Ehevertrag: Wann und für wen ist er sinnvoll?
Die Absicherung für Verliebte
Die Planung der gemeinsamen Zukunft mit Hochzeit und Haus bringt viele Paare ins Schwärmen. Doch auch beim Thema „Ehe“ kann niemand in die Glaskugel blicken. Dass Ehen auseinander gehen, ist heute leider üblicher als in der Vergangenheit. Sollte eine Scheidung selbst in ferner Zukunft eintreten, kann eine gute Planung bezüglich der Finanzen in der Ehe hilfreich sein. Die Rede ist vom Ehevertrag. Doch was ist ein Ehevertrag und wer sollte diesen erstellen?
Die Debatte um den Ehevertrag kann so manche Paare mit Hochzeitsplänen in Verlegenheit bringen. Eheleute, die in einer Runde von ihrer ehelichen Vereinbarung erzählen, können für erstarrte Gesichter sorgen. Doch was ist so verwerflich, wenn man die Gütertrennung für den Fall der Fälle im Voraus klärt? Schließlich haben gesunde Menschen keine Bedenken, eine Krankenversicherung abzuschließen. Warum sollten Sie dann nicht auch Ihre Ehe absichern?
Was genau steht eigentlich in einem Ehevertrag und welche Vorteile bringt er mich sich? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Was sollten Sie über einen Ehevertrag wissen?
In einem Ehevertrag können Paare festhalten, welche Regeln im Fall einer Scheidung gelten. Am häufigsten geht es hierbei um den materiellen Besitz bzw. um die Vermögensaufteilung.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich im Vorfeld oder erst während der Ehe für einen Ehevertrag entscheiden. Sie haben sogar die Chance, Ihren Ehevertrag bis zum Zeitpunkt der Scheidung zu schließen.
Gültig ist dieser nur, wenn Sie ihn vor einem Notar schließen. Häufig ist es ratsam, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft Ihnen zum Beispiel beim Aufsetzen des Ehevertrags.
Sowohl der Notar als auch der Anwalt erhöhen die entstehenden Kosten. Die Preise für den Notar richten sich dabei immer nach Ihren Vermögenswerten. Je höher diese sind, desto höher sind auch die Notar-Kosten.
Für wen eignet sich ein Ehevertrag?
Bei bestimmten Konstellationen raten Rechtsexperten besonders dazu, einen Ehevertrag zu erstellen. Dies gilt vor allem für folgende Fälle:
1. Der Ehevertrag kann sich als sinnvoll erweisen, wenn beide Partner unterschiedlich vermögend sind. Diese Situation nennen Juristen auch Diskrepanzehe. Der vermögende Partner kann sich im Ehevertrag absichern, so dass er sein Geld im Falle einer Scheidung behalten kann. Dies ist besonders wichtig für Sie, wenn Sie ein hohes Vermögen mit in die Ehe bringen oder dieses während der Ehe verdienen.
2. Ein Ehevertrag eignet sich zudem, wenn einer der Eheleute als Unternehmer tätig ist. Wenn dieser nicht möchte, dass der zweite im Falle einer Scheidung finanziell vom Unternehmen profitiert, wird dies durch den Ehevertrag geregelt.
3. Auch bei unterschiedlichen Nationalitäten der Eheleute ist ein Ehevertrag sinnvoll. Kommt es zu einer Scheidung, gilt das Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes, also des Landes, in dem die Scheidung abläuft. Durch einen Ehevertrag können sich die Partner absichern.
4. Letztlich eignet sich ein Ehevertrag, wenn beide Partner fest im Berufsleben stehen und auch kein Kinderwunsch besteht. Im Fall einer Scheidung können durch einen Ehevertrag beide Partner ohne finanzielle Nachteile oder Streitigkeiten ihr Leben wie gewohnt weiterführen. Somit können Sie die Finanzen in der Ehe frühzeitig regeln.
Was gilt in einer Ehe ohne Ehevertrag?
Grundsätzlich und ohne vertragliche Einigung bezeichnet man das Zusammenleben von zwei Ehepartnern als Zugewinngemeinschaft:
- Hierbei verwaltet jeder Partner sein Vermögen selbst und getrennt vom anderen.
- Geerbtes Vermögen oder das Erbe einer Immobilie steht jedem Partner allein zu.
