Bankvollmacht erteilen

Das solltest Du wissen, wenn Du eine Kontovollmacht geben möchtest

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Viele Ehepaare legen nach der Hochzeit ihre Finanzen komplett zusammen. Sie entscheiden sich dann häufig für ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung. Auf dieses werden die Gehälter beider Partner:innen einbezahlt. Andere Paare möchten sich mehr finanzielle Freiheit gönnen und belassen es bei getrennten Konten. Damit Dein:e Partner:in trotzdem auf Dein Geld zugreifen kann, ist eine Bankvollmacht sinnvoll.

Gegenseitiger Zugriff auf das Konto kann aber nicht nur für Ehepartner:innen sinnvoll sein. Auch anderen Angehörigen kannst Du eine Bankvollmacht erteilen. Auf diese Weise kann Deine Familie Dein Geld verwalten, wenn Du selbst gerade nicht dazu in der Lage bist. In diesem Ratgeber möchten wir Dir zeigen, was eine Kontovollmacht ist und worauf Du achten solltest, wenn Du diese jemandem erteilen möchtest.

 

Was genau ist eine Bankvollmacht?

Bei einer Bankvollmacht gewährt ein:e Bankkund:in einer zweiten Person durch eine schriftliche Anordnung eingeschränkten Zugang auf sein/ihr Konto. Diese zweite Person nennt man eine:n Bevollmächtigte:n. Der/Die Bevollmächtigte kann je nach Vereinbarung weitreichende Rechte oder auch sehr eingeschränkte Befugnisse haben. Die Bevollmächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Dabei kann der/die Kontoinhaber:in über die Bank dem/der Bevollmächtigten eine eigene Girokarte und Zugangsdaten für das Online-Banking einrichten. Der/Die ernannte Stellvertreter:in ist dabei berechtigt, die Geldangelegenheiten zu erledigen, zu denen er/sie die Vollmacht besitzt.

Wichtig:

Ehepartner:innen sind nicht automatisch Bevollmächtigte der Bankkonten ihrer Partner:innen. Auch sie brauchen eine von dem/der Partner:in gewährte schriftliche Vollmacht, um Zugang zu seinem/ihrem Girokonto zu erhalten. Durch eine Bankvollmacht oder ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung kannst Du die Finanzen in der Ehe vorab organisieren.

Wann ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Trotz der Risiken, die eine Bankvollmacht birgt, gibt es Situationen, in denen eine Kontovollmacht sinnvoll ist. Der/die Bevollmächtigte kann Deine Bankgeschäfte fortführen, wenn Du beispielsweise schwer erkrankt bist. Auch bei plötzlichem Todesfall ermöglicht die Vollmacht nahen Angehörigen, Deine Geschäfte fortzusetzen oder Zugriff auf Erspartes zu erhalten. Oder aber Dein Kind wird volljährig und erhält nun Zugriff auf das für diesen Zweck angelegte Vermögen. Es gibt viele Lebenssituationen, in denen eine Vollmacht wichtig ist, um beispielsweise Notlagen zu vermeiden und eine finanzielle Absicherung zu schaffen.

Wichtig:

Leider landen immer wieder Fälle vor Gericht, in denen es zu Missbrauch einer Bevollmächtigung kam. Es ist demnach notwendig, dass Du absolutes Vertrauen zu der bevollmächtigten Person hast.

So kannst Du eine Bankvollmacht erteilen

Wenn Du Kund:in einer Filialbank bist, erfolgen die Formalitäten auf persönlichem Weg. In diesem Fall besuchst Du Deine Bank, unterschreibst die entsprechenden Formulare und lässt auch den/die gewünschte:n Bevollmächtigte:n unterschreiben. Dieser/Diese muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass vor Ort legitimieren. Anders sieht es aus, wenn Du Privatkund:in bei einer Direktbank bist. Hier kann das Prozedere von Bank zu Bank variieren. Allgemein gilt jedoch, dass die entsprechenden Formulare heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend müssen sowohl der/die Kontoinhaber:in als auch der/die zukünftige Bevollmächtigte die Dokumente unterschreiben.

Wichtig ist, dass der/die Bevollmächtigte sich legitimiert, was bei einer Direktbank in einer Postfiliale via Postident-Verfahren oder per Sofort-Legitimation per Videochat erfolgen kann. Dazu muss der/die Bevollmächtigte die Unterlagen zur Identitätsfeststellung bei der entsprechenden Bank herunterladen und sich anschließend persönlich mit einem Personalausweis oder Reisepass an die Postfiliale wenden.

