Minijob-Regelung: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co.

Alles über die Besonderheiten beim 450-Euro-Job

Welche Regelungen gelten eigentlich für einen Minijob? Sie möchten einen 450-Euro-Job antreten und sind unsicher bzgl. dessen gesetzlicher Bestimmungen? Wir informieren Sie über Arbeitszeitengesetz, Urlaubsanspruch, Besteuerung, Mindestlohn, Sozialversicherung und Rentenversicherungspflicht beim Nebenjob.

Für einen Minijob gelten besondere Bestimmungen. Es ist gut, vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses auf geringfügiger Basis, genau über die gesetzlichen Regelungen für einen Nebenjob informiert zu sein. Aber was genau bedeutet es eigentlich, ein Minijobber zu sein?

 

Was unterscheidet den Minijobber vom Vollzeitbeschäftigten?

Die 450-Euro-Job-Regelung besagt, dass der Minijobber im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen darf. Der in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer hat – sein Gehalt betreffend – hingegen kein Limit nach oben. Dementsprechend werden die Arbeitszeiten monatlich so festgelegt, dass der Minijobber das monatliche Gehalt von 450 Euro nicht überschreitet. Geschieht dies jedoch in drei hintereinander folgenden Monaten, dann verliert das Arbeitsverhältnis den Status eines Minijobs.

 

Wie viele Stunden muss ich im Minijob arbeiten?

Nach der Minijob-Regelung 2021 erreicht ein Minijobber, der den Mindestlohn bekommt, diesen bereits nach 46.87 Stunden im Monat. Seit 2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro und wird voraussichtlich bis Juli 2022 auf 10,45 €  erhöht. Verdient der Minijobber mehr pro Stunde, muss er natürlich dementsprechend weniger arbeiten. Die Arbeitstage und Zeiten werden vom Arbeitgeber festgelegt.

Minijob-Regelung nach dem Arbeitszeitengesetz:

  • Sie dürfen als Arbeitnehmer insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche
  • Täglich sollten 10 Stunden Arbeit nicht überschritten werden.
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause eingerechnet werden. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden fallen zusätzliche 15 Minuten Pause an, also insgesamt 45 Minuten.
  • Das Arbeitszeitengesetz gilt für den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer und den Minijobber gleichermaßen.

 

Minijob-Regelung: Wieviel darf man verdienen?

Bzgl. des Gehalts gilt bei der 450-Euro-Job-Regelung das Jahreseinkommen als Richtwert. Dabei sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld miteinzukalkulieren. Daraus resultiert: arbeitet der Minijobber in einem Monat für weniger als 450 Euro, kann er im nächsten Monat zumindest vorübergehend auch mehr Gehalt bekommen. Wichtig ist, dass die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird. Ansonsten würde es sich gesetzlich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handeln.

Tipp:

Viele Banken bieten jungen Leuten, z.B. Schülern, Studenten und Auszubildenden, ein kostenloses Girokonto. Das bedeutet, Sie müssen für dieses keine Kontoführungsgebühr bezahlen.

Wer ist alles Minijobber?

  1. Die studentische Aushilfe: Die studentische Aushilfe geht neben ihrem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nach, die häufig oder im Idealfall bereits an ihr Studium gekoppelt ist. Viele Studenten nutzen diesen fachgebundenen Nebenjob als ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt, als Eigenfinanzierung und Aufstockung zum BAföG und natürlich, um ihren Beruf auszuüben, ohne allzu große Verantwortung zu tragen. Die Studentische-Aushilfe-Regelung schreibt vor, dass Sie als Student genauso auf geringfügiger Basis beschäftigt sind wie der reguläre Minijobber. Hier limitiert das BAföG die Nebentätigkeit ebenfalls auf nicht mehr als 450 Euro pro Monat. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Weitere Infos zu BAföG und zur Regelung der studentischen Aushilfe finden Sie unter Finanztipps für Studenten.
  1. Rentner, die weiterhin arbeiten möchten: Wer während seiner Rente nicht untätig sein will, kann ebenfalls einem Minijob nachgehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Im Gegenteil: Sie profitieren von der Rentenversicherungspflicht und können Ihre Rente langfristig durch einen Nebenjob aufstocken.
  2. Alle, die ein Ehrenamt ausüben: Mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale können Sie, wenn Sie in einer ehrenamtlichen Organisation tätig sind, zusätzlich zum Nebenjob, bis zu 700 Euro monatlich mehr verdienen. Haben Sie sogar eine lehrende Funktion inne, dürfen Sie bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen.
  3. Menschen mit mehreren Jobs: Viele Menschen gehen mehreren Nebenjobs nach bzw. üben neben ihrer Vollzeitbeschäftigung noch einen Minijob aus, um ihr Gehalt aufzustocken. Wenn Sie mehrere Nebenjobs ausüben, dürfen Sie insgesamt die 5.400 Euro Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Haben Sie einen sozialpflichtigen Hauptberuf, können Sie einen zusätzlichen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Ein weiterer Minijob wäre an dieser Stelle jedoch sozialversicherungspflichtig.

