Ein aktueller Überblick zur letzten Rentenreform

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Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Rentenpaket. Vor allem Mütter, Geringverdiener und Erwerbsgeminderte sollen in Zukunft Rentenvorteile erhalten. Darüber hinaus steigt ab Juli 2019 die Rente um 3,18 Prozent im Westen und um 3,91 Prozent im Osten. Während sich viele Menschen über die zusätzlichen Euros im Alter freuen, sehen Experten die Rentenreform eher kritisch. Denn einen Großteil der Finanzierung muss die junge Generation tragen. Für diese bleibt die Rentensituation durch den demographischen Wandel auch weiterhin problematisch. Ohne eine private oder betriebliche Altersvorsorge werden nur die Wenigsten im Alter ihren Lebensstandard halten können.

Die Rente ist eines der Themen, das in Deutschland sehr stark polarisiert. Während viele Rentner bereits jetzt mit ihren Bezügen mehr schlecht als recht über die Runden kommen, müssen sich Arbeitnehmer heute bereits in jungen Jahren Gedanken um ihre Altersvorsorge machen. Das liegt unter anderem am demographischen Wandel, denn statistisch gesehen wird Deutschland immer älter. Längst ist es nicht mehr ausreichend, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Der Staat hingegen versucht, die Verteilung der Gelder mithilfe von Rentenpaketen gerechter zu gestalten. Doch wer profitiert von den 2019 beschlossenen Änderungen bei der Rente?

 

Mütter, Erwerbsgeminderte und Geringverdiener erhalten mehr Geld

Seit dem Jahr 1992 ist das Rentengesetz in Deutschland durch verschiedene Reformen immer wieder erweitert und verändert worden. Am 23. November 2018 unterzeichnete der Bundesrat eine neue Rentenreform. Darin wurde unter anderem das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz, aktuell bei 18,6 Prozent, soll außerdem in dieser Zeit die 20-Prozent-Hürde nicht übersteigen.

Info:

Das Sicherungsniveau beschreibt das prozentuale Verhältnis der Nettorente eines durchschnittlichen Rentners (Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren) im Vergleich zum Nettoentgelt eines aktuellen Durchschnittsverdieners.

Abgesehen von diesen grundlegenden Änderungen gibt es drei Personengruppen, die besonders vom Rentenpaket 2019 profitieren:

  • Mütter
  • Geringverdiener
  • Erwerbsgeminderte

Ihnen werden durch verschiedene Maßnahmen Vorteile gewährt, beispielsweise durch Rentenerhöhungen oder Entlastungen.

Das hat sich bei der Rente für Mütter geändert

Bisher lautete die Regel zur „Mütterrente“ wie folgt:

Wichtig:

Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, erhielten Mütter zwei Erziehungsjahre angerechnet (= zwei Entgeltpunkte). Kinder, die später geboren wurden, garantierten Müttern drei Entgeltpunkte.

Info:

Die Entgeltpunkte entscheiden, wie hoch Ihre Rente ist. Sie werden je nach Höhe des versicherten Arbeitsentgeltes errechnet, indem dieses mit dem Durchschnittsentgelt in Deutschland ins Verhältnis gesetzt wird. Verdienen Sie also genau so viel, wie der deutsche Durchschnittsbeschäftigte, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Liegt Ihr Einkommen über dem des Durchschnittsverdieners, erhalten Sie entsprechend mehr Punkte, liegt es darunter, erhalten Sie weniger.

Durch das neue Rentenpaket soll diese Lücke etwas geschlossen werden. Mütter, die vor dem Jahr 1992 ein Kind zur Welt gebracht haben, bekommen nun 2,5 Entgeltpunkte angerechnet. Im Durchschnitt erhöht sich die Rente dadurch pro Kind um rund 16 Euro brutto im Monat.

Übrigens: Auch Männer können von dieser Regelung profitieren, denn sie bezieht sich immer auf den Elternteil, der überwiegend für die Erziehung verantwortlich war. Da dies zu fast 99 Prozent Frauen sind, hat sich der Begriff „Mütterrente“ etabliert.

Anpassungen für Erwerbsgeminderte

Unter einer Erwerbsminderung versteht der Gesetzgeber, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung nicht imstande ist, mindestens drei Stunden am Tag beruflich tätig zu sein. Bislang wurden diese Personen in Bezug auf die Rente so behandelt, als hätten sie gearbeitet, bis sie 62 Jahre und 3 Monate alt waren. Dieses Alter wurde nun auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. In der Folge dürfen sich diese Personen über eine höhere Rente freuen. Allerdings gibt es viele Bedingungen, die man erfüllen muss, um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, zum Beispiel müssen Sie fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Unter Umständen ist auch eine Abstufung möglich:

  • Halbe Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung auf nicht absehbare Zeit mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
  • Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.

