Ferienwohnung vermieten

Gesetzliche Regelungen und Kosten

Sie haben eine Immobile, etwa eine Wohnung oder ein Haus zur freien Verfügung, das Sie nur zum Teil oder gar nicht nutzen? Nun kommt Ihnen die Idee, den zusätzlichen Wohnraum als Feriendomizil an Gäste zu vermieten. Doch was müssen Sie dabei eigentlich beachten? Welche gesetzlichen Regelungen gelten beim Vermieten von Ferienwohnungen und welche Kosten kommen auf Sie zu?

Durch die Mieteinnahmen von Feriengästen ein weiteres finanzielles Standbein zu schaffen, klingt nach keiner schlechten Idee. Dabei gibt es rechtlich jedoch einiges zu beachten. Auch bei der Einrichtung darf ein passendes Konzept nicht fehlen. Mit der richtigen Planung entgehen Sie gesetzlichen und finanziellen Stolperfallen. Wir zeigen Ihnen, wie.

 

Eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten – wann es erlaubt ist

Sie haben leerstehenden Wohnraum? Wunderbar. Ihre persönliche Eigentumswohnung dürfen Sie immer dann vermieten, wenn keine Sonderregelungen vorherrschen, die an diesem Ort Touristen prinzipiell verbietet. Auch ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann das Vermieten von Ferienwohnungen ausschließen. Ist jedoch beides nicht der Fall, können Sie uneingeschränkt Ihr Eigentum als Feriendomizil nutzen.

Wenn es Ihr Vermieter erlaubt, ist es sogar möglich, dass Sie als Mieter eine von Ihnen gemietete Wohnung an Feriengäste weitervermieten. Zumindest insofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht. Wenn Sie jedoch untervermieten, ohne dies mit Ihrem Vermieter abzusprechen, ist Ihr Mieterschutz aufgehoben und er kann Ihnen fristlos kündigen.

 

Info:

In Sachen Finanzierung können Sie bei Ihrer Bank wegen einer Baufinanzierung anfragen. Allerdings sollten Sie unbedingt dafür einen Bankberater zurate ziehen, um mit ihm das Konzept zu besprechen. Da die Einnahmen bei einer Ferienwohnung unregelmäßig sind, unterstützt nicht jede Bank das Bauvorhaben einer Ferienwohnung.

Ferienwohnung vermieten: Gewerbe anmelden?

Prinzipiell müssen Sie bei Vermietung Ihrer Ferienwohnung keine Gewerbesteuer anmelden. Die Einkünfte fallen unter Vermietung und Verpachtung. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie für Ihre Ferienwohnung geringfügige Serviceleistungen anbieten. Darunter fällt beispielsweise

  • das Bereitstellen von sauberer Wäsche
  • Lieferservice für frische Brötchen am Morgen

Größere Dienstleistungen wie Frühstücksservice hingegen fallen unter die Gewerbesteuer. Ebenso wenn Sie Ausflüge und Veranstaltungen anbieten. In diesem Fall müssen Sie sich gewerblich anmelden und Gewerbesteuer zahlen, wenn Sie mehr als 50.000 Euro Gewinn im Jahr machen.

 

Ferienwohnung vermieten und Kosten planen: Was gibt es zu beachten?

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten wollen, fallen einige Kosten an, die Sie für Ihr Budget berücksichtigen müssen. Diese haben wir Ihnen zur Übersicht hier aufgelistet:

Ausstattung

Wer seine Ferienwohnung vermieten will, sollte diese auch angemessen einrichten. Dafür ist es notwendig, vorab eine genaue Zielgruppe festzulegen.

  • Wie viele Personen sollen es sein?
  • Eltern mit Kindern?
  • Privat- oder Berufsreisende?
  • Raucher oder Nichtraucher?

Daran orientiert sich etwa die Zahl Ihrer Betten oder ob Sie eine spezielle Einrichtung benötigen. Zum Beispiel ein barrierefreies Bad für Senioren und Rollstuhlfahrer oder einen Hochstuhl für Kleinkinder. Ansonsten gehören mittlerweile zur Grundausstattung ein Flachbildschirm, W-Lan, ein komfortables Bad und eine vollausgerüstete Küche. Aktuell liegen übrigens helle Farben und leichte Möbel bei der Innenausstattung für Ferienwohnungen im Trend.