 

Verliere ich meinen Status als Minijobber, wenn ich mehr arbeite?

Die Minijob-Regelung legt fest, dass ein Minijobber nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen sollte. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei sogenannten nicht vorhersehbaren Ereignissen ist ein gelegentliches Überschreiten erlaubt, ohne dass der Minijobber seinen Status als geringfügig Beschäftigter verliert. Unvorhersehbar bedeutet etwa ein plötzlicher Ausfall mehrerer Mitarbeiter wegen z.B. Krankheit. Dies darf aber keineswegs der Regelfall werden. Die gesetzliche Regelung vom Minijob besagt, wer dauerhaft mehr als 450 Euro verdient (mehr als drei Kalendermonate), wird steuerpflichtig!

 

Checkliste: Gesetzliche Minijob-Regelung

1. Besteuerung

Wie wird das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung eigentlich besteuert? Als Minijobber arbeiten Sie für gewöhnlich steuerfrei. Sämtliche Steuerabgaben übernimmt der Arbeitgeber.

2. Urlaubsanspruch

Haben Arbeitnehmer mit 450-Euro-Job Anspruch auf Urlaub? Der Minijobber hat hier die gleichen Rechte wie der Vollzeitbeschäftigte. Dabei errechnen sich die Urlaubstage nach der Menge an Tagen, die der Minijobber pro Woche absolviert und nicht (!) nach den Stunden. Die Rechnung erfolgt folgendermaßen: Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzlicher Mindesturlaub) geteilt durch 6. Die täglich absolvierte Stundenzahl ist dabei nicht relevant.

3. Krankheitstage

Im Krankheitsfall müssen Sie sich, wie ein Vollzeitarbeitender auch, bei der Arbeitsstelle krankmelden und spätestens ab dem vierten Krankheitstag (sofern in Ihrem Unternehmen keine andere Regelung besteht) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Wenn Sie bereits mehr als vier Wochen angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, für die Tage, an denen Sie regulär arbeiten müssen, den Lohn weiterhin auszuzahlen.

4. Rentenversicherungspflicht

Seit 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht auch für den Nebenjob. Der Minijobber ist verpflichtet 3,6 Prozent seines Gehalts in die Rentenkasse einzuzahlen. Er kann sich jedoch davon befreien lassen. Dies empfiehlt sich bspw., wenn Sie als Frührentner minijobben. In diesem Fall sind Sie im Gegensatz zum Altersrentner noch versicherungspflichtig, erhalten aber nur eine kleine Rente. Es lohnt sich dann, sich befreien zu lassen. Ansonsten bietet die Rentenversicherungspflicht für Sie als Minijobber auch einige Vorteile:

  • Sie sowie Ihr Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, bspw. die Riester-Rente.
  • Mit Ihrer Einzahlung in die Rentenversicherung erwerben Sie Pflichtarbeitszeiten für Ansprüche auf bspw. medizinische Rehabilitation.
  • Durch die Einzahlung können Sie Ihren Rentenanspruch geringfügig erhöhen.
  • Als Minijobber haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

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5. Sozialversicherung

Der Minijob ist sozialversicherungsfrei! Die Abgaben hierfür übernimmt der Arbeitgeber, insofern der Minijobber nicht privat versichert ist.

6. Meldepflicht

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Minijob neben der Hauptbeschäftigung ausübe? Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten: Ja! In anderen Bereichen legt zumeist eine Klausel im Vertrag fest, ob Sie den Nebenjob melden müssen. Entfällt die Klausel, müssen Sie den Minijob nicht melden. Der Arbeitgeber kann Ihnen die Ausübung jedoch nicht untersagen, insofern die ausgeübte Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu Ihrer Haupttätigkeit steht.

7. Kündigungsschutz

Der Minijob ist so geregelt, dass er den gesetzlichen Kündigungsfristen unterliegt, wenn er länger als drei Monate andauert. Das bedeutet, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehend, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen.

 

Die Minijob-Reglung bietet Vorteile

Der Minijobber ist dem Vollzeitbeschäftigten in der gesetzlichen Absicherung nicht nachgestellt, genießt jedoch eine Entbindung aus der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Das monatliche Gehalt darf variieren, insofern das Jahreseinkommen des Minijobs die 5.400-Euro-Grenze nicht überschreitet. Demnach steht es jedem frei, seine Rente, seinen Bildungskredit, die Haushaltskasse oder neben der Vollzeitbeschäftigung sein Gehalt etwas aufzustocken, ohne dabei mit gesetzlicher Benachteiligung zu rechnen.

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