Wer jetzt von der WoP profitieren kann

Wohnungsbauprämie 2021: Alle Infos & Neuerungen

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Wer für seine eigenen vier Wände spart, darf sich ab 2021 über noch höhere Förderungen freuen. Dafür hat der Gesetzgeber grünes Licht gegeben. Wie Sie selbst von den Neuerungen profitieren und das Maximum für sich herausholen können, erfahren Sie hier.

Die Wohnungsbauprämie kurz erklärt

Bei der Wohnungsbauprämie oder kurz: WoP handelt es sich um eine finanzielle Förderung durch den Staat. Sie soll gerade junge Menschen dazu ermuntern, Bausparer zu werden und so für die eigene Zukunft vorzusorgen. Immerhin gilt das Eigentum von Immobilien nach wie vor als eine der besten Formen der Altersvorsorge.

Damit sich der Traum vom Eigenheim auch tatsächlich realisieren lässt, können Sie entsprechende Zuschüsse für Ihren Bausparvertrag beantragen. Das Beste daran: Die staatlichen Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Ob der Antrag am Ende aber auch wirklich bewilligt wird, hängt von einigen Voraussetzungen ab.

Info:

Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, gilt die WoP nicht nur für den Bau einer eigenen Wohnung oder eines Hauses. Der Zuschuss wird für die Besparung des Bausparvertrages gewährt und muss lediglich später zu „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ verwendet werden.

Hierzu zählt beispielsweise auch die Renovierung einer bereits existierenden Immobilie. Böden, Bäder, Einbauschränke und Einbauküchen sind ebenfalls förderfähige Maßnahmen.

Wer kann von der Wohnungsbauprämie profitieren?

Das Mindestalter zur Beantragung der Wohnungsbauprämie ist mit 16 Jahren niedrig angesetzt. Man muss also nicht zwangsläufig volljährig sein. Wichtig ist, dass Sie als deutscher Staatsbürger uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Außerdem gilt eine bestimmte Höchstgrenze im Hinblick auf das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sollen auch Normalverdiener, insbesondere Familien mit Kindern, die Möglichkeit erhalten, sich den Hauskauf leisten zu können. Diese Grenze wird im Jahr 2021 noch einmal deutlich angehoben. Künftig kommen also noch mehr Menschen in den Genuss der staatlichen Hilfe.

Ein Kriterium für den Erhalt der WoP ist weiterhin, dass Sie vorher einen entsprechenden Sparvertrag abschließen und durch monatliche oder jährliche Einzahlungen finanzieren. Dabei gilt: Mindestens 50 Euro im Jahr sollten Sie in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Erst dann beteiligt sich der Staat. Um noch höhere Fördergelder zu bekommen und dem Traum vom Eigenheim schneller nahe zu kommen, sind allerdings deutlich höhere Einzahlungen zu empfehlen. Die maximale Förderung beträgt 10 Prozent, wenn mindestens 700 Euro (1.400 Euro bei Verheirateten) eingezahlt werden.

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Diese Sparverträge können gefördert werden

Im Wohnungsbau-Prämiengesetz sind die verschiedenen Sparverträge, die gefördert werden können, unter § 2 geregelt. Darin heißt es, dass für alle so genannten „Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus“ Anträge auf die WoP gestellt werden können. Bezuschusst werden:

  • der Kauf von Anteilen an Wohnungs- und Baugenossenschaften
  • Beiträge, die Sie für Ihren Sparvertrag leisten, der für den Hauskauf bzw. den Bau von Immobilien abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen werden. Auch Mieter können für wohnwirtschaftliche Zwecke von der Förderung profitieren, beispielsweise für den Einbau einer Küche
  • Beiträge, die für einen Bausparvertrag geleistet werden

 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Die WoP soll gerade denjenigen helfen, die sich vom eigenen Gehalt voraussichtlich keinen Immobilienkauf leisten können. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Obergrenze hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens festgelegt. Bislang galt dabei ein Limit von 25.600 Euro im Jahr. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner ist es genau das Doppelte, also 51.200 Euro an jährlichem Einkommen.