Bedenken Sie: Je mehr Sie für die Einrichtung ausgeben, Küche und Bad renovieren, umso höher können Sie anschließend den Mietpreis ansetzen.

Stellen Sie eine Inventarliste zusammen und setzen Sie die Gäste darüber in Kenntnis. Diese sollen Ihnen Schäden melden und gegebenenfalls ersetzen. So verhindern Sie, dass Einrichtungsgegenstände entwendet werden oder defekt den nächsten Gästen übergeben werden. Sie können sich finanziell absichern, indem Sie eine Mietkaution für die Ferienwohnung verlangen. Diese kann der Gast beispielsweise direkt bei der Buchung an Sie zahlen. Hat der Gast die Wohnung unbeschädigt hinterlassen, erstatten Sie ihm den Betrag zurück. Die Kaution können Sie zur Verwahrung auf einem Mietkautionskonto bei der Bank anlegen.

Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählt selbstverständlich das, was Sie für Ihre Eigentumswohnung auch zahlen müssen:

  • Strom-, Wasser-, Gas- und Heizungskosten
  • Instandhaltungskosten für jegliche Reparaturen an der Innenausstattung
  • GEZ, insofern Sie mehr als eine Wohnung vermieten
  • Kosten zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht Ihrer Gäste, wie etwa tiefhängende Äste stutzen oder Streu- und Räumungspflicht im Winter
Wichtig:

Legen Sie frühzeitig Geld zurück, um einen Puffer zu haben, falls plötzliche Schäden auftreten, die höhere Reparaturkosten erfordern.

Werbung

Gute Werbung ist das A und O, wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten. Ohne entsprechende Publicity bleiben die Gäste aus, weil niemand von Ihrer Ferienwohnung weiß. Zeitungsannoncen kosten ebenso Geld, wie wenn Sie online in branchenspezifischen Internetportalen werben. Werbemaßnahmen sind aber ein absolutes Muss, um Ihre Ferienwohnung erfolgreich an Gäste zu vermieten. Diese suchen Ferienwohnungen überwiegend online.

Wenn Sie also Ihr Ferienhaus online inserieren, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Achten Sie auf eine ehrliche Beschreibung Ihres Objektes und der Umgebung, um falsche Erwartungen bei der Buchung durch die Urlauber zu vermeiden. Wer übertreibt oder gar lügt, kann gesetzlich zur Rechenschaft gezogen werden und verliert Kundschaft.
  • Vergeben Sie keine Sterne, wenn die Qualitätskategorie nicht stimmt. Dies darf nur durch eine offizielle Qualitätssicherung erfolgen, die Sie beantragen müssen.
  • Beachten Sie die Impressumspflicht und geben Sie bei Ihrem Angebot stets die gesamte Adresse inklusive Telefonnummer und E-Mail-Kontakt an.

Steuer

Sind Ihre Mieteinkünfte aus der Ferienwohnung höher als die damit verbundenen Ausgaben, müssen Sie den Überschuss innerhalb Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern. Erfreulicherweise können Sie aber auch eine Menge Kosten absetzen:

  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen und Renovierungen
  • Verluste, insofern Sie Ihre Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermieten
Tipp:

Möchten Sie eine Ferienwohnung nur für einen kurzen Aufenthalt vermieten und selbst bewohnen, sollten Sie einen Steuerberater zurate ziehen. Die steuerliche Verwaltung ist in diesem Fall sehr komplex und Bedarf oft professioneller Hilfe.

  • Bei über 50.000 Euro Umsatz müssen Sie außerdem eine Umsatzsteuer
  • Des Weiteren können die Bettensteuer und Kurtaxe Diese sollten Sie getrennt vom Mietpreis auflisten und rechtzeitig bei der entsprechenden Behörde einreichen. Sie fällt regional unterschiedlich aus. Informationen über die aktuellen Beträge erhalten Sie beim Deutschen Tourismusverband.

 

Ferienwohnung vermieten leicht gemacht

Eine Ferienwohnung zu vermieten kann Ihnen hohe Einnahmen bescheren, von denen Sie je nach Ausmaß sogar leben können. Da jedoch einige Kosten aufkommen und auch die Besteuerung häufig recht komplex ist, sollten Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren. Auch ein Objektberater erleichtert Ihnen Fragen der Einrichtung. Dieser sollte bereits einige Erfahrung in seinem Beruf haben. Einmal fertiggestellt ist das private Vermieten einer Ferienwohnung ein spannendes und lukratives Geschäft.

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