Erbschaftssteuer

Darauf solltest Du im Erbfall achten

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Die Erbschaftssteuer ist ein Thema, mit dem wir uns fast alle eines Tages beschäftigen müssen. Vom Staat wird ein Erbe wie ein Einkommen gesehen und deshalb besteuert. Für die Erb:innen ist die Höhe der Erbschaftssteuer davon abhängig, in welchem Verwandtschaftsverhältnis sie zu der verstorbenen Person standen und wie hoch das Erbe ausfällt.

Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Je enger die Verwandtschaft zum/zur Erblasser:in ist, desto höher sind die Freibeträge, die Du in Anspruch nehmen kannst:

500.000 €Ehepartner:in und eingetragene:r Lebenspartner:in.
400.000 €Leibliche Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder der verstorbenen Person sowie deren Enkel, wenn keine Kinder mehr leben.
200.000 €Enkel, wenn die leiblichen Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder der verstorbenen Person noch leben.
100.000 €Eltern, die von ihren Kindern erben, und Urenkel
20.000 €Alle Personen, die zu keiner der vorgenannten Gruppe gehören.

Zusätzlich zu diesen Freibeträgen gibt es noch einen Versorgungsfreibetrag sowie weitere Freibeträge für Hausrat, Kleidung oder andere Güter bei der Erbschaftssteuer. Diese sind in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, die sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad richten:

VerwandtschaftsverhältnisVersorgungsfreibetragHausrat/KleidungAndere Güter
Ehegatt:innen/Lebenspartner:innen256.000 €41.000 €12.000 €
Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder10.300-52.000 €41.000 €12.000 €
Kinder verstorbener Kinder/Stiefkinder10.300-52.000 €41.000 €12.000 €
Enkel/Stiefenkel0 €41.000 €12.000 €
Eltern und Großeltern0 €41.000 €12.000 €
Alle Personen, die nicht in eine der oben genannten Kategorien gehören.0 €12.000 €0 €

Für Kinder ist der Versorgungsbeitrag nach Alter gestaffelt. Diese Staffelung gliedert sich wie folgt:

Kinder bis 5 Jahre52.000 €
Kinder zwischen 5 und 10 Jahren41.000 €
Kinder zwischen 10 und 15 Jahren30.700 €
Kinder zwischen 15 und 20 Jahren20.500 €
Kinder zwischen 20 und 27 Jahren10.300 €
Kinder ab 28 Jahren0 €

So liegt die Gesamtsumme des Freibetrages bei einem 15-jährigen Kind, die der Steuerbefreiung unterliegt, bei maximal 483.700 Euro. Die Summe setzt sich aus folgenden Posten zusammen:

Freibetrag400.000 €
Versorgungsfreibetrag30.700 €
Hausrat/Kleidung41.000 €
Andere Güter12.000 €
= Gesamtsumme483.700 €

Alles, was darüber liegt, ist in diesem Beispiel steuerpflichtig nach Steuerklasse I (siehe nächster Abschnitt).

Welche Steuerklassen gelten bei der Erbschaftssteuer?

Wenn Du etwas erbst, wirst Du in eine vor drei Steuerklassen eingeteilt, die sich an Deinem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person orientieren:

  • Steuerklasse I: Ehepartner:in und eingetragene Lebenspartner:in, Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder, Kinder verstorbener Stiefkinder, Enkel/Stiefenkel sowie Eltern und Großeltern bei Tod eines Kindes oder Enkels.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten.
  • Steuerklasse III: Alle Personen, die nicht in den ersten beiden Steuerklassen aufgezählt wurden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Geschwister, Kinder, Ehepartner und andere Erben?

Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer wird anhand der Höhe des Erbes berechnet. Aktuell gelten folgende Steuersätze:

Höhe des ErbesSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
Mehr als 26.000.000 €30 %43 %50 %

Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Immobilien?

Wenn es um eine Immobilien-Erbschaft geht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Freibetrag überschritten wird, höher als bei anderen Erbschaften. Das Gesetz in Deutschland sieht hier keine höheren Freibeträge vor.

Doch in manchen Fällen können Kindern auch höhere Werte vererbt werden, ohne dass der Steuersatz steigt. Denn so kann ein Ehepaar jedem seiner Kinder nicht nur 400.000 €, sondern 800.000 € vererben. Ein Beispiel hierfür, wie dies funktionieren könnte:

Info:

Eine Frau stirbt und hinterlässt ihrem Mann und ihrer Tochter ein Haus im Wert von 700.000 €. Im Testament werden der Ehegatte und die Tochter jeweils zu 50 % berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Tochter und Ehemann ihre Freibetragsgrenzen nicht ausschöpfen. Sollte der Ehemann sterben, bekommt die Tochter die restlichen 50 % des Hauses und bleibt auch hier unter der Freibetragsgrenze.

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Eine weitere Regelung ist, dass selbst genutztes Wohneigentum nicht unter die Erbschaftssteuer fällt. Hier erhalten Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder aber nur eine Steuerbefreiung, wenn diese die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern kommt noch dazu, dass eine Fläche von 200 m² nicht überschritten werden darf. Ansonsten unterliegt die Immobilie wieder der Steuerpflicht nach den Regeln der Erbschaftssteuer.

Muss ich Erbschaften und Schenkungen gegenüber dem Finanzamt anzeigen?

Jede Schenkung und jede Erbschaft müssen innerhalb von drei Monaten, nachdem Du von der Schenkung oder Erbschaft erfahren hast, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

In den meisten Fällen musst Du Dich jedoch nicht selbst darum kümmern, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • Das Testament wurde gerichtlich oder notariell eröffnet und zum Erbe gehören kein Grundbesitz, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften.
  • Eine Schenkung wurde von einem Gericht oder Notar beurkundet.

In diesen Fällen geht automatisch eine Mitteilung an das Finanzamt.

Info:

Sollte Vermögen zu Lebzeiten verschenkt werden, müssen dies sowohl die beschenkte als auch die schenkende Person beim Finanzamt anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das jeweils zuständige Finanzamt.

Die Vererbung von Schulden

Unter Umständen kann es passieren, dass Du Verbindlichkeiten (Schulden) von einem Familienmitglied vererbt bekommst. Hier solltest Du das Erbe möglichst schnell und umfassend prüfen. Du hast sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls Zeit, Dein Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen.

Hole Dir anwaltlichen Rat

Das Thema Erbschaftssteuer ist ein riesiges Themenfeld und kann mitunter sehr kompliziert sein. Vor allem dann, wenn Erbengemeinschaften sich über ein Erbe streiten, oder Betriebsvermögen, manchmal sogar ganze Firmen, vererbt werden. Hier empfehlen wir Dir, umfassende anwaltliche Beratung zum Thema Erbrecht einzuholen. Wichtig ist außerdem, dass Du Dich am besten schon frühzeitig mit dem Thema Erben und Vererben auseinandersetzt.