Minijob-Regelung: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co.

Alles über die Besonderheiten beim 450-Euro-Job

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Welche Regelungen gelten eigentlich für einen Minijob? Du möchtest einen 450-Euro-Job antreten und bist unsicher bzgl. dessen gesetzlicher Bestimmungen? Wir informieren Dich über Arbeitszeitengesetz, Urlaubsanspruch, Besteuerung, Mindestlohn, Sozialversicherung und Rentenversicherungspflicht beim Nebenjob.

Für einen Minijob gelten besondere Bestimmungen. Es ist gut, vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses auf geringfügiger Basis, genau über die gesetzlichen Regelungen für einen Nebenjob informiert zu sein. Aber was genau bedeutet es eigentlich, ein:e Minijobber:in zu sein?

 

Was unterscheidet den/die Minijobber:in von dem/der Vollzeitbeschäftigten?

Die 450-Euro-Job-Regelung besagt, dass der/die Minijobber:in im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen darf. Der/die in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer:in hat – sein/ihr Gehalt betreffend – hingegen kein Limit nach oben. Dementsprechend werden die Arbeitszeiten monatlich so festgelegt, dass der/die Minijobber:in das monatliche Gehalt von 450 Euro nicht überschreitet. Geschieht dies jedoch in drei hintereinander folgenden Monaten, dann verliert das Arbeitsverhältnis den Status eines Minijobs.

 

Wie viele Stunden muss ich im Minijob arbeiten?

Nach der Minijob-Regelung 2021 erreicht ein:e Minijobber:in, der/die den Mindestlohn bekommt, diesen bereits nach 46.87 Stunden im Monat. Seit 2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro und wird voraussichtlich bis Juli 2022 auf 10,45 €  erhöht. Verdient der/die Minijobber:in mehr pro Stunde, muss er/sie natürlich dementsprechend weniger arbeiten. Die Arbeitstage und Zeiten werden vom Arbeitgeber festgelegt.

Minijob-Regelung nach dem Arbeitszeitengesetz:

  • Du darfst als Arbeitnehmer:in insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten
  • Täglich sollten 10 Stunden Arbeit nicht überschritten werden.
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause eingerechnet werden. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden fallen zusätzliche 15 Minuten Pause an, also insgesamt 45 Minuten.
  • Das Arbeitszeitengesetz gilt für den/die in Vollzeit beschäftigte:n Arbeitnehmer:in und den/die Minijobber:in gleichermaßen.

 

Minijob-Regelung: Wieviel darf man verdienen?

Bzgl. des Gehalts gilt bei der 450-Euro-Job-Regelung das Jahreseinkommen als Richtwert. Dabei sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld miteinzukalkulieren. Daraus resultiert: arbeitet der/die Minijobber:in in einem Monat für weniger als 450 Euro, kann er im nächsten Monat zumindest vorübergehend auch mehr Gehalt bekommen. Wichtig ist, dass die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird. Ansonsten würde es sich gesetzlich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handeln.

Tipp:

Viele Banken bieten jungen Leuten, z.B. Schüler:innen, Studierenden und Auszubildenden, ein kostenloses Girokonto. Das bedeutet, Du musst für dieses keine Kontoführungsgebühr bezahlen.

Wer ist alles Minijobber:in?

  1. Die studentische Aushilfe: Die studentische Aushilfe geht neben ihrem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nach, die häufig oder im Idealfall bereits an ihr Studium gekoppelt ist. Viele Studierende nutzen diesen fachgebundenen Nebenjob als ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt, als Eigenfinanzierung und Aufstockung zum BAföG und natürlich, um ihren Beruf auszuüben, ohne allzu große Verantwortung zu tragen. Die Studentische-Aushilfe-Regelung schreibt vor, dass Du als Studierende genauso auf geringfügiger Basis beschäftigt bist wie der/die reguläre Minijobber:in. Hier limitiert das BAföG die Nebentätigkeit ebenfalls auf nicht mehr als 450 Euro pro Monat. Ansonsten verlierst Du den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Weitere Infos zu BAföG und zur Regelung der studentischen Aushilfe findest Du unter Finanztipps für Studenten.
  1. Rentner:innen, die weiterhin arbeiten möchten: Wer während der Rente nicht untätig sein will, kann ebenfalls einem Minijob nachgehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Im Gegenteil: Du profitierst von der Rentenversicherungspflicht und kannst Deine Rente langfristig durch einen Nebenjob aufstocken.
  2. Alle, die ein Ehrenamt ausüben: Mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale kannst Du, wenn Du in einer ehrenamtlichen Organisation tätig bist, zusätzlich zum Nebenjob, bis zu 700 Euro monatlich mehr verdienen. Hast Du sogar eine lehrende Funktion inne, darfst Du bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen.
  3. Menschen mit mehreren Jobs: Viele Menschen gehen mehreren Nebenjobs nach bzw. üben neben ihrer Vollzeitbeschäftigung noch einen Minijob aus, um ihr Gehalt aufzustocken. Wenn Du mehrere Nebenjobs ausübst, darfst Du insgesamt die 5.400 Euro Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Hast Du einen sozialpflichtigen Hauptberuf, kannst Du einen zusätzlichen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Ein weiterer Minijob wäre an dieser Stelle jedoch sozialversicherungspflichtig.

