Bereitstellungszinsen
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Zinsen auf einen Anteil eines Kredits, der nicht sofort abgerufen wird. Die Bank „reserviert“ dieses Geld für den/die Kreditnehmer:in und lässt sich dafür eine Gebühr bezahlen, die zu den allgemeinen Kreditzinsen hinzukommt. Dadurch kann sich ein Kredit mitunter erheblich verteuern.
Wann kommt es zu Bereitstellungszinsen?
Sehr häufig fällt ein Bereitstellungszins im Rahmen einer Baufinanzierung an. Denn meist wird nicht die gesamte Kreditsumme auf einen Schlag ausbezahlt.
Wichtig:
Da die Kosten für die verschiedenen Dienstleister erst nach und nach zu zahlen sind, kann der/die Kreditnehmer:in den Baukredit nur Stück für Stück abrufen. Für das noch nicht genutzte Kapital stellt die Bank nach einer vertraglich vereinbarten Zeit Bereitstellungszinsen in Rechnung.
Mit welchen Kosten musst Du rechnen?
Der Bereitstellungszinssatz hängt vom Bankinstitut ab. Im Durchschnitt beträgt er rund 0,25 Prozent pro Monat, bezogen auf die noch nicht abgerufene Kreditsumme. Wenn beispielsweise bei einem Darlehen über 100.000 Euro in der ersten Phase nur 25.000 Euro abgerufen werden, bleiben 75.000 Euro ungenutzt. Dafür würde ein Bereitstellungszins von 187,50 Euro monatlich anfallen, was sich in einem Jahr auf 2.250 Euro summiert – zusätzlich zu den „normalen“ Kreditzinsen.
Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?
Die meisten Kreditinstitute bieten eine bereitstellungsfreie Zeit an, in sie noch keine Zinsen berechnen. Der Zeitraum kann bei rund 2 bis 24 Monaten liegen. Das ist ein wichtiger Punkt, auf den Du beim Vergleich von Angeboten achten solltest!
Gerade bei größeren Bauvorhaben ist es außerdem wichtig, Baufinanzierung und Baufortschritt gut aufeinander abzustimmen. Du kannst im Bauvertrag mit dem Bauträger einen genauen Zahlungsplan vereinbaren. Indem Du die Baufinanzierung von vornherein an diesen Zahlungsplan anpasst, lassen sich Zinsen für die Bereitstellung von ungenutztem Kapital geringhalten oder ganz vermeiden.