Ab 2021 werden diese Beträge deutlich höher ausfallen, was vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt. Dann können Sie als Alleinstehende mit einem zu versteuernden Verdienst von bis zu 35.000 Euro in den Genuss der öffentlichen Förderungen kommen. Für Paare sind es dementsprechend 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Anspruch auf die WoP haben dadurch sehr viel mehr Menschen als zuvor.

 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die tatsächliche Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, wie viel Sie selbst in Ihren Sparvertrag einzahlen. Der Staat legt dabei noch einmal 8,8 % oben drauf. Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen für bezuschusste Einzahlungen. Bisher betrugen diese 512 Euro im Jahr für Singles und 1.024 Euro für eingetragene Partner oder Verheiratete. Wer also das Maximum aus der WoP herausholen wollte, bekam bislang 45,06 pro Person und Kalenderjahr.

Wem das bisher zu wenig war, der darf sich über eine kräftige Erhöhung freuen. Denn ab Januar 2021 gibt es mit runden 10 % nicht nur einen attraktiveren Anteil, den der Staat beisteuert. Auch die Obergrenze des Sparbetrags bewegt sich ein gutes Stück nach oben: Bis zu 700 Euro sind es ab 2021 für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehe- bzw. Lebenspartner. Unterm Strich steigt der Förderbeitrag demnach auf maximal 70 oder 140 Euro. Eine möglichst hohe Selbstbeteiligung lohnt sich also noch mehr denn je.

Die Erhöhung der Wohnungsbauprämie im Überblick

Bis 2020:

  • Einkommensobergrenze: 25.600 Euro / 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Höchstgrenze des förderfähigen Sparbetrags: 512 Euro / 1.024 Euro
  • Förderanteil: 8,8 %
  • Größtmögliche Prämie: 45,06 Euro / 90,12 Euro
Wichtig:

Ab 2021:

  • Einkommensobergrenze: 35.000 Euro / 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Höchstgrenze des förderbaren Sparbetrags: 700 Euro / 1.400 Euro
  • Förderanteil: 10 %
  • Größtmögliche Prämie: 70 Euro / 140 Euro

Was ist bei der Steuer zu beachten?

Wer bislang noch keine Sparverträge abgeschlossen hatte, fragt sich wahrscheinlich, ob dabei steuerliche Nachteile entstehen könnten. Im Hinblick auf die WoP brauchen Sie sich aber keinerlei Sorgen zu machen. Denn die gesetzliche Regelung dazu ist eindeutig. Wie Sie im Wohnungsbau-Prämiengesetz unter § 6 selbst nachlesen können, sind die staatlichen Zuschüsse nämlich komplett steuerfrei: „Die Prämien gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“ Das war bereits vorher so und ändert sich auch ab 2021 nicht. Allerdings muss für Zinseinkünfte ein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse gestellt werden.

Steuerliche Vorteile für Paare mit Kindern

Für eingetragene Lebenspartner oder Eheleute, die bereits ein Kind haben, sieht das Steuerrecht einige Vergünstigungen vor. So können z. B. Paare, deren Einkommen zusammengenommen über der Höchstgrenze von 70.000 Euro im Jahr liegt, ebenfalls die Wohnungsbauprämie beantragen. Für Familien mit Kindern gelten nämlich automatisch höhere Grenzen. Außerdem ist für sie der Kinderfreibetrag vorgesehen, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dadurch lässt sich Ihr tatsächlich zu versteuerndes Einkommen entsprechend senken. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Steuerberater, erfahren Sie im Detail, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Um von den Vorteilen der Wohnungsbauprämie profitieren zu können, ist kein großer Aufwand nötig. Das Formular für die Antragstellung erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse, die Sie natürlich gerne zu allen Belangen persönlich berät. Besonders vorteilhaft ist, dass Sie die Förderung sogar bis maximal zwei Jahre rückwirkend erhalten können. Wer also bereits im Besitz eines laufenden Sparvertrages ist und den Antrag auf die Zuschüsse aus öffentlicher Hand bislang versäumt hat, kann dies nachholen. Sofern Sie in diesem Zeitraum Ihre Beiträge regelmäßig eingezahlt haben, können Sie also bis zum Ende des Jahres 2020 noch Prämienleistungen für 2018, 2019 und 2020 erhalten.