 

Verliere ich meinen Status als Minijobber:in, wenn ich mehr arbeite?

Die Minijob-Regelung legt fest, dass ein:e Minijobber:in nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen sollte. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei sogenannten nicht vorhersehbaren Ereignissen ist ein gelegentliches Überschreiten erlaubt, ohne dass der/die Minijobber:in seinen/ihren Status als geringfügig Beschäftigte:r verliert. Unvorhersehbar bedeutet etwa ein plötzlicher Ausfall mehrerer Mitarbeitende wegen z.B. Krankheit. Dies darf aber keineswegs der Regelfall werden. Die gesetzliche Regelung vom Minijob besagt, wer dauerhaft mehr als 450 Euro verdient (mehr als drei Kalendermonate), wird steuerpflichtig!

 

Checkliste: Gesetzliche Minijob-Regelung

1. Besteuerung

Wie wird das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung eigentlich besteuert? Als Minijobber:in arbeitest Du für gewöhnlich steuerfrei. Sämtliche Steuerabgaben übernimmt der Arbeitgeber.

2. Urlaubsanspruch

Haben Arbeitnehmer:innen mit 450-Euro-Job Anspruch auf Urlaub? Der/Die Minijobber:in hat hier die gleichen Rechte wie der/die Vollzeitbeschäftigte. Dabei errechnen sich die Urlaubstage nach der Menge an Tagen, die der/die Minijobber:in pro Woche absolviert und nicht (!) nach den Stunden. Die Rechnung erfolgt folgendermaßen: Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzlicher Mindesturlaub) geteilt durch 6. Die täglich absolvierte Stundenzahl ist dabei nicht relevant.

3. Krankheitstage

Im Krankheitsfall musst Du Dich, wie ein Vollzeitarbeitender/eine Vollzeitarbeitende auch, bei der Arbeitsstelle krankmelden und spätestens ab dem vierten Krankheitstag (sofern in Deinem Unternehmen keine andere Regelung besteht) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Wenn Du bereits mehr als vier Wochen angestellt bist, ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, für die Tage, an denen Du regulär arbeiten musst, den Lohn weiterhin auszuzahlen.

4. Rentenversicherungspflicht

Seit 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht auch für den Nebenjob. Der/Die Minijobber:in ist verpflichtet 3,6 Prozent seines/ihres Gehalts in die Rentenkasse einzuzahlen. Er/Sie kann sich jedoch davon befreien lassen. Dies empfiehlt sich bspw., wenn Du als Frührentner:in minijobbst. In diesem Fall bist Du im Gegensatz zu dem/der Altersrentner:in noch versicherungspflichtig, erhalten aber nur eine kleine Rente. Es lohnt sich dann, sich befreien zu lassen. Ansonsten bietet die Rentenversicherungspflicht für Dich als Minijobber:in auch einige Vorteile:

  • Du sowie Dein:e Ehepartner:in könnt die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, bspw. die Riester-Rente.
  • Mit Deiner Einzahlung in die Rentenversicherung erwirbst Du Pflichtarbeitszeiten für Ansprüche auf bspw. medizinische Rehabilitation.
  • Durch die Einzahlung kannst du Deinen Rentenanspruch geringfügig erhöhen.
  • Als Minijobber:in hast Du Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

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5. Sozialversicherung

Der Minijob ist sozialversicherungsfrei! Die Abgaben hierfür übernimmt der Arbeitgeber, insofern der/die Minijobber:in nicht privat versichert ist.

6. Meldepflicht

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Minijob neben der Hauptbeschäftigung ausübe? Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest: Ja! In anderen Bereichen legt zumeist eine Klausel im Vertrag fest, ob Du den Nebenjob melden musst. Entfällt die Klausel, musst Du den Minijob nicht melden. Der Arbeitgeber kann Dir die Ausübung jedoch nicht untersagen, insofern die ausgeübte Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu Deiner Haupttätigkeit steht.

7. Kündigungsschutz

Der Minijob ist so geregelt, dass er den gesetzlichen Kündigungsfristen unterliegt, wenn er länger als drei Monate andauert. Das bedeutet, sowohl vom Arbeitgeber als auch von dem/der Arbeitnehmer:in ausgehend, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen.

 

Die Minijob-Reglung bietet Vorteile

Der/Die Minijobber:in ist dem/der Vollzeitbeschäftigten in der gesetzlichen Absicherung nicht nachgestellt, genießt jedoch eine Entbindung aus der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Das monatliche Gehalt darf variieren, insofern das Jahreseinkommen des Minijobs die 5.400-Euro-Grenze nicht überschreitet. Demnach steht es jedem frei, seine Rente, seinen Bildungskredit, die Haushaltskasse oder neben der Vollzeitbeschäftigung sein Gehalt etwas aufzustocken, ohne dabei mit gesetzlicher Benachteiligung zu rechnen.

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