Geringverdiener müssen weniger in die Rentenkasse einbezahlen

Vom neuen Rentenpaket profitieren auch Geringverdiener und Teilzeitkräfte. Sie müssen weniger Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen, erhalten aber die gleichen Bezüge. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber das Einkommen, ab dem ein Arbeitnehmer den vollen Prozentsatz in die Rentenkasse einbezahlen muss, von 850 Euro auf 1.300 Euro im Monat angehoben.

Weitere Änderungen seit Juli 2019

Nach dem ersten Rentenpaket, folgt bereits die nächste Veränderung. Seit Juli 2019 wird die Rente für alle Arbeitnehmer gesteigert. Während sie im Westen um 3,18 Prozent nach oben korrigiert wurde, dürfen sich Rentner im Osten über ein Plus von 3,91 Prozent freuen. Der Eckrentner mit einer Beitragszeit von 45 Jahren erhält so ein Plus von etwa 45 Euro brutto im Monat.

Info:

Der Eckrentner wird als fiktive Vergleichsgröße verwendet. Er hat 45 Jahre gearbeitet und stets den Durchschnittslohn verdient. Damit hat er für jedes Jahr genau einen Rentenpunkt erhalten, kann mit 45 Rentenpunkten in den Ruhestand gehen und erhält die Standardrente.

Wie wird das Rentenpaket finanziert?

Eigentlich war eine Senkung der Beiträge auf 18,2 Prozent geplant. Stattdessen verbleibt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Der Überschuss wird zur Finanzierung des neuen Rentenpakets verwendet – immerhin kostet es bis 2025 etwa 31 Milliarden Euro. Nach offiziellen Angaben sollen 19 Milliarden Euro von den Beitragszahlern übernommen werden, während der Bund rund 12 Milliarden Euro durch Steuergelder beisteuert.

Die hohen zusätzlichen Belastungen werden von Rentenexperten kritisch betrachtet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) etwa bemängelt, dass die Leistungsverbesserungen vor allem von den künftigen Generationen getragen werden müssen. Bis 2045 soll das neue Rentenpaket etwa 290 Milliarden Euro kosten.

 

So können Sie sich privat für das Alter absichern

Für künftige Rentner ist es unerlässlich, auch privat für das Alter vorzusorgen. Denn das Rentenniveau wird in Zukunft voraussichtlich weiter sinken. Die gesetzliche Rente wird dann nur selten ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Behalten Sie daher immer das 3-Schichten-Modell im Hinterkopf.

Es setzt sich zusammen aus:

Info:

1. Schicht: Basisversorgung (Gesetzliche Rente)

2. Schicht: Zusatzversorgung (Betriebsrente, Riester etc.)

3. Schicht: Kapitalanlage (Lebensversicherungen usw.)

3 Schichten der Altersvorsorge

3 Schichten der Altersvorsorge

Um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein, müssen Sie etwaige Defizite in der Basisversorgung mit den beiden anderen Schichten ausgleichen. Leider gibt es für Ihre Rente keine Musterlösung. Wie Sie Ihre Altersvorsorge zusammensetzen, müssen Sie je nach Ihrer individuellen Situation selbst abwägen.

Altersvorsorge im Überblick

Altersvorsorge im Überblick

Wie viel müssen Sie für das Alter zurücklegen und wie profitieren Sie dabei von staatlichen Zuschüssen?

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Junge Menschen sollten sich früh um die Alterssicherung kümmern

Das neue Rentenpaket kommt vor allem Müttern, Erwerbsgeminderten und Geringverdienern zu gute. Doch auch alle anderen dürfen sich über eine höhere Rente freuen. Langfristig wird die Rentenreform das Problem der Altersvorsorge aber nicht lösen können. Für Arbeitnehmer ist es daher unerlässlich, sich neben der gesetzlichen Rente auch privat für das Alter abzusichern. Junge Menschen sollten sich frühzeitig mit diesem Thema befassen.

Beispiel: Nach dem Studium treten Sie im Alter von 25 Jahren Ihren ersten Job an. Sie nutzen dort das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung und zahlen von Ihrem Bruttolohn monatlich 150 Euro ein. Nach Ihrer Hochzeit schließen Sie außerdem eine Riester-Rente ab. Sie erhalten dafür eine Grundzulage von 175 Euro und zusätzliche Kinderzulagen für Ihren Nachwuchs. Die Beträge, die Sie hier ansparen, erhalten Sie nach Ihrem Renteneintritt als monatliche Rente ausbezahlt.

Zusätzlich schließen Sie eine private Rentenversicherung ab. Damit bleiben Sie flexibel, denn Sie bestimmen nicht nur den Rentenbeginn, sondern auch die Auszahlungsform. Möchten Sie das Kapital ebenfalls als monatliche Rente erhalten? Oder möchten Sie es sich lieber einmalig als Gesamtbetrag auszahlen lassen? Bei unserem Partner R+V ist auch beides möglich: Ein Teil der Summe geht direkt an Sie, während der Restbetrag als monatliche Rente regelmäßig auf Ihr Konto fließt. Sie entscheiden!