Ehevertrag: Wann und für wen ist er sinnvoll?

Die Absicherung für Verliebte

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Die Planung der gemeinsamen Zukunft mit Hochzeit und Haus bringt viele Paare ins Schwärmen. Doch auch beim Thema „Ehe“ kann niemand in die Glaskugel blicken. Dass Ehen auseinander gehen, ist heute leider üblicher als in der Vergangenheit. Sollte eine Scheidung selbst in ferner Zukunft eintreten, kann eine gute Planung bezüglich der Finanzen in der Ehe hilfreich sein. Die Rede ist vom Ehevertrag. Doch was ist ein Ehevertrag und wer sollte diesen erstellen?

Die Debatte um den Ehevertrag kann so manche Paare mit Hochzeitsplänen in Verlegenheit bringen. Eheleute, die in einer Runde von ihrer ehelichen Vereinbarung erzählen, können für erstarrte Gesichter sorgen. Doch was ist so verwerflich, wenn man die Gütertrennung für den Fall der Fälle im Voraus klärt? Schließlich haben gesunde Menschen keine Bedenken, eine Krankenversicherung abzuschließen. Warum solltest Du dann nicht auch Deine Ehe absichern?

Was genau steht eigentlich in einem Ehevertrag und welche Vorteile bringt er mit sich? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir in diesem Ratgeber.

Was solltest Du über einen Ehevertrag wissen?

In einem Ehevertrag können Paare festhalten, welche Regeln im Fall einer Scheidung gelten. Am häufigsten geht es hierbei um den materiellen Besitz bzw. um die Vermögensaufteilung.
Dabei ist es unerheblich, ob Du Dich im Vorfeld oder erst während der Ehe für einen Ehevertrag entscheidest. Du hast sogar die Chance, Deinen Ehevertrag bis zum Zeitpunkt der Scheidung zu schließen.

Gültig ist dieser nur, wenn Du ihn vor einem/einer Notar:in schließt. Häufig ist es ratsam, die Hilfe eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Diese:r hilft Dir zum Beispiel beim Aufsetzen des Ehevertrags.

Sowohl der/die Notar:in als auch der Anwalt/die Anwältin erhöhen die entstehenden Kosten. Die Preise für den/die Notar:in richten sich dabei immer nach Deinen Vermögenswerten. Je höher diese sind, desto höher sind auch die Kosten des/der Notar:in.

Für wen eignet sich ein Ehevertrag?

Bei bestimmten Konstellationen raten Rechtsexpert:innen besonders dazu, einen Ehevertrag zu erstellen. Dies gilt vor allem für folgende Fälle:

1. Der Ehevertrag kann sich als sinnvoll erweisen, wenn beide Partner:innen unterschiedlich vermögend sind. Diese Situation nennen Juristen auch Diskrepanzehe. Der/Die vermögende Partner:in kann sich im Ehevertrag absichern, so dass er/sie sein/ihr Geld im Falle einer Scheidung behalten kann. Dies ist besonders wichtig für Dich, wenn Du ein hohes Vermögen mit in die Ehe bringst oder dieses während der Ehe verdienst.

2. Ein Ehevertrag eignet sich zudem, wenn einer der Eheleute als Unternehmer:in tätig ist. Wenn diese:r nicht möchte, dass der/die zweite im Falle einer Scheidung finanziell vom Unternehmen profitiert, wird dies durch den Ehevertrag geregelt.

3. Auch bei unterschiedlichen Nationalitäten der Eheleute ist ein Ehevertrag sinnvoll. Kommt es zu einer Scheidung, gilt das Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes, also des Landes, in dem die Scheidung abläuft. Durch einen Ehevertrag können sich die Partner:innen absichern.

4. Letztlich eignet sich ein Ehevertrag, wenn beide Partner:innen fest im Berufsleben stehen und auch kein Kinderwunsch besteht. Im Fall einer Scheidung können durch einen Ehevertrag beide Partner:innen ohne finanzielle Nachteile oder Streitigkeiten ihr Leben wie gewohnt weiterführen. Somit kannst Du die Finanzen in der Ehe frühzeitig regeln.

Was gilt in einer Ehe ohne Ehevertrag?

Grundsätzlich und ohne vertragliche Einigung bezeichnet man das Zusammenleben von zwei Ehepartner:innen als Zugewinngemeinschaft:

  • Hierbei verwaltet jede:r Partner:in sein/ihr Vermögen selbst und getrennt von dem/der anderen.
  • Geerbtes Vermögen oder das Erbe einer Immobilie steht jedem/jeder Partner:in allein zu.
  • Eventuelle Schulden werden getrennt betrachtet.

