Bankvollmacht erteilen

Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Kontovollmacht geben möchten

Viele Ehepaare legen nach der Hochzeit ihre Finanzen komplett zusammen. Sie entscheiden sich dann häufig für ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung. Auf dieses werden die Gehälter beider Partner einbezahlt. Andere Paare möchten sich mehr finanzielle Freiheit gönnen und belassen es bei getrennten Konten. Damit Ihr Partner trotzdem auf Ihr Geld zugreifen kann, ist eine Bankvollmacht sinnvoll.

Gegenseitiger Zugriff auf das Konto kann aber nicht nur für Ehepartner sinnvoll sein. Auch anderen Angehörigen können Sie eine Bankvollmacht erteilen. Auf diese Weise kann Ihre Familie Ihr Geld verwalten, wenn Sie selbst gerade nicht dazu in der Lage sind. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen zeigen, was eine Kontovollmacht ist und worauf Sie achten sollten, wenn Sie diese jemandem erteilen möchten.

 

Was genau ist eine Bankvollmacht?

Bei einer Bankvollmacht gewährt ein Bankkunde einer zweiten Person durch eine schriftliche Anordnung eingeschränkten Zugang auf sein Konto. Diese zweite Person nennt man einen Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte kann je nach Vereinbarung weitreichende Rechte oder auch sehr eingeschränkte Befugnisse haben. Die Bevollmächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Dabei kann der Kontoinhaber über die Bank dem Bevollmächtigten eine eigene Girokarte und Zugangsdaten für das Online-Banking einrichten. Der ernannte Stellvertreter ist dabei berechtigt, die Geldangelegenheiten zu erledigen, zu denen er die Vollmacht besitzt.

Wichtig:

Ehepartner sind nicht automatisch Bevollmächtigte Ihrer Bankkonten. Auch sie brauchen eine von Ihnen gewährte schriftliche Vollmacht, um Zugang zu Ihrem Girokonto zu erhalten. Durch eine Bankvollmacht oder ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung können Sie die Finanzen in der Ehe vorab organisieren.

Wann ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Trotz der Risiken, die eine Bankvollmacht birgt, gibt es Situationen, in denen eine Kontovollmacht sinnvoll ist. Der Bevollmächtigte kann Ihre Bankgeschäfte fortführen, wenn Siebeispielsweise schwer erkrankt sind. Auch bei plötzlichem Todesfall ermöglicht die Vollmacht nahen Angehörigen, Ihre Geschäfte fortzusetzen oder Zugriff auf Erspartes zu erhalten. Oder aber Ihr Kind wird volljährig und erhält nun Zugriff auf das für diesen Zweck angelegte Vermögen. Es gibt viele Lebenssituationen, in denen eine Vollmacht wichtig ist, um beispielsweise Notlagen zu vermeiden und eine finanzielle Absicherung zu schaffen.

Wichtig:

Leider landen immer wieder Fälle vor Gericht, in denen es zu Missbrauch einer Bevollmächtigung kam. Es ist demnach notwendig, dass Sie absolutes Vertrauen zu der bevollmächtigten Person haben.

So können Sie eine Bankvollmacht erteilen

Wenn Sie Kunde einer Filialbank sind, erfolgen die Formalitäten auf persönlichem Weg. In diesem Fall besuchen Sie Ihre Bank, unterschreiben die entsprechenden Formulare und lassen auch den gewünschten Bevollmächtigten unterschreiben. Dieser muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass vor Ort legitimieren. Anders sieht es aus, wenn Sie Privatkunde bei einer Direktbank sind. Hier kann das Prozedere von Bank zu Bank variieren. Allgemein gilt jedoch, dass die entsprechenden Formulare heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend müssen sowohl der Kontoinhaber als auch der zukünftige Bevollmächtigte die Dokumente unterschreiben.

Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte sich legitimiert, was bei einer Direktbank in einer Postfiliale via Postident-Verfahren oder per Sofort-Legitimation per Videochat erfolgen kann. Dazu muss der Bevollmächtigte die Unterlagen zur Identitätsfeststellung bei der entsprechenden Bank herunterladen und sich anschließend persönlich mit einem Personalausweis oder Reisepass an die Postfiliale wenden.

Falls Ihnen das Eröffnen einer Bankvollmacht zu umständlich erscheint, können Sie als Alternative auch ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung einrichten. Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit zwei gleichberechtigten Kontoinhabern. Dies eignet sich beispielsweise für Eheleute, Paare oder bei Wohngemeinschaften, um die anfallenden Kosten für den gemeinsamen Haushalt zu bezahlen.