- Eventuelle Schulden werden getrennt betrachtet.
Im Laufe der Ehe kann es dazu kommen, dass beide Partner Vermögen von unterschiedlicher Höhe erwerben. Kommt es zu einer Scheidung ohne Ehevertrag, greift nach deutschem Recht der Zugewinnausgleich.
Das Vermögen, das beide Partner über die Jahre hinzugewonnen haben (Zugewinn), wird hierbei gegenübergestellt.
Dabei betrachtet man das Vermögen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) bis zum Zeitpunkt der Ehescheidung (Endvermögen).
Die Differenz, die sich aus beiden Vermögen ergibt, teilt der Staat zu 50 Prozent auf beide Ehegatten auf.
Wollen Sie den Zugewinnausgleich umgehen, können Sie durch den Heiratsvertrag die Gütertrennung bei der Scheidung festlegen. Diese Vereinbarung trennt das Vermögen der Eheleute auch nach der Eheschließung.
Beide Partner behalten dann ihren selbst erwirtschafteten Besitz. In anderen Worten, sie profitieren beide nicht von dem Ausgleich des Kapitals, welches sie während der Ehezeit erworben haben. Es entsteht kein Nachteil für den vermögenderen Partner bzw. Unternehmer.
Finanziell gesehen ist es immer sinnvoll, getrennte Konten bzw. ein gemeinsames Girokonto als Zweitkonto zu eröffnen. Dieses Hilfsmittel erhöht nicht nur bei einer Scheidung die Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben. Auch ohne eine Trennung helfen solche Konten Ihnen, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten. Zudem ist es auch für das Gericht einfacher, eine Gütertrennung durchzuführen.
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Wie wird die Unterhaltszahlung geregelt?
Neben der Gütertrennung regelt der Ehevertrag auch die Unterhaltszahlungen.
- Unterhalt muss ein Partner dem anderen zahlen, wenn letzterer wegen einer Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr arbeiten kann.
- Zudem besteht für einen Partner der Unterhaltanspruch, wenn dieser zum Zeitpunkt der Scheidung arbeitslos ist.
- Dem Partner steht außerdem Unterhalt zu, wenn er nach der Scheidung zu alt ist, um eine entsprechende Arbeit zu finden, um selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
- Unterhaltsansprüche bestehen weiterhin für die gemeinsamen Kinder. Der nicht betreuende Elternteil zahlt Unterhalt an den Partner, der die Kinder erzieht. Wie hoch dieser ausfällt, ist durch die Düsseldorfer Tabelle gesetzlich geregelt.
Die Höhe richtet sich individuell nach dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Zusätzlich gibt es einige Ausnahmen, wie den Mehr- oder Sonderbedarf, welche sich ebenfalls auf die Höhe des Kinderunterhalts auswirken. - Trotz Ehevertrag entfällt der Trennungsunterhalt nicht. Sie können nur die Höhe beeinflussen, aber diesen Punkt nicht komplett streichen. Den Trennungsunterhalt muss der vermögendere Partner vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Datum der gerichtlichen Scheidung zahlen. Mit einem Trennungsbrief an Ihren Ehepartner bestätigen Sie den Beginn der Trennung offiziell.
Rente nach einer Scheidung: Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Durch den Versorgungsausgleich wird der Rentenanspruch (Rentenanwartschaft) geregelt. In einer Ehe kann es vorkommen, dass einer der Partner aufgrund der Kindererziehung zu Hause war oder nur in Teilzeit arbeiten konnte. Aufgrund der geringeren Arbeitszeiten hat dieser am Ende eine geringere Altersvorsorge als derjenige, der immer Vollzeit gearbeitet hat.
Der Partner, der während der Ehe voll gearbeitet hat, muss die Hälfte seiner Rentenanwartschaften an den Partner übergeben. Durch den Ehevertrag halten Sie schriftlich fest, inwiefern dieser Versorgungsausgleich von gesetzlichen Vorgaben abweicht.
Rechtliche Grenzen beim Inhalt des Ehevertrags
Prinzipiell gilt für den Ehevertrag die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass dieser von den Eheleuten nach individuellen Wünschen gestaltet werden darf. Doch wie immer ist diese Freiheit an Grenzen gebunden.
Der Vertrag ist nicht gültig, wenn:
- Er ein gesetzliches Verbot beinhaltet.