Falls Dir das Eröffnen einer Bankvollmacht zu umständlich erscheint, kannst Du als Alternative auch ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung einrichten. Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit zwei gleichberechtigten Kontoinhaber:innen. Dies eignet sich beispielsweise für Eheleute, Paare oder bei Wohngemeinschaften, um die anfallenden Kosten für den gemeinsamen Haushalt zu bezahlen.

 

Was darf ein:e Bevollmächtigte:r alles tun?

Welche Möglichkeiten und Rechte ein:e Stellvertreter:in durch eine Bankvollmacht hat, ist abhängig von der Art der Vollmacht und auch von der Bank. Gibt es keine anderen Vereinbarungen, darf der/die Bevollmächtigte grundsätzlich:

  1. Geld abheben
  2. über Deinen Dispokredit verfügen
  3. Devisen kaufen und verkaufen
  4. Wertpapiere erwerben und veräußern
  5. Kontoauszüge ausdrucken sowie Post- und Depotauszüge entgegennehmen
  6. Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen

 

Folgende Tätigkeiten darf ein:e Bevollmächtigte:r nicht ausüben:

  • Darlehen abschließen
  • Kreditverträge ändern oder abschließen
  • das Konto auf den eigenen Namen oder einen anderen Namen umschreiben
  • Untervollmachten erteilen

Die verschiedenen Arten der Bankvollmacht

Es gibt unterschiedliche Typen der Vollmacht. Sie variieren bezüglich des Zeitraums der Bevollmächtigung und des Handlungsspielraums des/der Bevollmächtigten.

  • Transmortale Bankvollmacht: Diese Kontovollmacht geht über den Tod hinaus. Der/Die Bevollmächtigte hat auch nach dem Tod des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin berechtigten Zugriff auf die Konten. Die über den Tod hinausgehende Bankvollmacht wird von Bankkund:innen am häufigsten verwendet. Sie bezieht sich zumeist auf die Bestattung, die Aufteilung des Erbes sowie die Verwaltung Deines Bankkontos. Umfang, Inhalt und Dauer kann ein:e Vollmachtgeber:in individuell festlegen.
  • Prämortale Bankvollmacht: Der/Die Bevollmächtigte erhält bis zum Tod des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin die Erlaubnis, dessen/ihre Konten zu verwalten. Danach ist die Bevollmächtigung automatisch aufgehoben. Dies ist zum Beispiel bei mehreren Erben sinnvoll, um nach dem Ableben Streitereien zu vermeiden, bis die Testamentsvollstrecker:innen den Nachlass regeln.
  • Postmortale Bankvollmacht: Hierbei erhält ein:e zu Lebzeiten ausgewählte:r Bevollmächtigte:r erst nach dem Ableben des/der Bankkund:in eine Vollmacht. So kannst Du Beispielsweise Dein Vermögen an Dein:e Ehepartner:in übertragen, damit dieser/diese bei Todesfall auf Deine Konten zugreifen kann.
  • Generalvollmacht: In diesem Fall besitzt der/die Bevollmächtigte weitaus mehr Möglichkeiten als in den vorherigen Punkten. So kann dieser/diese im Namen des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin neue Konten eröffnen oder löschen. Außerdem darf er/sie Kredite aufnehmen und kann auf Dein gesamten Konten zugreifen.

Die sogenannte Vorsorgevollmacht ist von den bisherigen Arten abzugrenzen, denn sie bezieht sich auf weitaus mehr Bereiche als nur auf die Geldangelegenheiten. Der/Die Bevollmächtigte kann bei einer Vorsorgevollmacht beispielsweise den/die Vollmachtgeber:in bei Behördengängen, Arztgesprächen und Wohnungsangelegenheiten vertreten. Eine Vorsorgevollmacht bedeutet zwar in der Regel auch die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person, wird aber von vielen Kreditinstituten nicht immer akzeptiert. Demnach sollte sicherheitshalber eine zusätzliche Bankvollmacht abgeschlossen werden.

 

Eine Vollmacht muss wohlüberlegt sein

Die Bankvollmacht bietet Dir die Möglichkeit, Dein Geld in sicheren Händen zu wissen, falls Dir etwas zustößt. Da das Leben immer wieder überraschende Wendungen nimmt, kannst Du so Deine Geldangelegenheiten einer Vertrauensperson überlassen, falls Du diese aus unterschiedlichen Gründen nicht fortführen kannst. Um Missbrauch einer Vollmacht zu verhindern, solltest Du gut überlegen, wem Du Deine Bankgeschäfte anvertraust. Die verschiedenen Vollmacht-Bestimmungen geben Dir dabei die Möglichkeit, die Freiheiten des Stellvertreters/der Stellvertreterin nach Deinen Wünschen festzulegen.

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