 193 BauGB ausschlaggebend.

 


Info:
Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre zu einem festen Termin ermittelt. Je nach Bundesland kann es jedoch diesbezüglich einige Unterschiede geben.

 

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Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Anhand der bei tatsächlichen Verkäufen erzielten Preise ermitteln die Gutachterausschüsse der betreffenden Gemeinden die Bodenrichtwerte für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Als Grundlage dienen den Gutachtern gesammelte Daten aus notariell beurkundeten Kaufverträgen, die von Notar:innen eines Gebietes zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen dienen anschließend dazu, Bodenrichtwerttabellen und Karten zu erstellen. Diese spiegeln den jeweiligen Wert in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen wider. Bei diesen Zonen kann es sich um Ortschaften, einzelne Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile handeln.

Berücksichtigt werden neben dem Kaufpreis auch bestimmte Entwicklungszustände, dazu zählen beispielsweise:

  • die Lage,
  • die Möglichkeit der Bebauung
  • der Erschließungsgrad

Jedes Grundstück wird dabei behandelt, als ob es unbebaut ist. Ob eine Immobilie vorhanden ist oder nicht, spielt somit keine Rolle.

Für wen ist der Bodenrichtwert relevant?

Interessant ist dieser Wert beispielsweise für folgende Gruppen:

  • Finanzämter (zur Festlegung der Grundsteuer sowie zur Ermittlung von Erbschaftssteuern)
  • Eigentümer:innen und Kaufinteressierte (um den Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln)
  • Erben und Erbengemeinschaften (um zu erfahren, wie hoch der Wert der Erbschaft ist)
  • Richter:innen (um bei einer Scheidung das Vermögen der Eheleute einschätzen zu können)

Einsicht in die Bodenrichtwerte

Du kannst den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Deiner Gemeinde einsehen. In der Regel handelt es sich dabei um das Kataster- und Vermessungsamt. Teilweise sind die Werte auch auf eigens eingerichteten Internetportalen einsehbar. Die Einsicht der Bodenrichtwerte kann jedoch mit Kosten verbunden sein.

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