So läuft die Auszahlung der Prämie ab

Im Gegensatz zu den von Ihnen selbst geleisteten Beiträgen für das Bausparen, landen die Prämienzahlungen nicht sofort auf Ihrem Konto. Stattdessen werden all Ihre Einzahlungen zunächst nur vermerkt. Erst wenn Sie die Gesamtsumme Ihres Bausparvertrags tatsächlich im wohnwirtschaftlichen Sinne einsetzen, öffnet sich das Geldsäckel des Staates. Mithilfe der passenden Baufinanzierung können Sie sogar deutlich früher in Ihr neues Eigenheim. Um dennoch zu jeder Zeit einen Überblick über die angesammelten Prämien zu behalten, werden die bewilligten Prämienzahlungen auf Ihrem Bausparkonto separat angegeben.

Wichtig:

Bevor die Prämie ausgezahlt wird, sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • einmal pro Jahr gestellter Antrag auf die staatlichen Zuschüsse
  • der wohnwirtschaftliche Zweck
  • es darf kein Anspruch, der sich aus dem Bausparen ergibt, an andere abgetreten werden

Bedingungen für die Verwendung der WoP

Genau wie die Beträge aus einer Baufinanzierung, dürfen auch die Prämienzahlungen ausschließlich für so genannte „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgegeben werden. Das umfasst:

  • den Haus- oder Wohnungskauf
  • den Haus- oder Wohnungsbau
  • die Sanierung Ihrer Immobilie
  • Einbau von Küchen
  • Umbau von Bädern
  • Verlegung von Böden
  • Anbauten
  • sonstige strukturelle Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück

Es handelt sich bei der Wohnungsbauprämie somit um eine zweckgebundene Förderung. Missachten Sie diese gesetzlich festgelegten Einschränkungen, müssen Sie damit rechnen, dass sämtliche Prämienzahlungen einbehalten werden bzw. zu erstatten sind. Doch keine Regel kommt ohne Ausnahme.

 

Sonderregelung für alte Verträge

Wer z. B. noch einen alten Vertrag besitzt, der vom Bausparer bereits vor dem Jahr 2009 abgeschlossen worden ist, wird von der gesetzlichen Regel ausgenommen. Sowohl das bereits angesammelte Guthaben auf Ihrem Sparkonto als auch sämtliche Zuschüsse können frei und flexibel eingesetzt werden.

 

Ausnahmen für junge Leute

Auch für junge Bausparer gibt es eine Sonderregelung. Wer seinen Vertrag abgeschlossen hat, ehe er 25 war, hat ebenfalls zusätzlichen Spielraum. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt worden ist oder alternativ nach Ablauf von höchstens sieben Jahren, kann über das Guthaben und sämtliche Prämienzahlungen frei verfügt werden. Das gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach 2009 erfolgt ist.

 

Zu beachten ist dabei nur, dass Sie diese Ausnahmeregelung nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen dürfen. Das gilt auch dann, wenn Sie mehrere Bausparverträge besitzen, die Sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres abgeschlossen haben.

 

Wie wird ein wohnwirtschaftlicher Zweck definiert?

Um Ihnen mehr Flexibilität beim Bausparen bzw. der Verwendung des Geldes zu ermöglichen, werden „wohnwirtschaftliche Zwecke“ im Gesetz recht weit gefasst. Es ist nicht zwingend von Nöten, die erhaltenen Fördergelder für den Hausbau oder -kauf auszugeben. Sie können Ihre bereits vorhandene Immobilie mit der Prämie auch lediglich sanieren, ein Nebengebäude errichten lassen oder einen Anbau damit finanzieren. Auch für den Bau zusätzlicher Infrastruktur auf Ihrem Grundstück darf das Geld eingesetzt werden. Dabei kann es sich z. B. um eine Garage oder eine neue Einfahrt handeln.