Im Laufe der Ehe kann es dazu kommen, dass beide Partner:innen Vermögen von unterschiedlicher Höhe erwerben. Kommt es zu einer Scheidung ohne Ehevertrag, greift nach deutschem Recht der Zugewinnausgleich.

Das Vermögen, das beide Partner:innen über die Jahre hinzugewonnen haben (Zugewinn), wird hierbei gegenübergestellt.
Dabei betrachtet man das Vermögen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) bis zum Zeitpunkt der Ehescheidung (Endvermögen).
Die Differenz, die sich aus beiden Vermögen ergibt, teilt der Staat zu 50 Prozent auf beide Ehegatten auf.

Tipp:

Willst Du den Zugewinnausgleich umgehen, kannst Du durch den Heiratsvertrag die Gütertrennung bei der Scheidung festlegen. Diese Vereinbarung trennt das Vermögen der Eheleute auch nach der Eheschließung.

Beide Partner:innen behalten dann ihren selbst erwirtschafteten Besitz. In anderen Worten, sie profitieren beide nicht von dem Ausgleich des Kapitals, welches sie während der Ehezeit erworben haben. Es entsteht kein Nachteil für den/die vermögendere:n Partner:in bzw. Unternehmer:in.

Finanziell gesehen ist es immer sinnvoll, getrennte Konten bzw. ein gemeinsames Girokonto als Zweitkonto zu eröffnen. Dieses Hilfsmittel erhöht nicht nur bei einer Scheidung die Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben. Auch ohne eine Trennung helfen solche Konten Dir, den Überblick über Deine Finanzen zu behalten. Zudem ist es auch für das Gericht einfacher, eine Gütertrennung durchzuführen.

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Wie wird die Unterhaltszahlung geregelt?

Neben der Gütertrennung regelt der Ehevertrag auch die Unterhaltszahlungen.

  • Unterhalt muss ein:e Partner:in dem/der anderen zahlen, wenn der/die Betroffene wegen einer Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr arbeiten kann.
  • Zudem besteht für eine:n Partner:in der Unterhaltanspruch, wenn diese:r zum Zeitpunkt der Scheidung arbeitslos ist.
  • Dem/Der Partner:in steht außerdem Unterhalt zu, wenn er/sie nach der Scheidung zu alt ist, um eine entsprechende Arbeit zu finden, um selbst für seinen/ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
  • Unterhaltsansprüche bestehen weiterhin für die gemeinsamen Kinder. Der nicht betreuende Elternteil zahlt Unterhalt an den/die Partner:in, der/die die Kinder erzieht. Wie hoch dieser ausfällt, ist durch die Düsseldorfer Tabelle gesetzlich geregelt.
    Die Höhe richtet sich individuell nach dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Zusätzlich gibt es einige Ausnahmen, wie den Mehr- oder Sonderbedarf, welche sich ebenfalls auf die Höhe des Kinderunterhalts auswirken.
  • Trotz Ehevertrag entfällt der Trennungsunterhalt nicht. Du kannst nur die Höhe beeinflussen, aber diesen Punkt nicht komplett streichen. Den Trennungsunterhalt muss der/die vermögendere Partner:in vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Datum der gerichtlichen Scheidung zahlen. Mit einem Trennungsbrief an Deine:n Ehepartner:in bestätigst Du den Beginn der Trennung offiziell.

Rente nach einer Scheidung: Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Durch den Versorgungsausgleich wird der Rentenanspruch (Rentenanwartschaft) geregelt. In einer Ehe kann es vorkommen, dass eine:r der Partner:innen aufgrund der Kindererziehung zu Hause war oder nur in Teilzeit arbeiten konnte. Aufgrund der geringeren Arbeitszeiten hat diese:r am Ende eine geringere Altersvorsorge als derjenige/diejenige, der/die immer Vollzeit gearbeitet hat.

Der/Die Partner:in, der/die während der Ehe voll gearbeitet hat, muss die Hälfte seiner/ihrer Rentenanwartschaften an den/die Partner:in übergeben. Durch den Ehevertrag hältst Du schriftlich fest, inwiefern dieser Versorgungsausgleich von gesetzlichen Vorgaben abweicht.

Rechtliche Grenzen beim Inhalt des Ehevertrags

Prinzipiell gilt für den Ehevertrag die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass dieser von den Eheleuten nach individuellen Wünschen gestaltet werden darf. Doch wie immer ist diese Freiheit an Grenzen gebunden.