 

Was darf ein Bevollmächtigter alles tun?

Welche Möglichkeiten und Rechte ein Stellvertreter durch eine Bankvollmacht hat, ist abhängig von der Art der Vollmacht und auch von der Bank. Gibt es keine anderen Vereinbarungen, darf der Bevollmächtigte grundsätzlich:

  1. Geld abheben
  2. über Ihren Dispokredit verfügen
  3. Devisen kaufen und verkaufen
  4. Wertpapiere erwerben und veräußern
  5. Kontoauszüge ausdrucken sowie Post- und Depotauszüge entgegennehmen
  6. Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen

 

Folgende Tätigkeiten darf ein Bevollmächtigter nicht ausüben:

  • Darlehen abschließen
  • Kreditverträge ändern oder abschließen
  • das Konto auf den eigenen Namen oder einen anderen Namen umschreiben
  • Untervollmachten erteilen

Die verschiedenen Arten der Bankvollmacht

Es gibt unterschiedliche Typen der Vollmacht. Sie variieren bezüglich des Zeitraums der Bevollmächtigung und des Handlungsspielraums des Bevollmächtigten.

  • Transmortale Bankvollmacht: Diese Kontovollmacht geht über den Tod hinaus. Der Bevollmächtigte hat auch nach dem Tod des Kontoinhabers berechtigten Zugriff auf die Konten. Die über den Tod hinausgehende Bankvollmacht wird von Bankkunden am häufigsten verwendet. Sie bezieht sich zumeist auf die Bestattung, die Aufteilung des Erbes sowie die Verwaltung Ihres Bankkontos. Umfang, Inhalt und Dauer kann ein Vollmachtgeber individuell festlegen.
  • Prämortale Bankvollmacht: Der Bevollmächtigte erhält bis zum Tod des Vollmachtgebers die Erlaubnis, dessen Konten zu verwalten. Danach ist die Bevollmächtigung automatisch aufgehoben. Dies ist zum Beispiel bei mehreren Erben sinnvoll, um nach dem Ableben Streitereien zu vermeiden, bis die Testamentsvollstrecker den Nachlass regeln.
  • Postmortale Bankvollmacht: Hierbei erhält ein zu Lebzeiten ausgewählter Bevollmächtigter erst nach dem Ableben des Bankkunden eine Vollmacht. So können Sie Beispielsweise Ihr Vermögen an Ihren Ehepartner übertragen, damit dieser bei Todesfall auf Ihre Konten zugreifen kann.
  • Generalvollmacht: In diesem Fall besitzt der Bevollmächtigte weitaus mehr Möglichkeiten als in den vorherigen Punkten. So kann dieser im Namen des Kontoinhabers neue Konten eröffnen oder löschen. Außerdem darf er Kredite aufnehmen und kann auf Ihre gesamten Konten zugreifen.

Die sogenannte Vorsorgevollmacht ist von den bisherigen Arten abzugrenzen, denn sie bezieht sich auf weitaus mehr Bereiche als nur auf die Geldangelegenheiten. Der Bevollmächtigte kann bei einer Vorsorgevollmacht beispielsweise den Vollmachtgeber bei Behördengängen, Arztgesprächen und Wohnungsangelegenheiten vertreten. Eine Vorsorgevollmacht bedeutet zwar in der Regel auch die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person, wird aber von vielen Kreditinstituten nicht immer akzeptiert. Demnach sollte sicherheitshalber eine zusätzliche Bankvollmacht abgeschlossen werden.

 

Eine Vollmacht muss wohlüberlegt sein

Die Bankvollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld in sicheren Händen zu wissen, falls Ihnen etwas zustößt. Da das Leben immer wieder überraschende Wendungen nimmt, können Sie so Ihre Geldangelegenheiten einer Vertrauensperson überlassen, falls Sie diese aus unterschiedlichen Gründen nicht fortführen können. Um Missbrauch einer Vollmacht zu verhindern, sollten Sie sich gut überlegen, wem Sie Ihre Bankgeschäfte anvertrauen. Die verschiedenen Vollmacht-Bestimmungen geben Ihnen dabei die Möglichkeit, die Freiheiten des Stellvertreters nach Ihren Wünschen festzulegen.

Beratung - Terminvereinbarung online

Sie wollen sich lieber persönlich beraten lassen?

Egal ob Bankvollmacht, Nachlass oder Vorsorge. Vereinbaren Sie bequem Ihren Wunschtermin für Ihre individuelle Beratung!

>> Zur Terminvereinbarung