- Das Abkommen Sittenwidrigkeiten enthält.
- Unterhaltszahlungen oder der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden.
- Durch den Ehevertrag einer der Partner benachteiligt wird.
- Dritte Personen (z.B. Kinder oder Familienmitglieder) belastet oder benachteiligt werden.
Sie können zum Beispiel den Ehevertrag später anfechten, wenn folgender Fall eintritt:
Sie sind bei der Unterzeichnung schwanger und verzichten in dem Vertrag bei einer Scheidung auf einen Zugewinnausgleich oder Geschiedenen-Unterhalt.
→ In einer solchen Situation gelten Sie als finanziell abhängig vom Ehepartner. Damit können Sie Ihrem Partner vorwerfen, Ihre Zwangslage sittenwidrig ausgenutzt zu haben.
Welche Behörde bestätigt den Ehevertrag?
Um sicherzugehen, dass der Ehevertrag frei von gesetzlichen Verboten oder Sittenwidrigkeiten erstellt wird, ist die Beratung bei einem Notar sinnvoll. Als juristischer Fachmann weiß dieser genau, welche Aspekte Sie beachten müssen und bietet Ihnen für gewisse Vorstellungen die entsprechende Lösung.
Auch wenn Sie den Heiratsvertrag selbstständig erstellen, müssen Sie letztlich ohnehin zum Notar. Nur durch eine notarielle Beglaubigung wird Ihr Ehevertrag rechtskräftig.
Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrags stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Preis für diese notarielle Leistung berechnet man jedoch individuell. Dieser ergibt sich aus dem Geschäftswert des Ehevertrags.
Hierbei addieren Sie die zu ermittelten Vermögen beider Eheleute. Aus dieser Summe ziehen Sie die Schulden zu einem bestimmten Wert ab. Was übrig bleibt, wird im Vertrag als „Reinvermögen“ benannt.
Es stellt den Geschäftswert des Abkommens dar. Aus diesem errechnet der Notar abermals einen Betrag. Dieser wird verdoppelt und ergibt letztlich die Gebühr, die Sie für die Beurkundung zahlen müssen.
Beispiel: Ihr Reinvermögen beläuft sich nach allen Berechnungen auf 10.000 Euro. Die fällige Beurkundungsgebühr beträgt dann 150 Euro.
Bei einem Reinvermögen von 200.000 Euro liegen die Kosten bereits bei 870 Euro.
Je jünger Sie sind, desto weniger Vermögen besitzen Sie statistisch gesehen. Wenn Sie in Zukunft mehr Geld und Besitztümer erwerben, wird der Ehevertrag immer teurer. Das spricht dafür, Ihren Ehevertrag so früh wie möglich aufzusetzen, um sich später höhere Kosten zu ersparen.
Der Gang zum Notar wird für Sie ebenfalls erforderlich, wenn Sie den Ehevertrag nachträglich ändern wollen. Alles, was in einem ersten Entwurf vereinbart wurde, muss nicht zwingend für immer gültig sein.
Ehevertrag ermöglicht schnellere Scheidung
Idealerweise schließen Sie Ihren Ehevertrag vor Ihrer Hochzeit, da die Voraussetzungen hier am besten sind: Sie lieben Ihren Partner und setzen respektvolle, vernünftige Regelungen fest. Damit profitieren Sie im Falle einer Scheidung von fairen Bedingungen, wenn Sie den Ehevertrag in Harmonie geschlossen haben. Bis auf die genannten Ungültigkeiten gibt es kaum Verhandlungsspielraum. Der Ehevertrag ist selten anfechtbar und ein Rosenkrieg entfällt häufig.
Im Umkehrschluss können negative Gefühle vor einer Trennung Streitigkeiten hervorrufen. Partner ohne Ehevertrag sind sich dann selten über die einzelnen Punkte einig. Das kann die Scheidung in die Länge ziehen, manchmal sogar über mehrere Jahre.
Wir gehen zwar alle von glücklichen Ehen aus, die für die Ewigkeit sind. Doch sollten Sie sich dennoch trennen und sogar im Streit auseinander gehen, verhindert der Ehevertrag langwierige Verhandlungen. Ob das Scheidungsverfahren jedoch friedlich abläuft, kann ein Ehevertrag nicht beeinflussen.