Der Vertrag ist nicht gültig, wenn:

  • Er ein gesetzliches Verbot beinhaltet.
  • Das Abkommen Sittenwidrigkeiten enthält.
  • Unterhaltszahlungen oder der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden.
  • Durch den Ehevertrag eine:r der Partner:innen benachteiligt wird.
  • Dritte Personen (z.B. Kinder oder Familienmitglieder) belastet oder benachteiligt werden.

Du kannst zum Beispiel den Ehevertrag später anfechten, wenn folgender Fall eintritt:
Du bist bei der Unterzeichnung schwanger und verzichtest in dem Vertrag bei einer Scheidung auf einen Zugewinnausgleich oder Geschiedenen-Unterhalt.
→ In einer solchen Situation giltst Du als finanziell abhängig vom Ehepartner. Damit kannst Du Deinem/Deiner Partner:in vorwerfen, Deine Zwangslage sittenwidrig ausgenutzt zu haben.

Welche Behörde bestätigt den Ehevertrag?

Um sicherzugehen, dass der Ehevertrag frei von gesetzlichen Verboten oder Sittenwidrigkeiten erstellt wird, ist die Beratung bei einem/einer Notar:in sinnvoll. Als juristische Fachkraft weiß diese:r genau, welche Aspekte Du beachten musst und bietet Dir für gewisse Vorstellungen die entsprechende Lösung.
Auch wenn Du den Heiratsvertrag selbstständig erstellst, musst Du letztlich ohnehin zum/zur Notar:in. Nur durch eine notarielle Beglaubigung wird Dein Ehevertrag rechtskräftig.

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrags stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Preis für diese notarielle Leistung berechnet man jedoch individuell. Dieser ergibt sich aus dem Geschäftswert des Ehevertrags.
Hierbei addierst Du die zu ermittelten Vermögen beider Eheleute. Aus dieser Summe ziehst Du die Schulden zu einem bestimmten Wert ab. Was übrig bleibt, wird im Vertrag als „Reinvermögen“ benannt.
Es stellt den Geschäftswert des Abkommens dar. Aus diesem errechnet der/die Notar:in abermals einen Betrag. Dieser wird verdoppelt und ergibt letztlich die Gebühr, die Du für die Beurkundung zahlen musst.

Beispiel: Dein Reinvermögen beläuft sich nach allen Berechnungen auf 10.000 Euro. Die fällige Beurkundungsgebühr beträgt dann 150 Euro.
Bei einem Reinvermögen von 200.000 Euro liegen die Kosten bereits bei 870 Euro.

Tipp:

Je jünger Du bist, desto weniger Vermögen besitzt Du statistisch gesehen. Wenn Du in Zukunft mehr Geld und Besitztümer erwirbst, wird der Ehevertrag immer teurer. Das spricht dafür, Deinen Ehevertrag so früh wie möglich aufzusetzen, um Dir später höhere Kosten zu ersparen.

Der Gang zum/zur Notar:in wird für Dich ebenfalls erforderlich, wenn Du den Ehevertrag nachträglich ändern willst. Alles, was in einem ersten Entwurf vereinbart wurde, muss nicht zwingend für immer gültig sein.

Ehevertrag ermöglicht schnellere Scheidung

Idealerweise schließt Du Deinen Ehevertrag vor Deiner Hochzeit, da die Voraussetzungen hier am besten sind: Du liebst deinen: Partner:in und setzt respektvolle, vernünftige Regelungen fest. Damit profitierst Du im Falle einer Scheidung von fairen Bedingungen, wenn Du den Ehevertrag in Harmonie geschlossen hast. Bis auf die genannten Ungültigkeiten gibt es kaum Verhandlungsspielraum. Der Ehevertrag ist selten anfechtbar und ein Rosenkrieg entfällt häufig.

Im Umkehrschluss können negative Gefühle vor einer Trennung Streitigkeiten hervorrufen. Partner:innen ohne Ehevertrag sind sich dann selten über die einzelnen Punkte einig. Das kann die Scheidung in die Länge ziehen, manchmal sogar über mehrere Jahre.

Wir gehen zwar alle von glücklichen Ehen aus, die für die Ewigkeit sind. Doch solltest Du Dich dennoch trennen und sogar im Streit auseinander gehen, verhindert der Ehevertrag langwierige Verhandlungen. Ob das Scheidungsverfahren jedoch friedlich abläuft, kann ein Ehevertrag nicht beeinflussen.